Hallo Florian,
den Reha-Antrag können Sie bereits heute stellen. Sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung der KFZ-Hilfe vorliegen, kann die Rentenversicherung zumindest die Entscheidung dem Grunde nach treffen bzw. vorbereiten und nach Angebotserstellung schneller entscheiden. Kostenvoranschläge können Sie auch nachreichen. Es lässt sich somit nicht pauschal sagen, wie lange es von der Antragstellung bis zur Geldanweisung dauert.
Ein automatisches Getriebe ist nicht zu fördern, wenn der gewählte Fahrzeugtyp ausschließlich nur damit erhältlich ist. Die Mehrkosten hierfür gelten dann mit dem Anschaffungspreis für das Kfz als abgedeckt, wobei die Kostenvorteile einer Serienfertigung genutzt sind. Derartiges Zubehör ist zum festen Bestandteil der Gesamtkalkulation des Herstellers geworden, so dass ein behinderungsbedingter Mehraufwand nicht vorliegt.
Ein notwendiges automatisches Getriebe oder jede andere behinderungsbedingte Zusatzausstattung, die vom Hersteller im Rahmen von Modellvarianten eines bestimmten Fahrzeugtyps gegenüber dem Grundmodell bereits "serienmäßig" angeboten werden fallen nicht unter diese Betrachtungsweise. Soweit die vom Rentenversicherungsträger für förderungsfähig befundene Zusatzausstattung bezifferbar ist, ist eine Förderung möglich. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist dann der Mehrpreis der förderungsfähigen Zusatzausstattung gegenüber dem Grundmodell bis zu dem Höchstsatz von 1.636,- €.
Die KFZ-Hilfe wird nur in besonderen Ausnahmefällen als Darlehen bewilligt. Im Regelfall müssen Sie nach der Bewilligung in Vorleistung gehen.
Sie sollten die Fragen zur Abwicklung mit der Sachbearbeitung abstimmen und ggf. ist ein persönliches Gespräch mit einer/m Reha-Faberater/in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ratsam.