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Hilfe ! Ich will nicht nochmal in Reha !

von Taub10.07.2009 | 11:01
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23 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin ohne meine elektronischen Helfer taub. Ich trage ein CI und ein High-Power Hörgerät. Aufgrund der Hörbehinderung bekomme ich einfach nirgends mehr richtig was mit. Noch schlimmer, ich verstehe vieles falsch, was nicht selten in eine regelrechte Katastrophe mündet. Tinnitus, Entzündungen durch die Geräte, Schlaf- und Konzentrationsstörungen kommen auch noch durch die Behinderung (GDB 80) dazu. Ich schleppe mich schon seit Jahren durch die Berufswelt, mehr recht als schlecht. Im Berufsleben bin ich inzwischen total ausgegrenzt, ganz anderst als im Privatleben. Eigentlich bin ich allein durch das normale Privatleben erschöpft und schon vollends ausgelastet. Die Klinik in der ich mehrfach operiert wurde weiß von meinen Problemen und will mich nun zur dritten Reha schicken. Ich habe in den letzten Jahren vier Rentenanträge gestellt die alle abgelehnt wurden. Ich will einfach nicht mehr in Reha gehen, zumal der Eigenanteil inzwischen auch nicht gerade von Pappe ist. Frage: Kann ich die Reha auch verweigern ? Wenn ich aufhöre zu arbeiten und einen erneuten Rentenantrag stelle, kann mich dann die DRV auch in Reha zwingen ? Nach dem Motto ohne Reha keine Rente ? Danke für Ihre Antwort Taub

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Taub,

den Ausführungen von Corletto kann ich zustimmen.

Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass eine Reha nicht deswegen angeboten wird, um Sie zu quälen, zu schikanieren oder Ihnen eine Rentenleistung zu versagen (auch wenn es Leute gibt, die das offenbar glauben), sondern um Ihr Leiden zu vermindern bzw. Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen. Genau dies ist nämlich der gesetzliche Auftrag, den die Deutsche Rentenversicherung vor einer evtl. Rentenleistung zu erfüllen hat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Unglaublich,

ich weiß nicht, was Sie hier beweisen wollen. Es ist nicht Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, jeden Versicherten im ersten Arbeitsmarkt unterzubringen - hierfür gibt es die Agentur für Arbeit. Aufgabe der Rentenversicherung ist es, erwerbsgeminderte oder behinderte Menschen (vor Zahlung einer Rente) zu befähigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente sollte immer das letzte Mittel sein. Es gehört zu einem menschenwürdigen Dasein eben auch dazu, dass behinderte und erwerbsgeminderte Menschen nicht nur mit einer Rente ins gesellschaftliche Abseits gestellt werden, sondern es ihnen zu ermöglichen selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilzuhaben und auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Und dies liegt nicht nur im Interesse der Rentenversicherung, sondern in erster Linie im Interesse des Betroffenen und er gesamten Gesellschaft.

Das nicht jede Maßnahme zur Beseitigung/Minderung der verminderten Erwerbsfähigkeit von Erfolg gekrönt ist, ist unbestritten und liegt in der Natur der Sache. Nur was man nicht versucht, kann man auch nicht erreichen! Und dass es bei der Einschätzung, ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht durchaus unterschiedliche Meinungen geben kann ist auch vollkommen klar. Auch bei der Rentenversicherung arbeiten nur Menschen - und diese haben die (nicht unbedingt leichte) Aufgabe - nach möglichst objektiven Gesichtspunkten eine sinnvolle Entscheidung für den Betroffenen zu fällen.

Letztlich hat jeder Versicherte der mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden ist die Möglichkeit, Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einzulegen und eine weitere Prüfung des Sachverhalts herbeizuführen.

21 Antworten

Corlettoam 10.07.2009 | 11:10
Natürlich kann Sie niemand zur Reha zwingen ! Da Sie aktuell ja auch keinen EM-Antrag gestellt oder ein entsprechendes Rentenverfahren noch laufen haben, schon mal gar nicht. Ansonsten geht Reha natürlich vor Rente. Also die Rentenversicherung kann Sie schon - im Rahmen eines gestellten EM-Antrages -zur Reha auffordern. Lehnen Sie dies ab, KÖNNTE ihnen dies so ausgelegt werden, als wenn Sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und dies dann letzlich zur Ablehnung des EM-Antrages führen. Eine Reha im Rahmen des gestellten EM-Antrages könnten Sie nur dann ablehnen wenn Sie aktuell nicht Rehafähig sind. Dies müsste ihnen ihr behandelnder Facharzt aber schriftlich bestätigen. Haben Sie den gegen die abgelehnten EM-Anträge in der Vergangenheit keinen Widerspruch eingelegt bzw. sind dann vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung vorgegangen ?
Unglaublicham 10.07.2009 | 11:08
Nein, ich bin kein Experte der DRV. Nur, der hier geschilderte Fall ist typisch für das Verhalten nicht nur der DRV - sondern der Gesellschaft im allgemeinen. Geradezu zwanghaft wird hier seitens der DRV ( auf Kosten der Steuerzahler ) versucht - und hier beziehe ich mich nicht nur auf den konkreten Fall ( Taub, der oder die leider keine Altersangabe gemacht hat ) - erst mal Reha und wenn Diese auch nicht fruchtet, wie wäre es dann mit einer Zweiten oder Dritten. Nur keine EM - Rente bitte, der oder die Sachbearbeiter/innen klopfen sich dabei auf die Schenkel. Nein, ich bin auch keine human Mediziner - wenn jedoch anhand der geschilderten Beschwerden - überhaupt angedacht wird hier eine Reha anzubieten - so fehlen mir schlicht und ergreifen ( fast ) die Worte. Das ist Politik s. g. Damen und Herren der DRV - würde mich nicht wundern, wenn den Angestellten der DRV - eine Weisung vorliegt, erst mal jeden EM - Antrag versuchen abzublocken. Ich bestreite nicht, das mitunter Anträge eigereicht werden, die jeder Grundlage hin zur EM entbehren. Der vorliegende Fall zeigt jedoch deutlich, wessen Kind die DRV - ist - eben, wie schon erwähnt, ein Kind der Politik.
Unglaublicham 10.07.2009 | 11:33
,,,, natürlich kann Sie niemand zur Reha zwingen ! Wirklich nicht ? Ist das auch kein indirekter Zwang ? getreu dem Motto, wenn Du deine Suppe nicht aufessen willst, ist der Fernseher heute Abend gestrichen. Du willst was von Uns, also hast Du erst mal in Vorleistung zu treten. Wie viele Personen schicken Sie denn in die Reha meine Damen und Herren der DRV - wo bereits im Vorfeld abzusehen, das diese Erkrankung so gar nicht Rehafähig ist ,, jetzt antworten Sie bitte nicht mit KEINE.
B´sonam 10.07.2009 | 11:51
Werte/r User Unglaublich, glauben sie eigentlich, dass die DRV Menschen einfach so zum Spaß auf eine Reha schickt ? Glauben sie so eine mehrwöchige Reha-Leistung kosten den Rentenversicherungsträger nichts ? (Da fallen schnell mal einige Tausend EUR an...) Es gilt nunmal der Grundsatz "Reha vor Rente". Und sie werden es nicht glauben, ja aber es soll tatsächlich vorkommen, dass eine drohende Erwerbsminderung durch solche Leistungen abgewendet werden kann.
Unglaublicham 10.07.2009 | 12:14
Gut, könnte das u. U. noch akzeptieren, wenn man hier den Personenkreis altersmässig einschränkt, wenn aber ein betr. Person zw. dem 59 u. 62 Lebensjahr noch eine Reha angeboten bekommt, die ja laut Aussage von B`son Tausende von Euro kostet - kann ich dafür kein Verständnis aufbringen. Dieses Klientel hat sich doch innerlich aufgrund von Erkrankungen schon vom Arbeitsmarkt verabschiedet. Nein, nein, hier wird Zwang ausgeübt - hin zur Reha. Muss ich Ihnen hier wirklich Beispiele von Beamten ( Lehrer ) anführen, die für eine solche Massnahme aussen vor gelassen werden. Ich halte nicht viel von sog. Stammtischreden - aber in diesem Falle ist es tatsächlich so, man muss erst auf den Brustwarzen daherkommen ( sofern man kein Beamter oder langjährig Angestellter einer Kommune ) um die EM - zu erhalten. Und ich bleibe auch dabei - das mag zwar nicht im Vordergrund stehen, sich mitunter Schikanen manifestieren, die von dem Pers. der DRV - aufgrund Betriebsblindheit nicht so gesehen wird. Reha vor Rente, schön und gut. Aber wie bereits erwähnt - ab einem gew. Lebensalter muss doch Schluss sein. Oder bietet die DRV - auch eine Reha an für Personen; und dies ist ein mir bekannter Fall; Bezieher von Hartz4, 59,8 Jahre, GdB 60 - wie bitte wollen Sie diese Person wieder im ersten Arbeitsmarkt unterbringen.
Taubam 10.07.2009 | 12:20
Aber die letzten zwei Rehas haben auch nichts gebracht, warum um himmels willen soll dann noch eine dritte etwas bringen ? An meiner Behinderung ist nunmal absolut nichts mehr zu ändern. Mich ins Berufsleben weiter integrieren ? Ich kann ihnen nur sagen, das ist eine einzige Quälerei für mich. Nein, ich habe keinen Einspruch eingelegt und bin auch nicht vor das Sozialgericht gegengen weil ich Angst hatte dass ich am Ende ohne alles dastehe wenn ich verliere. Zudem ziehen Sie mal so was mit meiner Behinderung durch....... das ist nicht einfach und das wissen Sie ganz genau. Bin bedauerlicherweise auch noch einer von den diskriminierten Schwerbehinderten die nach 1961, genau 1962 geboren sind. Da muß ich mich dann halt weiter quälen lassen. Taub
Taubam 10.07.2009 | 12:36
Ich bin in einem Verein der Schwerhörigen und Spätertaubten, angegliedert an den deutschen Schwerhörigen-Bund. Bei uns gibt es viele meiner Generation die einfach nicht mehr mithalten können in ihren Berufen. Was ist der Ausweg ? Einige werden von ihren Arbeitgebern gedrängt nur noch halbtags zu arbeiten. Das ist oft der Anfang vom Ende. Zuvor schon wenig verdient und am Ende kaum noch genug zum überleben. Ich hatte in den letzten Jahren drei Gehaltskürzungen aufgrund meiner Schwerbehinderung. Meine Schwerbehindertengeneration und jünger ist in einer total beschissenen Situation. Aber sie haben nichts zu befürchten, die meisten sind nämlich zu feige den Mund auf zu machen. Bei schwerhörigen, spätertaubten auch nicht verwunderlich. Taub
Corlettoam 10.07.2009 | 12:39
Zitat : "Nein, ich habe keinen Einspruch eingelegt und bin auch nicht vor das Sozialgericht gegengen weil ich Angst hatte dass ich am Ende ohne alles dastehe wenn ich verliere." Das war natürlich ein riesen Fehler, denn höchstwahrscheinlich hätten Sie schon lange die EM-Rente erhalten, wenn Sie bis zum Sozialgericht gegangen wären und die Sache durchgezogen hätten ... Man muß schon manchmal um sein Recht kämpfen - auch wenn's schwer fällt und einen langen Atem erfordert. Geschenkt bekommt man nun mal nichts.... Zu ewarten einfach einen EM-Antrag zu stellen und das dieser problemlos dann genehmigt wird ist doch etwas unrealistisch. Widerspruch und event. dann noch das sich anschließende Sozialgerichtsverfahren gehören zum Antragverfahren einfach oft auch dazu um zu seiem Recht zu gelangen !
Tschackaam 10.07.2009 | 12:54
leider haben Sie Recht und ich finde es sehr traurig, dass es so ist! (Nicht das Sie Recht Haben) Es ist für einen Menschen mit einer Behinderung tausendmal schwieriger in allen Lebenssituationen zurecht zu kommen. Vor allem, wenn es um eine Behinderung der Sinnesorgane geht! Stellen Sie sich das mal vor... Sie sind taub! Keine Geräusche beim Tippen dieser Zeilen, keine Wahrnehmung von Musik oder Stimmen, keine akkustische Wahrnehmung von positiven Reflexen wie z.B. ein Lachen! Sie sehen, aber hören es nicht. Sie hören auch nicht die feinen Unterschiede bei einem Gespräch, denn sie sind auf Mimik und Gestik angewiesen. Wie soll denn da ein Gerichtsverfahren laufen? Ja klar, Anwalt nehmen und vertreten lassen. Schon, aber wenn man im Laufe seines Lebens als tauber Mensch den Kontakt zu Anderen verloren hat, verliert man auch das Vertrauen in sich und Andere. LG Tschacka
Unglaublicham 10.07.2009 | 12:57
Das ist doch genau der Punkt. Es wird eben nicht, problemlos genehmigt, auch wenn die med. Gutachten dafür sprechen. Fakt ist doch und das ist das masslos Traurige an dieser Sache, das man bei Antragstellung schon prophylaktisch einen Anwalt seines Vertrauens beauftragen kann.
Unglaublicham 10.07.2009 | 13:03
In 2007 hat man 903000K Personen in die Reha und 268000K in die Anschluss Reha geschickt und ca. 50000K in den Entzug. Könnten Sie mir mitteilen, wie viele dieser Personen a. wieder im ersten Arbeitsmarkt untergekommen sind, was ja gleichzusetzen, das der Antrag auf EM - abgelehnt wurde. Danke
Taubam 10.07.2009 | 14:29
"Letztlich hat jeder Versicherte der mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden ist die Möglichkeit, Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einzulegen und eine weitere Prüfung des Sachverhalts herbeizuführen." Und was ist wenn auch die letzte Instanz negativ entscheidet ? An einen Arbeitsplatz zurück an dem man weder gebraucht noch gemocht wird ? Hartz 4 und ständiger Vermittlungsterror durch die Arge ? Die machen heute auch bei älteren schwerbehinderten da keine Ausnahme. Sie sehen, wie hoch das Risiko heute für einen Schwerbehinderten meiner Generation ist. Taub P.S. ich habe kein Vertrauen mehr zur Justiz. Habe den Arzt verklagt der bei meiner ersten OP meine Ohren verpfuscht hat. Das Ergebnis war ein dreijähriger Rechtstreit den ich letztendlich verloren habe. Obwohl ich zuvor bei der Schlichtungskommision der Ärztekammer Recht bekam. Revision wurde dann vom OLG einfach abgelehnt. Ich halte nicht mehr viel von der deutschen Rechtsprechung.....
haesvauam 10.07.2009 | 14:26
Mal zurück zu ihrem Fall. Sie schrieben, die Klinik, in der Sie schön öfter operiert wurden, will Sie wieder in eine Reha-Maßnahme schicken. Also meinen doch Ärzte, die den Gesundheitszustand am besten kennen (außer Ihnen), dass es etwas bringen könnte und nicht etwa ein DRV-Knecht.
Taubam 10.07.2009 | 14:49
Ich habe gefragt ob ich mich dagegen wehren kann nochmals in Reha gehen zu müssen. Die Ärzte der Uniklinik schicken mich in Reha, weil das anscheinend so vorgeschrieben ist damit die dortigen spezialisierten Ärzte das beurteilen. Waren Sie schonmal in Reha ? Dort werden sie auch psychologisch betreut. Die Psychologen dort haben nur ein Ziel, nämlich ihre Motivation aus ihnen herasuszukitzeln und daraus irgendwas für sie negatives zu kreieren. Ich hab mit meinen Schlappohren geschlackert als ich dann gelesen habe was die das letztemal an die DRV geschickt haben. Gerade in der Hörgeschädigtenszene hat es da ein paar ganz motivierte Rehakliniken und Ärzte. Ich habe absolut keine Lust mehr mich in deren Obhut zu begeben, weil man schon im vorfeld weiß was dabei rauskommt. Das geht nicht nur mir so, sondern vielen meiner Leidensgenossen. Taub
Unglaublicham 10.07.2009 | 14:37
Ich möchte Ihnen hier Nichts beweisen. Ihr Argument ist sehr löblich, das man Menschen durch eine Rente; hier die der EM - nicht ins Abseits stellt und oder damit aus der Gesellschaft zwangsweise ausgliedert. Sehr löblich, wirklich. Nun, wer das nicht will, das man Ihn ins Abseits stellt, der wird von Sich aus alle Anstrengungen unternehmen, eine Reha bewilligt zu bekommen, die ja nicht zwangsweise mit der Beantragung einer EM zu analogisieren ist. Ich möchte dem EXPERTEN auch nicht zu nahe treten und behaupten, das seine Ausführungen; die Sorge um die ,,,,,allein mir fehlt der Glaube. Sprechen doch die Fakten eindeutig dagegen. Ihre Institution ist keinen Deut besser, als Jene der Versorgungsämter. Auch hier empfiehlt es sich sogleich bei Antragstellung eines Rechtsbeistand zu besorgen. Natürlich machen Menschen Fehler auf der Suche nach Objektivität. Dennoch, objektiv zu sein ist nicht die Aufgabe der DRV - bei einem Antrag auf EM, sondern gegenständlich und vor allem aber - Vorurteilslos und unparteiisch. Aber gerade hier liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer. Um es nochmals zu betonen, wer eine EM beantragt - dem ist ohnehin die Gesellschaft aussen vor. Jene die eine EM beantragen ---- WOLLEN diese Rentenart und nicht an die Hand genommen durch einen barmherzigen Samariter ( DRV ) um ein Getriebe generalzuüberholen, das ohnehin absehbar in 1 -2 Jahren wieder seinen Geist aufgibt.
Unglaublicham 10.07.2009 | 17:25
,,,,, Sind Sie wirklich der Ansicht, dass der reine Wunsch nach einer Rente ein Entscheidungskriterium darstellen sollte? Auch wenn es nur eines unter mehreren ist,,,, der Wunsch definiert sich hier als zumindest die Hoffnung auf eine Veränderung der Realität oder das Erreichen eines Zieles für sich selbst. Weitere Optionen, die eine EM wünschenswert machen, fallen mir nicht ein.
Nachdenklicham 10.07.2009 | 16:45
Sind Sie wirklich der Ansicht, dass der reine Wunsch nach einer Rente ein Entscheidungskriterium darstellen sollte? Auch wenn es nur eines unter mehreren ist?
Nachdenklicham 10.07.2009 | 18:11
"der Wunsch definiert sich hier als zumindest die Hoffnung auf eine Veränderung der Realität oder das Erreichen eines Zieles für sich selbst. Weitere Optionen, die eine EM wünschenswert machen, fallen mir nicht ein." Ich bin erstaunt, dass Sie eine Erwerbsminderung, was EM ja wohl bedeutet, unter irgendeiner Option für wünschenswert halten. Eine Erwerbsminderung bedeutet immer eine Krankheit, Einschränkungen im Alltag und eine Minerung der Lebensqualität. Ich finde diese Dinge unter keiner Voraussetzung irgendwie wünschenswert - und ich denke, dass es persönlich Betroffenen ebeso geht. Ihren ersten Satz kann ich übrigens nicht verstehen - vielleicht zu dumm?
Opiam 10.07.2009 | 21:01
Richtich Hartz gehört auch dazu Menschen ins Abseitz zu stellen. Ab einem Bestimmten Alter kann man Menschen nur noch ins Abseitz Stellen. Aber Menschen die vor 1961 Geboren wurden haben ein anrecht auf eine adäquate verweisungstätigkeit. Berufschutz.....Basta.wenn es keine zumutbare andere Tätigkeit eine stufe unter Bla.... Bla..... Es gehört zu einem menschenwürdigen Dasein eben auch dazu, dass behinderte und erwerbsgeminderte Menschen nicht nur mit einer Rente ins gesellschaftliche Abseits gestellt werden, Richtich nur wo in Deutschland ???????? seh ich nur in ausnahme fällen Leider und das ist sehr schade.Bei Beamte ja sicher meinem 52 jährigen nachbarn geht es sehr gut und der steht auch nicht im abseits volintegriert im sozialen geselschaftlichen dasein sicher gönne ich ihm sogar aber genau so möchte ich das auch für jeden anderen Malocher auch lest bitte mal unser aller grundgesetz wir sind alle gleich nur einige sind leider etwas gleicher. Neidisch hm ja vielleicht etwas mein vater hatte kein geld für nachhilfe wie hier alle lesen können. Der apotheker von gegen über bekamm für alle kinder wie Strauß bafög weil er sich arm rechnen konnte die Steuerberater wissen was ich meine. Mein vater nicht. Neidisch hm vielleicht ja immer noch weil ich auch sozial eingestelt bin. Aber auch STOLZ auf das was ich geschaft habe und noch schaffen werde ich werde ES SCHAFFEN DIESES LAND MIT DER HIFE VIELER WIEDER ZU DEM ZU MACHEN WAS ES EINMAL WAR EIN SOZIALES LAND!!!
Unglaublicham 11.07.2009 | 00:15
Mein Gott sind Sie wirklich so stur und Begriffsstutzig, oder simmulieren Sie nur. Nehmen Sie einmal ihre rosarote Brille ab und versuchen Sie sich wenigsten Ansatzweise in Menschen zu versetzen, für die eine anerkannten EM tatsächlich ,, wünschenswert weil gleichzusetzen u. A. mit etwaigen geldwertem Vorteil, vor allem aber mit verbesserter Lebensqualität. Ja, Lebensqualität - auch wenn Sie ,, haben Sie die Brille noch immer auf ? sich einer solchen Meinung nicht anschliessen können. Ersparen Sie mir hier Beispiele aufzuzeigen.
Nixam 11.07.2009 | 11:10
Lieber Taub! Es zwingt Sie niemand, an einer stationären medizinischen Leistung zur Rehabilitation teilzunehmen. Wenn Sie das nicht möchten, dann brauchen Sie das auch nicht. Es ist NIE zwingend erforderlich, nach einem Krankenhausaufenthalt unbedingt eine Anschlussheilbehandlung durchzuführen...wenn das so wäre, wäre mein Job als Beschäftigter bei der RV gesichert,.....wenn jeder Krankenhausaufenthalt auch gleichzeitig zu einer anschliessenden AHB = Anschlussheibehandlung führen würde. Bei Fragen zu Ihrer Erkrankung sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, falls Sie eine Behandlung für notwendig - ambulant etc für notwendig halten. Zu einer Reha jedenfalls kann Sie keiner zwingen. Viele Grüsse Nix
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