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Experten-Antwort

Hilfe bei Erwerbsminderrungsrente R215 zu 2.10

von Karin S.18.08.2013 | 12:43
3693 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich stelle einen Folgeantrag und fülle das Formular R215 aus (freiwillig). Nun habe ich eine Frage zu Punkt 2.10: Mein Arzt bescheingt mir Arbeitunfähikeit und das bin ich auch. Trotzdem Arbeite ich eine ganz geringe, für mich noch zu vertretende Stundenzahl (bei der RV gemeldet). Wie erläutere ich nun das ich trotz Arbeitsunfähigkeit bereit bin wenige Stunden arbeite. Das Widerspricht sich doch alles. Danke Ihnen jetzt schon für brauchbare Antworten. LG Karin

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei dem R 215 handelt es sich um einen Selbsteinschätzungsbogen. Die Beantwortung ist freiwillig. Sie können beim Ausfüllen dieses Vordrucks keine falschen Angaben machen.

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5 Antworten

Karin S.am 18.08.2013 | 13:35
Hallo Elvira, nun ist aber die diese Situation gegeben, wie ich sie geschildert habe. Selbst wenn ich Arbeitsunfähig bin und vorallem auf den kleinen Nebenverdienst angewiesen bin, dann muß es mir doch selbst ermöglichen im kleinen Zeitrahmen vorallem für mich vertretbar wirklcih sehr wenige Stunden zu Arbeiten. Sonst müßte ich meinen Haushalt doch auch komplett in Fremde Hände legen. LG Anett
Elviraam 18.08.2013 | 12:49
Wenn Sie arbeitsunfähig sind, geht es nicht, dass Sie arbeiten. Daher die Bezeichnung. Wenn Sie arbeiten, sind Sie nicht mehr arbeitsunfähig, sondern arbeitsfähig.
Otto N.am 18.08.2013 | 14:46
Zitat von Karin S. anzeigenausblenden
So, meinen Sie? Wie viele AU-geschriebene Arbeitnehmer müssen denn deswegen ihren Haushalt in fremde Hände geben? Offenbar ist es Ihnen möglich, mit Arbeit Erwerbseinkommen zu beziehen. Und das ist bei ärztlich bescheinigter AU gewöhnlich nicht möglich! Am Besten ist es, wenn Sie alle Fragen WAHRHEITSGEMÄß beantworten. Die korrekten Schlußfolgerungen zieht die DRV dann schon ganz von alleine!
Xinixam 19.08.2013 | 10:59
Mit der Aussage, dass Sie keine falschen Angaben machen können, wäre ich doch vorsichtig. Falls Sie möchten, dass die EM-Rente weitergezahlt wird, sollten Sie sich z.B. gut überlegen, ob Sie Ihren Gesundheitszustand mit sehr gut oder gut angeben.
NIX GUTam 22.08.2013 | 10:23
Diesen Bogen lieber nicht ausfüllen... das kann schwer ins Auge gehen
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