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Hilfe! Elterngeld und betriebliche Altersvorsorge

von Tiffy10.11.2009 | 22:17
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4 Antworten

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Ich zahle jeden Monat vom Bruttolohn den Höchstsatz (216 Eur) in betriebliche Altersvorsorge. Macht es Sinn, den Betrag ab sofort ruhen zu lassen, um in 2010 ein höheres Elterngeld zu erzielen? Oder beeinflusst das meine Bemessungsgrenze doch nicht? Das Thema scheint nicht eindeutig geklärt zu sein.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Tiffy,

Detailregelungen der Festsetzung des Elterngeldes können wir Ihnen leider nicht erklären. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Elterngeldstelle bei Ihrer kommunalen Verwaltungsbehörde.

Grundsätzlich bedeutet die Bruttoentgeltumwandlung immer, dass das Bruttoentgelt sinkt. Dadurch werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gespart. Die niedrigeren Einkommen führen aber in der Folge auch zu niedrigeren staatlichen Leistungen (Rente, Krankengeld, Arbeitslosengeld).

Auf der anderen Seite werden im Topf der betrieblichen Altersvorsorge vermehrt Beträge angespart. Die staatliche Förderung erfolgt über den Nachlass von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung. In vielen Fällen beteiligt sich auch noch der Arbeitgeber am Aufbau der Altersvorsorge seines Arbeitnehmers.

In der Konsequenz sinken folglich die aktuellen lohnbezogenen Leistungsansprüche zu Gunsten meiner späteren Altersabsicherung. Ziel ist es im Alter über eine bessere Absicherung zu verfügen.

Eine konkrete Betrachtung der Vor- und Nachteile ist nur im Einzelfall möglich. Lassen Sie sich die negativen Auswirkungen bei der Festsetzung des Elterngeldes erklären. Stellen Sie diese Nachteile mit den Vorteilen aus der Entscheidung zu Gunsten der Bruttoentgeltumwandlung gegenüber. Bedenken Sie dabei, dass das Elterngeld zeitlich befristet gewährt wird; Rentenleistungen im Alter oder wegen Erwerbsminderung auf Dauer, ggf. auch für Hinterbliebene, über einen längeren Zeitraum Absicherung versprechen.

3 Antworten

Amadéam 11.11.2009 | 14:14
Wenn Sie ein höheres Elterngeld haben möchten, dann ja.
Amadéam 11.11.2009 | 14:19
Das von "andjessi" angeführte Urteil wird von den Elterngeldstellen nicht beachtet, da es kein höchstrichterliches Urteil ist. Sie können natürlich auch auf dieses Urteil setzen und noch 10 Jahre bis zum Vorliegen des höchstrichterlichen Urteils warten.
Amadéam 11.11.2009 | 14:24
Wieso Weltuntergang? Die Fragestellerin fragte nach den Auswirkungen der BAV auf das Elterngeld - wo bleibt da Ihre Stellungnahme? Weisen Sie mir nach, dass ich falsch liege, statt Unfug zu behaupten!
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