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Hilfe !!! Erwerbsminderungsrente läuft bald aus .

von Yvonne Moll06.03.2013 | 16:26
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich habe folgendes Problem : Ich bekomme seit 2010 befristet bis zum 31.03.2013 Erwerbsminderungsrente. Den Antrag auf Weitergewährung habe ich frühstmöglich ( Anfang Oktober ) gestellt. Bis heute habe ich keinen Bescheid bekommen. ich weiß nicht mehr weiter !!! Wie lange muss ich das Verhalten der Knappschaft noch hinnehmen ?

16 Antworten

Mavam 06.03.2013 | 16:37
Hallo! Haben Sie sich schon telefonisch über den Bearbeitungstand informiert? Schalten Sie mal einen Sozialverband (z.b. VDK) ein, die erfahren vielleicht schneller wie die Sachlage ist außerdem können die Ihnen auch sicherlich Auskunft über Ihre private Situation geben! Viel Glück Max
Yvonne Mollam 06.03.2013 | 16:54
Dankeschön für die schnelle Antwort . Ich versuche ca. alle 2 Wochen ( seit Januar ) dort nachzufragen . Jedes Mal heißt es das die Unterlagen beim med. Dienst liegen .
Mavam 06.03.2013 | 17:00
Hallo Frau Moll! Ich bin kein Experte! Da Sie also telefonisch nicht weiterkommen würde ich mich an einen Sozialverband wenden! Nicht das Sie im April ohne Rente oder sonstige Einkünfte aus anderen Sozialleistungen dastehen! Ich nehme an das sich morgen auch noch ein Experte zu Ihrem Fall äußert und Ihnen gegebenfalls entsprechend weiterhelfen kann! Max
Klustam 06.03.2013 | 17:53
Also nun mal ganz langsam und keine Pferde scheu machen. NIEMAND steht nach Ablauf der Befristung einer EM-Rente und wenn bis dahin dann noch kein Bescheid da wäre ohne Geld da !! Wenn Sie bis 31.3. keinen Bescheid über ihren Verlängerungsantrag vorliegen haben melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit um ALG I zu beantragen. An Ihrer Stelle und dem möglichen Vorwurf meiner zu späten Medlung würde ich mich da jetzt schon mal melden ! Wahrscheinlich wird man Sie aber erstmal wieder wegschicken und dann zum 2.4. ( 1.4. ist ja Feiertag ) neu einbestellen. Auf jeden Fall bekommen Sie - problemlos - dann ALG I bis Sie den Rentenbescheid vorliegen haben. Sollte die Verlängerung abgelehnt werden ( was ja auch denkbar wäre ) und Sie in den Widerspruch oder sogar noch vors Sozialgericht gehen müssen trifft selbiges zu. ALG I wird natürlich nur solnage gezahlt bis zu ihrer individuellee Anspruchsdauer. Also ohne Geld stehen Sie selbst nach Ablauf ihrer Rente nicht da.
Karlströmam 06.03.2013 | 18:09
Geduld, Geduld. Der Kohl hat sich inzwischen zwar mit seiner ganzen Familie verkracht, aber er hat uns "blühende Gärten" versprochen. Da wird es doch sicherlich auch mir der Verlängerung ihrer Erwerbsminderungsrente bald klappen. Ich drücke Ihdnen jedenfalls von Herzen die Daumen.
Sozialröchler?am 06.03.2013 | 21:06
Das sind noch (fast) zwei Monate. Die erste Folgerente ist zum 30.04. fällig! Ansonsten haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Sie sollten sich, falls der Bescheid noch nicht da ist, spätestens Ende März bei der Agentur für Arbeit melden. Ist das nicht der Fall, bleibt ALG II.
Yvonne Mollam 07.03.2013 | 07:42
Vielen vielen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir sehr weitergeholfen !!!!!
Erklärbäram 07.03.2013 | 13:54
Hallo, die ärztlichen Dienste der RV-Träger sind anscheinend sehr stark belastet, bzw. leiden darunter, das sich keine Ärzte finden, die freie Stellen besetzen wollen. Welcher Arzt tut sich schon eine Gehalt nach dem Tarif im öffentlichen Dienst an? Daher ist es eigentlich üblich, das Zeitrenten vor Ablauf pauschal um 1-3 Monate verlängert werden, damit der Versicherte halt nicht ohne Rentenleistung ist. Ein Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter sollte Besserung bringen.
Clamorsam 07.03.2013 | 14:12
" Daher ist es eigentlich üblich, das Zeitrenten vor Ablauf pauschal um 1-3 Monate verlängert werden, damit der Versicherte halt nicht ohne Rentenleistung ist." Woher haben Sie den dieses gefährliche Halbwissen ? Selten so einen Blödsinn gelesen. Das stimmt absolut nicht !
=//=am 07.03.2013 | 14:45
@Erklärbär Mit solchen (falschen) Aussagen sollten Sie sich wirklich zurückhalten. Es gibt KEINE Gesetzesgrundlage, dass einfach so die Rente weitergezahlt wird.... Aber den Aussagen von @Sozialröchler ist voll zuzustimmen. Ende März erhalten Sie ja noch die Rente für März.
B´sonam 07.03.2013 | 14:50
Zitat von Erklärbär anzeigen
Hier gibt es einen (in meinen Augen unfassbaren) Unterschied in der Handhabe, je nachdem bei welchem Träger man versichert ist. DRV Bund : Ist der Antrag rechtzeitig getsellt (und die Verzögerung nicht dem Versicherten anzulasten), dann bekommt man die Rente auch über die Befristung bis zur tatsächlichen Entscheidung weitergezahlt (Mein) Regionalträger : Die Rente wird (egal wie frühzeit die Weiterzahlung beantragt wurde) zum Befristungsende eingestellt. O-Ton Sachbearbeiter :"Na dann gehens halt zum Arbeitsamt, unsere Ärzte sind eben momentan ziemlich ausgelastet".
=//=am 08.03.2013 | 09:50
Es ist doch aber der absolute Ausnahmefall, dass vom Zeitpunkt der Antragstellung (ca. 5 Monate vor Ablauf der Zeitrente) bis zur Bescheidserteilung sich die med. Überprüfung derart verzögert, dass es so eng wird. Da müssen schon viele unglückliche Faktoren zusammentreffen. Ein Antrag auf Weitergewährung hat nun mal keine aufschiebende Wirkung, sondern erst der Widerspruch (bei Ablehnung). Ich habe aber auch schon erlebt, dass die Rente in diesem Fall weitergezahlt wurde... unter Vorbehalt ... und bei Ablehnung des Widerspruches oder auch im Klageverfahren dann zurückgezahlt werden musste. Sicher handelt es sich hier auch um Einzelfälle.
Nick L. Beckam 08.03.2013 | 12:13
Zitat von =//= anzeigen
Wie soll das denn gehen, was soll der Widerspruch denn da aufschieben? Wenn die Weiterzahlung abgelehnt wird, verbleibt es beim ursprünglichen Rentenende und Anspruch und Zahlung enden eben. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Weiterzahlung kann also gar keine aufschiebende Wirkung entfalten. Es mangelt an einem Eingriff in bereits bestehende (!) Rechte. Das Ende der Zahlung bleibt also bei einer Ablehnung erstmal, und das ist verfahrensrechtlich in Ordnung. Manche Träger zahlen die Rente auch über den ursprünglichen Termin der Befristung halt kurzfristig weiter, wenn sie über den Antrag nicht rechtzeitig entscheiden können, und manche nicht - nun, das ist eben so. Ich möchte das an dieser Stelle nicht werten. Es ist nicht verboten (bzw. gesetzlich geregelt), aber es ist auch nicht einheitlich, klar. Noch ein Wort an die ursprüngliche Fragestellerin: Das "Verhalten" der Knappschaft müssen Sie "hinnehmen", soweit Sie wert darauf legen, dass eine sachgerechte, richtige Entscheidung getroffen und Ihr Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird. Allerdings finde ich die benutzten Vokabeln dabei eher provokant und unpassend - meine Meinung...
Glaubs nichtam 09.03.2013 | 12:09
Sos ist es. @=//= als Mitarbeiter einer Rentenversicherung hat anscheinend wenig Ahnung von dem was er dort tut... Oh weh. Solche fundamentalen Dinge sollte man auch wissen wenn man als SB bei eienr RV nicht direkt mit diesen Dingen zu tun hat.
Yvonne Mollam 14.03.2013 | 12:49
Heute kam endlich ein Brief von der Knappschaft . Ich wurde zu einer erneuten Begutachtung nach Karlsruhe einbestellt. Das letzte Gutachten vom August 2012 wird nicht anerkannt !!!
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