Ich ( geb. 9.1950 ,männlich) bin seit Mitte September krank geschrieben und beziehe seit dem 01.11.08 Krankengeld. Von der Krankenkasse ist eine REHA-Maßnahme des RV veranlaßt worden.
Für die Zeit v. 30.12.08-21.01.09 erhalte ich dafür statt dessen Übergangsgeld.
Nunmehr bin ich weiter krank geschrieben.
Meine Fragen:
1. Erhalte ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit volle 78 Wochen Krankengeld oder kann mich die Krankenkasse vorher in die Erwerbs-/Berufsunfähgikeits-Rente drängen? Bei der Reha ist herausgekommen, dass weiter behandelt(stationäre Schmerztherapie)wird ggfs. steht die OP an. Zu 90% steht wohl fest, dass ich in meinem Beruf, den ich seit 43 Jahren ausübe, nicht mehr arbeiten kann.
Eine andere Beschäftigung kann mein jetziger Arbeitgeber mir wohl nicht zur Verfügung stellen/ Klein-/Mittelbetrieb- steckt in finanziellen Schwierigkeiten.
2. Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis in der Zeit meiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, bzw. mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Muß ich mich beim Arbeitsamt melden?
3. Was passiert, wenn ich wieder arbeiten kann, wieder erkranke und das Krankengeld ausgeschöpft ist?
Woher bekomme ich Geld?