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Experten-Antwort

Hilfe bei der Antragstellung zur Kraftfahrzeughilfe

von Florian21.05.2014 | 21:16
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin moin, ich habe zur Zeit den Antrag G100, G140 und G141 bei mir liegen, jedoch gibt es für mich einige Unklarheiten. Ich befinde mich seit letztem Jahr im Juli in Behandlung und bekämpfe (erfolgreich) meinen Krebs, jedoch wurde mir dieser zur Sicherheit, mit meinem rechten Unterschenkel im Dezember entfernt. Bald habe ich meine letzte Chemo und dann eine Reha. Vor der Krankheit wohnte ich Arbeitsnah und kam mit dem Fahrrad zu meiner Ausbildung, nun wohne ich bei meiner Familie. Genug zur Geschichte, nun meine Fragen. 1. Lohnt es sich den Antrag vor der Reha zu stellen, oder ist der Abschluss dieser nötig, damit der Antrag genehmigt wird? 2. Im Antrag selbst zu finden ist, dass ein weiterer Zuschuss in Höhe von Max. 1637€ gezahlt wird, falls ein Automatik notwendig ist, dies ist bei mir der Fall, jedoch ist bei vielen Autos das Problem, dass gleich mehrere Motorklassen aufgestuft werden, damit der Automatik verfügbar ist, der Preisunterschied innerhalb dieser Motorklasse ist meist jedoch gering, jedoch liegt man ca. 4-5000€ über dem Basispreis. Welche Differenz ist hierbei entscheidet? Die zw. Basismodell bis Automatik oder die innerhalb der Motorklasse von Manuell bis Automatik? 3. Wie wird der Zuschuss bezahlt? Vor der Kaufabwicklung? Als Azubi bin ich nicht in der Lage ein Auto komplett vorzufinanzieren. Und zu guter Letzt, im Internet gibt es, im Vergleich zu den Händlern wesentlich bessere Rabatte, jedoch sind diese Angebote nicht all zu lange gültig. Wie lange dauert es ungefähr, bis nach Antragstellung der Zuschuss gewährt wird? Vielen Dank schon mal für alle Antworten. Mit freundlichen Grüßen Florian

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Florian,

den Reha-Antrag können Sie bereits heute stellen. Sofern die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung der KFZ-Hilfe vorliegen, kann die Rentenversicherung zumindest die Entscheidung dem Grunde nach treffen bzw. vorbereiten und nach Angebotserstellung schneller entscheiden. Kostenvoranschläge können Sie auch nachreichen. Es lässt sich somit nicht pauschal sagen, wie lange es von der Antragstellung bis zur Geldanweisung dauert.

Ein automatisches Getriebe ist nicht zu fördern, wenn der gewählte Fahrzeugtyp ausschließlich nur damit erhältlich ist. Die Mehrkosten hierfür gelten dann mit dem Anschaffungspreis für das Kfz als abgedeckt, wobei die Kostenvorteile einer Serienfertigung genutzt sind. Derartiges Zubehör ist zum festen Bestandteil der Gesamtkalkulation des Herstellers geworden, so dass ein behinderungsbedingter Mehraufwand nicht vorliegt.

Ein notwendiges automatisches Getriebe oder jede andere behinderungsbedingte Zusatzausstattung, die vom Hersteller im Rahmen von Modellvarianten eines bestimmten Fahrzeugtyps gegenüber dem Grundmodell bereits "serienmäßig" angeboten werden fallen nicht unter diese Betrachtungsweise. Soweit die vom Rentenversicherungsträger für förderungsfähig befundene Zusatzausstattung bezifferbar ist, ist eine Förderung möglich. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist dann der Mehrpreis der förderungsfähigen Zusatzausstattung gegenüber dem Grundmodell bis zu dem Höchstsatz von 1.636,- €.

Die KFZ-Hilfe wird nur in besonderen Ausnahmefällen als Darlehen bewilligt. Im Regelfall müssen Sie nach der Bewilligung in Vorleistung gehen.

Sie sollten die Fragen zur Abwicklung mit der Sachbearbeitung abstimmen und ggf. ist ein persönliches Gespräch mit einer/m Reha-Faberater/in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ratsam.

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