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Hilfe! Bewilligungsbescheid über einen Integrationslehrgang im BTZ Kolping als wirkungslos erklärt w

von Thomas29.10.2008 | 22:59
1345 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 37 Jahre, Tischler, arbeitslos und war bis jetzt für einige Monate im BTZ zur Integration untergebracht. In der Zeit hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert. Nun wurde ich plötzlich von der DRV "gekündigt" mit der Begründung, dass es aufgrund meines gesundheitlichen Zustandes z.Zt. überwiegend unwahrscheinlich ist, dass die Leistung erfolgreich abgeschlossen wird. Ich bin als Tischler berufsunfähig. Grad der B. ist 50, was sich aber noch erhöhen wird. Harz4 wieder beantragen möchte ich deshalb nicht, weil ich ja nicht arbeitsfähig bin. Wiedersprüchlich! Erwerbsminderungsrente??? Wird jetzt ein Anschlußübergangsgeld weitergezahlt? Was soll ich jetzt schnell tun??? Würde mich über Antworten freuen...Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen von Nix schließe ich mich an. Die Krankenkasse

kann Ihnen sagen, ob Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben. Falls

kein Anspruch mehr besteht, wird Ihnen die Krankenkasse sicher

empfehlen, sich an die Agentur für Arbeit zu wenden.

1 Antworten

Nixam 30.10.2008 | 07:16
Bitte nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation Kontakt auf und klären Sie die weitere Vorgehensweise mit ihm ab. Auskünfte erteilt Ihnen auch Ihr Sachbearbeiter, der Ihnen den Abbruchbescheid erteilt hat, weil Sie arbeitsunfähig sind und eine weitere Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie sinnlos ist, weil das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. BITTE MELDEN SIE SICH UNVERZÜGLICH BEI IHRER KRANKENKASSE UND BEANTRAGEN SIE KRANKENGELD FÜR IHRE FINANZIELLE SICHERSTELLUNG!!!! Anspruch auf Anschlussübergangsgeld haben Sie nicht, weil Ihnen die Reha abgebrochen wurde. Bitten Sie Ihren Sachbearbeiter um ein Gespräch bei Ihrem Fachberater für Rehabilitation. Mit ihm gemeinsam können Sie entscheiden, ob Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen sollen. Gegebenenfalls drängt auch Ihre Krankenkasse Sie früher oder später dahin....wenn Sie wirklich mit 37 Jahren nicht wieder arbeitsfähig werden können. Viele Grüsse und alles Gute Nix
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