Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hilfe bei der Berechnung der EU-Rente

von dodo15.08.2009 | 15:19
1778 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, kann mir jemand sagen, wie oder durch wen ich einen Rentenbescheid auf seine Richtigkeit prüfen lassen kann?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach dem BSG-Urteil zur Weiterzahlung von befristeten EM-Renten muss die Rentenhöhe nach dem bei Beginn der weiterzuzahlenden Rente geltenden Recht berechnet werden. Nachzahlungen werden längstens für einen Zeitraum bis zu 4 Jahren vor dem Jahr, in dem der Antrag auf Neuberechnung gestellt wurde, erbracht.

10 Antworten

LSam 15.08.2009 | 18:41
bei Google "Rente - Überprüfung" eingeben
Gigiam 15.08.2009 | 19:20
hoppla, ist der Bescheid heute eingegangen? Gigi
Realistam 15.08.2009 | 20:05
....und schon landet man auf der Homepage eines gewissen Lothar Schreiter aus Lübeck. So ein Zufall aber auch!
mattam 15.08.2009 | 20:28
I)wenn sie mietglied sind oder werden : DGB,VDK ect... II) die betrags-zeiten können sie zum beispiel mit ihren daten bei ihrer krankenkasse wie AOK vergleichen III)DRV,LVA anrufen u. sich kostenlosen beratungstermin geben lassen ,zwecks abklärung ! matt
dodoam 15.08.2009 | 21:26
@ alle Danke! @Gigi jawoll (heute)! Ich hatte kaum noch daran geglaubt. Jetzt liegen mir hier seitenweise Berechnungen vor und ich kann das alles nicht auf seine Richtigkeit hin überprüfen. Neu berechnet wurde der Zeitraum 1.1.2003-31.12.2006. Dann noch die Zeit ab dem 1.1.2007. Ich war aber schon ab 2001 zeitberentet und das BSG-Urteil ist vom 24.10.1996. Hat das so seine Richtigkeit?
Gigiam 16.08.2009 | 08:33
Hallo dodo, das schon seine Richtigkeit. Das BSG-Urteil besagt ja, dass bei einer Zeitrentenverlängerung das jeweils geltende Recht zum "neuen" Rentenbeginn angewendet werden muss. Beim Rentengeginn 2001 wurde natürlich das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht angewendet, also hier auch keine Veränderung. Gigi
dodoam 16.08.2009 | 14:44
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wurde zu Beginn der EU-Rente das neue Gesetz angewandt. Für die darauf folgenden Jahre wurden aber die ursprünglichen Berechnungsgrundlagen genommen und nicht nach dem derzeit aktuellen Stand gerechnet. Hab ich das jetzt begriffen?
dodoam 17.08.2009 | 16:04
Warum nur für rückwirkend 4 Jahre? Ich nehme an, das ist gesetzlich geregelt. Wo kann ich das nachlesen und warum ist so entschieden worden? Danke, für die bisherigen Antworten!
-_-am 17.08.2009 | 19:18
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__45.html Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__48.html http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.
dodoam 18.08.2009 | 17:52
Danke! Ist zwar kompliziert, hat mir aber sehr geholfen, zu verstehen, wie das Gesetz angewendet wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026