Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hilfe - kann mir eine beitragsnachforderung drohen?

von Tina M10.02.2015 | 19:29
979 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Experten, ich brauche ganz dringend einen Rat: Am 05.01.2012 ist mein Sohn geboren. Davor war ich in fester Anstellung. Nach der Geburt habe ich mich am 01.05.2013 als Handelsvertreterin für eine Firma selbstständig gemacht. Mir war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass ich mich damit an die Rentenversicherung wenden muss. Erst Mitte Januar habe ich zufällig von meinen Kollegen davon erfahren. Dann habe ich direkt bei der Rentenversicherungsstelle in Berlin angerufen um zu fragen, ob ich mich rückwirkend befreien lassen kann. Die Dame dort am Telefon war sehr nett, sie hat mir ausführlich erklärt, dass in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes die Pflichtbeiträge als bezahlt gelten. Sie würde mir ein Formular schicken, zur Feststellung meiner Versicherungspflicht. Dieses Formular habe ich dann direkt ausgefüllt und zurück geschickt, wohl wissend von meinen Kollegen, dass es sehr gut sein kann, dass ich versicherungspflichtig bin. Aber die Dame hat mich ja am Telefon beruhigt und mir, wie bereits geschrieben, versichert, dass diese Kindererziehungszeit als "bezahlt" gilt und wenn dann meine Versicherungspflicht festgestellt ist, könnte ich diese Befreiung beantragen. Nun kam heute das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, dass ich versicherungspflichtig bin, dass ich innerhalb drei Monate nach Aufnahme meiner Tätigkeit eine Beitragsbefreiung für drei Jahre beantragen kann, da mein Schreiben (dieses Formular zur Feststellung der Versicherungspflicht) aber erst am 28.01.eingegangen ist, könnte ich einen Antrag auf Befreiung ab 28.01.2015, längstens bis 01.05.2016 stellen (also dann genau dieses drei Jahre). Jetzt mache ich mir große Sorgen, dass ich trotz der Aussage der netten Dame am Telefon rückwirkend für die Zeit vom 01.05.2013 bis Januar 2015 Beiträge zu zahlen sind. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen, ob diese Kindererziehungszeit auch dann als bezahlte Beiträge gilt, wenn ich zeitweise in dieser Zeit bereits selbstständig tätig war.Herzlichen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Tina M.,

KSC hat Ihre Mail eigentlich schon beantwortet. Kindererziehungszeiten sind tatsächlich kein Tatbestand der zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht als Selbständige führt. Sie müssen deshalb mit einem Nachforderungsbescheid für die Zeit vom 01.05.2013 bis zum 27.01.2015 rechnen,

sofern Ihr Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit die Geringfügigkeitsrichtlinien übersteigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 10.02.2015 | 23:34
Ja eine Nachforderung kann Ihnen drohen, wenn Ihr Gewinn zwischen Mai 2013 und Januar 2015 die Grenze von 450 € überschritten hat. Ein pflichtversicherter Selbständiger wird nicht dadurch, dass er ein Kind hat plötzlich beitragsfrei - genausowenig wie eine Arbeitnehmerin, die arbeiten geht bevor das Kind 3 Jahre alt ist, sagen kann, ich will aus dem Job keinen Beitrag zahlen. Was die nette Dame Ihnen im Januar am Telefon gesagt hat, werden Sie kaum beweisen können und es ändert auch nichts daran, dass Sie sich schon im Sommer 2013 hätten erkundigen sollen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026