Hallo Unglaublich,
ich weiß nicht, was Sie hier beweisen wollen. Es ist nicht Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, jeden Versicherten im ersten Arbeitsmarkt unterzubringen - hierfür gibt es die Agentur für Arbeit. Aufgabe der Rentenversicherung ist es, erwerbsgeminderte oder behinderte Menschen (vor Zahlung einer Rente) zu befähigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente sollte immer das letzte Mittel sein. Es gehört zu einem menschenwürdigen Dasein eben auch dazu, dass behinderte und erwerbsgeminderte Menschen nicht nur mit einer Rente ins gesellschaftliche Abseits gestellt werden, sondern es ihnen zu ermöglichen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilzuhaben und auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Und dies liegt nicht nur im Interesse der Rentenversicherung, sondern in erster Linie im Interesse des Betroffenen und er gesamten Gesellschaft.
Das nicht jede Maßnahme zur Beseitigung/Minderung der verminderten Erwerbsfähigkeit von Erfolg gekrönt ist, ist unbestritten und liegt in der Natur der Sache. Nur was man nicht versucht, kann man auch nicht erreichen! Und dass es bei der Einschätzung, ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht durchaus unterschiedliche Meinungen geben kann ist auch vollkommen klar. Auch bei der Rentenversicherung arbeiten nur Menschen - und diese haben die (nicht unbedingt leichte) Aufgabe - nach möglichst objektiven Gesichtspunkten eine sinnvolle Entscheidung für den Betroffenen zu fällen.
Letztlich hat jeder Versicherte der mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden ist die Möglichkeit, Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einzulegen und eine weitere Prüfung des Sachverhalts herbeizuführen.