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Experten-Antwort

Hilferuf an Sozialrechtler

von ratlos24.03.2011 | 19:22
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28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Sozialrechtler, ich brauche Ihren Rat. Mein Fall: volle Rente wurde 2007 nach einer Krebserkrankung bewilligt, zuerst bis 2009 dann Verlängerung bis 03/2011. Im Dezember habe ich erneut die Verlängerung beantragt und wurde zu meiner Überraschung zur Kur geschickt. In meinem Bekanntenkreis haben dann gleich welche zu unken angefangen, dass man mir die Weiterzahlung ablehnen will. Die Kur solle nur dazu dienen, dafür Argumente zu sammeln. Daher habe ich mich bereits vor der Kur kundig gemacht, wie ich das verhindern kann und bin auf Ihre Beiträge im Forum gestoßen. Nach Ihren Ratschlägen habe ich die Weitergabe des Entlassungsberichts an andere untersagt und nach der Drohung mit der Ärztekammer hat die Klinik auch Frieden gegeben. Ich habe vor 2 Wochen den Entlassungbericht bekommen und bin über den Inhalt entsetzt. "Die von der Patientin vorgebrachten Beschwerden sind mit den vorliegenden Befundberichten sowie den in unserem Hause gemachten Feststellungen nicht in Übereinstimmug zu bringen". Das heißt doch, daß ich simuliere! Außerdem könne ich wieder arbeiten. Ich habe erstmal nur geheult, so unverstanden und gedemütigt habe ich mich gefühlt. Ich kann bis heute nicht mal meinen vollen Einkaufkorb tragen vor Schmerzen. Wenn ich meinen Haushalt mache, muss ich mich nach spätestens 1 Stunde legen, so erschöpft bin ich. Mein Hausarzt hat über diesen Bericht nur den Kopf geschüttelt. Ich habe von der Klinik einen berichtigten Bericht gefordert, die aber weigern sich. Ein Bekannter von mir, der beim VdK arbeitet, hat gesagt, dass man die Klinik dazu nicht zwingen kann. Also habe ich mit gedacht, ich gebe diesen Bericht der DRV einfach nicht. Heute habe ich einen Brief bekommen, ich soll diesen Bericht innerhalb von 3 Wochen übersenden, sonst zahlen sie mir die Rente nicht weiter wegen fehlender Mitwirkung. Was mache ich nun? Dürfen die das? Bitte helfen Sie mir, ich brauche meine Rente zum Leben!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ratlos,

um über einen Antrag auf Weiterzahlung einer zeitlich befristeten Rente entscheiden zu können, werden oftmals medizinische Rehabilitationsmassnahmen durchgeführt.

Der daraus erstellte Entlassungsbericht geht dem behandelnden Arzt des Versicherten und dem Rentenversicherungsträger zu, damit die dortigen Ärzte eine Entscheidung hinsichtlich der Weiterzahlung der Rente treffen können.

Es gilt aber Grundsatz, dass der Antragsteller verpflichtet ist, bei der Aufklärung des rechtserheblichen Sachverhaltes entsprechend mitzuwirken, da der Rentenversicherungsträger ansonsten das Recht hat, Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 ff Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zu verweigern.

Wir empfehlen Ihnen, diesem Grundsatz zu folgen, damit Ihr Antrag nicht schon im Vorfeld mit dieser Begründung abzulehnen ist.

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27 Antworten

Asozialrechtleram 24.03.2011 | 19:29
Da hat ihnen der Rat vom selbsternannten Sozialrechtler wirklich sehr geholfen! Herr wirf Hirn vom Himmel. Übrigens,wenn es keine Rente mehr gibt,dann gibt es halt Alg II,auch Hartz IV genannt.
Sozialrechtlerinam 24.03.2011 | 19:41
Es ist nichts Außergewöhnliches, dass sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit dermaßen verbessert, dass die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vorliegen. Dass Ihre Rente bisher nur befristet bewilligt wurde, spricht bereits dafür, dass der sozialmedizinische Dienst der DRV schon bei Antragsstellung eine Besserung für wahrscheinlich gehalten hat. Und während der medizinischen Reha hat sich diese Prognose tatsächlich bestätigt. Ich stimme dem Sozialrechtler insofern zu, dass Sie nicht dazu verpflichtet sind den Entlassungsbericht an die DRV auszuhändigen. Allerdings kann dann Ihr Rentenantrag auf Weiterbewilligung wegen fehlender Mitwirkung Ihrerseits nicht weiter bearbeitet werden. Was sollte es also bringen, der DRV den Befundbericht vorzuenthalten? Sollte Ihr Weiterbewilligungsantrag aufgrund des Reha-Berichtes abgelehnt werden, können Sie nur Widerspruch einlegen und um eine weitere sozialmedizinische Begutachtung bitten, sofern Sie nicht dazu in der Lage sein sollten, ein Privatgutachten in Auftrag zu geben. Ob ein weiteres Gutachten allerdings positiver für Sie ausfällt, muss sich erst noch zeigen! MfG
ratlosam 24.03.2011 | 20:57
Aber nach dem, was Sozialrechtler geschrieben hat, hat die DRV keinen Anspruch auf den Kurbericht. Warum kann sie mich dann zwingen, ihnen den Bericht trotzdem zu übersenden?! Damit wird doch dann der Datenschutz wieder ausgehebelt!
ratlosam 24.03.2011 | 20:01
Wenn ich arbeiten könnte, würde ich es tun. Meine Rente ist nicht so hoch, daß ich mir ein tolles Leben leisten könnte. Und einen Privatgutachter schon gar nicht. Und jetzt sitze ich in der Zwickmühle: schicke ich den Klinikbericht an die DRV, lehnen die meinen Antrag ab. Tue ich es nicht, zahlen sie wegen fehlender Mitwirkung nicht. Mit Hartz 4 kann ich mir wahrscheinlich meine Medikamente und Fahrten zum Arzt nicht mehr leisten. Und was mache, wenn die mich in so einen 1,-€-Job stecken wollen? Ruhig zu bleiben wäre vielleicht richtig, aber ich weiß nicht, wie es weitergehen soll.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 20:55
Zitat von ratlos anzeigenausblenden
Es ist allgemein anerkannt, dass Sie ein Recht haben in Ihre Krankenakten Einsicht zu nehmen. Tauchen Sie mit Zeugem unangemeldet in der Klinik mit Laptop + Scanner oder guter Digitalkamera auf und verlangen Sie Akteneinsicht in die vollständigen Behandlungsunterlagen und kopieren diese. Klären Sie, woher die widersprechenden Befundberichte stammen. Deshalb ist eine Akteneinsicht auch in die medizinische Akte des SMD der DRV erforderlich. In jedem Fall bedürfen Sie qualifizierter juristischer Hilfe, die Ihnen ein Sozialverband oder auch ein spezialisierter Rechtsanwalt geben kann, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. "Mein Hausarzt hat über diesen Bericht nur den Kopf geschüttelt." Dann sollten Sie sich zur Beweissicherung einen Behandlungsschein in einer Uniklinik ausstellen lassen. Die haben da spezielle Sprechstunden. "Ich habe von der Klinik einen berichtigten Bericht gefordert, die aber weigern sich. Ein Bekannter von mir, der beim VdK arbeitet, hat gesagt, dass man die Klinik dazu nicht zwingen kann." Richtig. Die Sozialgerichte stufen derartige Berichte als Meinungsäußerung ein, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich ist. Das ist aber schön für Sie, denn Sie sind nur verpflichtet der Mitteilung von Tatsachen zuzustimmen. Gemäß § 100 SGB X sind das Auskünfte auf konkrete Fragen. Deshalb kämen Sie m.E. ohne Zweifel Ihren Mitwirkungspflichten nach, wenn Sie widerruflich (den Widerruf können Sie jederzeit gegenüber dem Arzt erteilen und der muß darüber schweigen, §§ 182,183 BGB und §203 StGB) den Ärzten die Erlaubnis zur Auskunftserteilung auf konkrete Fragen zu Tatsachen erteilen, soweit dies erforderlich ist. Wenn Sie Zeit brauchen, um einen Rechtsbeistand zu finden, können Sie unter Hinweis auf die Tatsache, dass die DRV den Ersteller des "Entlassungsberichtes" als Gutachter ansieht, diesen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Darüber muß dann entschieden werden und diese Entscheidung ist justiziabel, was für Sie Zeitgewinn bringt die Ihrer Ansicht und die Ihres Hausarztes unzutreffenden Behauptungen zu widerlegen. "Heute habe ich einen Brief bekommen, ich soll diesen Bericht innerhalb von 3 Wochen übersenden, sonst zahlen sie mir die Rente nicht weiter wegen fehlender Mitwirkung." Verlangen Sie unter Setzung der angemessenen Frist von 14 Tagen die Benennung der Rechtsgrundlage, die Sie verpflichtet einen solchen Bericht vorzulegen. Und weisen Sie darauf hin - nach Rücksprache mit einem Anwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle - dass das Verlangen und die Fristsetzung versuchte Nötigung sein könnten. Die ist aber nach § 240 StGB strafbar. "Was mache ich nun? Dürfen die das? Bitte helfen Sie mir, ich brauche meine Rente zum Leben!" Dürfen tun die viel, was Sie brauchen ist Zeitgewinn und ein vernünftiger Rechtsbeistand. Datenschutzrechtlich haben Sie alles richtig gemacht. Den Rest wird Ihr Rechtsbeistand lösen können.
Klemensam 24.03.2011 | 20:17
Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten : Entweder Sie verweigern weiter die Herausgabe des Rehaberichtes - dann wird die RV den Verlängerungsantrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnen. Oder aber Sie geben ihn an die RV weiter und die Verlängerung wird ebenfalls abgelehnt, weil der Rehabericht ihnen ja volle Erwerbsfähigkeit bescheinigt. Was das jetzt alles aber mit @sozialrechtler und seinen " Tipps " zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht . Denn auch wenn Sie die Weitergabe des Rehaberichtes im Vorfeld gar nicht verweigert hätten, ändert dies ja an dem Ergebnis des Berichtes hinsichtlich der Einschätzung ihrer Erwerbsfähigkeit ja nichts. Und natürlich muss die Rehaklinik nicht zwangsläufig einen neuen Bericht erstellen , nur weil dies von ihnen jetzt so gefordert wird. Das liegt dann immer noch in der Entscheidung der Rehaärzte ob die ihren Argumenten und ihrer Sicht der Dinge folgen oder eben nicht und wenn die ihre Sichtweise nicht teilen , wird eben kein neuer - geänderter - Rehabericht erstellt. Wird die Verlängerung der EM-Rente jetzt abgelehnt ( was höchstwahrscheinlich passieren wird ), können Sie ja Widerspruch einlegen. Was anderes bleibt ihnen nicht. Und aus med. Sicht gesehen, ist es sehr schwer nur aufgrund einer Krebserkrankung dauerhaft eine EM-Rente zu erhalten. Wenn nach einer gewissen Zeit kein Rezidiv auftritt gilt der Krebs ja als geheilt. Da müssen dann schon andere Erkrankungen dazu kommen ( wie z.b. eine psychische Erkrankung durch die Krebserkrankung ) , um eine weitere Berentung zu rechtfertigen. Leider ist das so.
Asozialrechtleram 24.03.2011 | 21:09
Zitat von ratlos anzeigenausblenden
Und wie soll die DRV dann über Ihre Rente entscheiden. Aber egal,laufen Sie dem Sozialrechtler hinterher und reiten Sie sich weiter rein. Vielleicht zahlt Ihnen dann ja der Sozialrechtler ihre Rente.
ratlosam 24.03.2011 | 21:06
Danke für die Antwort. Ich werde mir einen Rechtsanwalt suchen und hoffe, daß dann alles so schnell wie möglich über die Bühne geht. In dem Brief der DRV standen einige Paragraphen z.B. §60 SGB X. Mit dem Zeitgewinn wird's wohl daher nichts. Aber ich brauche dringend die Rente, von daher ist das mir eher recht.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 21:08
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Klemens schrieb

Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten :

Entweder Sie verweigern weiter die Herausgabe des Rehaberichtes - dann wird die RV den Verlängerungsantrag wegen fehlender Mitwirkung ablehnen.

Oder aber Sie geben ihn an die RV weiter und die Verlängerung wird ebenfalls abgelehnt, weil der Rehabericht ihnen ja volle Erwerbsfähigkeit bescheinigt.

Was das jetzt alles aber mit @sozialrechtler und seinen

" Tipps " zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht .

Denn auch wenn Sie die Weitergabe des Rehaberichtes im Vorfeld gar nicht verweigert hätten, ändert dies ja an dem Ergebnis des Berichtes hinsichtlich der Einschätzung ihrer Erwerbsfähigkeit ja nichts.

Und natürlich muss die Rehaklinik nicht zwangsläufig einen neuen Bericht erstellen , nur weil dies von ihnen jetzt so gefordert wird. Das liegt dann immer noch in der Entscheidung der Rehaärzte ob die ihren Argumenten und ihrer Sicht der Dinge folgen oder eben nicht und wenn die ihre Sichtweise nicht teilen , wird eben kein neuer - geänderter - Rehabericht erstellt.

Wird die Verlängerung der EM-Rente jetzt abgelehnt ( was höchstwahrscheinlich passieren wird ), können Sie ja Widerspruch einlegen. Was anderes bleibt ihnen nicht.

Und aus med. Sicht gesehen, ist es sehr schwer nur aufgrund einer Krebserkrankung dauerhaft eine EM-Rente zu erhalten. Wenn nach einer gewissen Zeit kein Rezidiv auftritt gilt der Krebs ja als geheilt.

Da müssen dann schon andere Erkrankungen dazu kommen ( wie z.b. eine psychische Erkrankung durch die Krebserkrankung ) , um eine weitere Berentung zu rechtfertigen.

Leider ist das so.

Sie haben wie immer Null Ahnung von der Materie. Sie und ich können das Medizinische nicht beurteilen. Darauf kommt es auch nicht an. Juristisch ist ist niemand verpflichtet die Meinungen im Entlassungsbericht an die DRV zu offenbaren oder offenbaren zu lassen. Man ist ist nur verpflichtet der Erteilung von Auskünften (= Antworten auf konkrete Fragen, siehe BSG) zuzustimmen. Dass das Ihre intellektuelle Leistungsfähigkeit übersteigt, ist zumindest mir bekannt. Was meinen Sie denn, warum die DRV-Bund im Fll Gudrun den Schwanz eingezogen hat? Na? Dämmerts? Es gibt keine Rechtsgrundlage für das Verlangen. Und das wissen die genau.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 21:17
Zitat von ratlos anzeigenausblenden
Die dürfen nicht und werden den Schwanz einziehen, wenn denen mit einer Anzeige wegen versuchter Nötigung seitens eines Rechtsanwaltes gedroht wird. Nach der ständigen Rechtsprechung sind klinische Entlassungsberichte keine Auskünfte gemäß § 100 SGB X.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 21:33
Zitat von ratlos anzeigenausblenden
§ 60 SGB I ist keine Vorschrift, die Sie verpflichtet einen Entlassungsbericht vorzulegen. Sie haben da der Erteilung von erforderlichen Auskünften und Mitteilung von Tatsachen zuzustimmen. Die Ablehnung der behandelnden Ärzte der Reha-Klinik als Gutachter wegen Besorgnis der Befangenheit hat immer aufschiebende Wirkung. Die DRV behauptet ja, dass die Ärzte der Kliniken Gutachten erstellen. Das muß man sich allerdings nicht gefallen lassen.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 21:43
Aber nach dem, was Sozialrechtler geschrieben hat, hat die DRV keinen Anspruch auf den Kurbericht. Warum kann sie mich dann zwingen, ihnen den Bericht trotzdem zu übersenden?! Damit wird doch dann der Datenschutz wieder ausgehebelt!
Und wie soll die DRV dann über Ihre Rente entscheiden. Aber egal,laufen Sie dem Sozialrechtler hinterher und reiten Sie sich weiter rein. Vielleicht zahlt Ihnen dann ja der Sozialrechtler ihre Rente.
Wie seitens ratlos angenommen, wäre die Rente unberechtigt weg, wenn der Entlassungsbericht mit dem Vorwurf der Simulation an die DRV gelangt. Es geht also darum ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren aufgrund von medizinisch beweis- und nachprüfbaren Tatsachen führen zu können. Während meiner Reha habe ich peinlich genau Buch geführt über das, was der Arzt und die Therapeuten mit mir angestellt haben. Was las ich heutenoch?: Ach ja, Patientin wurde nach gynäkologischem Eingriff seitens des Operateurs als Simulantin und Hypochonder eingestuft. Pech für den Operateur: Er hatte eine metallische Klemme im Bauch vergessen ... . Soviel zu den ärztlichen Behauptungen, Schmerzen hätten keine somatische Ursache.
-_-am 24.03.2011 | 21:41
Zitat von ratlos anzeigenausblenden
:P Ja, das dürfen die. Ihre Situation wundert mich überhaupt nicht. Man wird Ihnen die Rentenzahlung einstellen, wenn Sie weiterhin bizarre querulatorische Rechtsvorstellungen verfolgen. Auch Widerspruchsausschüsse und Richter an den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind sehr über ein derartiges Verhalten "begeistert". Am Ende ziehen Sie den Kürzeren und/oder haben wirtschaftliche Nachteile, wetten! Fragen Sie doch mal Ihren Ratgeber, ob er die Verluste übernimmt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR0301509…
Asozialrechtleram 24.03.2011 | 21:46
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Und wie soll die DRV dann über Ihre Rente entscheiden. Aber egal,laufen Sie dem Sozialrechtler hinterher und reiten Sie sich weiter rein. Vielleicht zahlt Ihnen dann ja der Sozialrechtler ihre Rente.
Wie seitens ratlos angenommen, wäre die Rente unberechtigt weg, wenn der Entlassungsbericht mit dem Vorwurf der Simulation an die DRV gelangt. Es geht also darum ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren aufgrund von medizinisch beweis- und nachprüfbaren Tatsachen führen zu können. Während meiner Reha habe ich peinlich genau Buch geführt über das, was der Arzt und die Therapeuten mit mir angestellt haben. Was las ich heutenoch?: Ach ja, Patientin wurde nach gynäkologischem Eingriff seitens des Operateurs als Simulantin und Hypochonder eingestuft. Pech für den Operateur: Er hatte eine metallische Klemme im Bauch vergessen ... . Soviel zu den ärztlichen Behauptungen, Schmerzen hätten keine somatische Ursache.
Warum habe ich bei Ihrem Geschreibsel immer das Gefühl,da hat jemand irgendwann seine Examen nicht bestanden und geht nun als Querulant durchs Leben. Schuld und dumm sind ja immer die Anderen.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 22:10
Aber nach dem, was Sozialrechtler geschrieben hat, hat die DRV keinen Anspruch auf den Kurbericht. Warum kann sie mich dann zwingen, ihnen den Bericht trotzdem zu übersenden?! Damit wird doch dann der Datenschutz wieder ausgehebelt!
Und wie soll die DRV dann über Ihre Rente entscheiden. Aber egal,laufen Sie dem Sozialrechtler hinterher und reiten Sie sich weiter rein. Vielleicht zahlt Ihnen dann ja der Sozialrechtler ihre Rente.
Wie seitens ratlos angenommen, wäre die Rente unberechtigt weg, wenn der Entlassungsbericht mit dem Vorwurf der Simulation an die DRV gelangt. Es geht also darum ein rechtsstaatlich einwandfreies Verfahren aufgrund von medizinisch beweis- und nachprüfbaren Tatsachen führen zu können. Während meiner Reha habe ich peinlich genau Buch geführt über das, was der Arzt und die Therapeuten mit mir angestellt haben. Was las ich heutenoch?: Ach ja, Patientin wurde nach gynäkologischem Eingriff seitens des Operateurs als Simulantin und Hypochonder eingestuft. Pech für den Operateur: Er hatte eine metallische Klemme im Bauch vergessen ... . Soviel zu den ärztlichen Behauptungen, Schmerzen hätten keine somatische Ursache.
Warum habe ich bei Ihrem Geschreibsel immer das Gefühl,da hat jemand irgendwann seine Examen nicht bestanden und geht nun als Querulant durchs Leben. Schuld und dumm sind ja immer die Anderen.
Falsch! Unsereins hat seine beiden Examen mit einer 1 vorm Komma bestanden. Das Problem sind die mit dem "voll befriedigend" im Zeugnis. Nicht zu vergessen die mit dem Sachbearbeiterstatus, die sich anmaßen Jura betreiben zu können.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 22:24
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Heute habe ich einen Brief bekommen, ich soll diesen Bericht innerhalb von 3 Wochen übersenden, sonst zahlen sie mir die Rente nicht weiter wegen fehlender Mitwirkung. Was mache ich nun? Dürfen die das? Bitte helfen Sie mir, ich brauche meine Rente zum Leben!
Ja, das dürfen die. Ihre Situation wundert mich überhaupt nicht. Man wird Ihnen die Rentenzahlung einstellen, wenn Sie weiterhin bizarre querulatorische Rechtsvorstellungen verfolgen. Auch Widerspruchsausschüsse und Richter an den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind sehr über ein derartiges Verhalten "begeistert". Am Ende ziehen Sie den Kürzeren und/oder haben wirtschaftliche Nachteile, wetten! Fragen Sie doch mal Ihren Ratgeber, ob er die Verluste übernimmt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR0301509…
§ 60 SGB I lautet: "§ 60 Angabe von Tatsachen (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen," Meinungen sind keine Tatsachen nach der Rechtsprechung der Gerichte. Und deshalb besteht auch keine Pflicht diese der DRV mitzuteilen. Könnte es sein, dass Sie das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten verlernt haben haben?
...am 25.03.2011 | 13:32
Schicken Sie doch der DRV eine von Ihnen zensierte Kopie des Entlassungsberichtes ... das positive und negative Leistungsbild aus dem Bericht ist auf jeden Fall eine Tatsache die die DRV nach § 60 SGB I von Ihnen verlangen kann. Woran Ihre Oma verstorben ist, interessiert dort niemand, das können Sie gern schwärzen. Warum haben immer nur Ärzte recht, die die Gutachten so schreiben wie Sie die Patienten gern hätten? Z.B. 5 Ärzte im Renten- und Widerspruchsverfahren sagen, dass man nicht EM ist und der 1 vom Gericht bestellte Gutachter sagt das Gegenteil. Woher will man denn nun genau wissen, dass der vom Gericht bestellte Gutachter tatsächlich recht hat. Alles ist eine Meinung ... Die Aussage von Hausarzt ist auch nur eine Meinung ... Was, lieber Sozialrechtler, hat der Hausarzt für eine Qualifikation ein sozialmedizinisches Gutachten für "Quatsch, Blödsinn oder gar falsch" zu beurteilen. Das ist eine Meinung auf die man rein gar nicht geben kann, zumindest im Bezug auf die Erwerbsminderung. Komischerweise kommt es den wenigsten in den Sinn, dass auch der Entlassungsbericht richtig sein kann und die Erwerbsminderungen nicht mehr oder nicht mehr in dem Maße vorliegt. Die DRV hat viele Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben... evtl. bewirkt diese auch was, um Sie wieder für die Erwerbswelt fit zu machen.
Elisabetham 25.03.2011 | 17:30
Strafbarkeit wegen Nötigung ist nicht erfüllt. Im Rahmen der Rechtswidrigkeit muss nach Abs. 2 des Delikts die Verwerflichkeit geprüft werden. Selbst, wenn man unterstellen sollte, dass die DRV die Datenschutzgesetze missachtet haben sollte, so prüft sie doch nur die Verlängerung der Rente, was ihre Aufgabe ist. Dies Verhalten steht sozial ethisch nicht auf der niedrigsten Stufe. Eine Idee ist es zum Anwalt oder zum Sozialverband zu gehen. Ich würde den Entlassungsbericht senden und einen Befangenheitsantrag dabei senden. Ein Befangenheitsantrag ist dann begründet, wenn ein objektiver Betrachter meint, dass das Gericht oder ein Sachverständige nicht aus sachliche Erwägungen zu seiner Entscheidung gekommen ist. Ein weitere Grund wäre Inkompetenz der Klinik Da müsste dir dann dein Arzt helfen. Den solltest du sowieso bitten, deine Erwerbsunfähigkeit gegenüber der DRV beim Übersenden des Gutachtens erneut zu bestätigen und um eine neue Begutachtung zu bitten.
Sozialrechtleram 25.03.2011 | 23:04
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
:P Ja, das dürfen die. Ihre Situation wundert mich überhaupt nicht. Man wird Ihnen die Rentenzahlung einstellen, wenn Sie weiterhin bizarre querulatorische Rechtsvorstellungen verfolgen. Auch Widerspruchsausschüsse und Richter an den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind sehr über ein derartiges Verhalten "begeistert". Am Ende ziehen Sie den Kürzeren und/oder haben wirtschaftliche Nachteile, wetten! Fragen Sie doch mal Ihren Ratgeber, ob er die Verluste übernimmt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR0301509…
§ 60 SGB I lautet: "§ 60 Angabe von Tatsachen (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen," Meinungen sind keine Tatsachen nach der Rechtsprechung der Gerichte. Und deshalb besteht auch keine Pflicht diese der DRV mitzuteilen. Könnte es sein, dass Sie das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten verlernt haben haben?
Es geht nicht um richtig oder falsch, sondern um Tatsachen und nicht um Meinungen. Was die Beurteilung von Gutachten angeht, so hat jeder Arzt den Nachweis erbracht das zu können. Ein Arzt in einer Reha-Einrichtung ist kurativ tätig und nicht gutachterlich. Es liegt also ein Mißbrauch der Vertrauensstellung des kurativ tätigen Arztes vor, der in meinem Fall dazu geführt hat, dass der das Handtuch schmiß, weil ich ihm nicht über den Weg getraut habe. Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass der Reha-Arzt seine eigene Arbeit beurteilen soll. Auch das schon ein Unding. Der Kontrollierte ist gleichzeitig Kontrolleur in eigener Sache.
Sozialrechtleram 25.03.2011 | 23:16
Sehr geehrter Experte, Sie übersehen, dass die DRV keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe des Entlassungsberichtes geltend machen kann. Die Bekanntgabe von Meinungen wird nicht von den §§ 60 ff SGB I umfaßt. Mal sehen, wann die DRV-Bund versucht den nur mir ausgehändigten ärztlichen Entlassungsbericht zu erlangen. Ich gehe jede Wette ein, dass die mit dem Versuch scheitern werden. So wie der DRV-Träger im Fall Gudrun ganz offensichtlich gescheitert ist, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Gäbe es die, würde der DRV-Träger nicht verzichtet haben.
Sozialrechtleram 25.03.2011 | 23:09
Die Verwerflichkeit ist bereits durch die Absicht der rechtswidrigen Datenbeschaffung erfüllt. Es geht dabei übrigens darum dem Betroffenen einen prozessualen Nachteil zuzufügen.
Elisabetham 26.03.2011 | 16:01
Hallo Sozialrechtler! Diesen furchtbar unlustigen Spruch hat mir ein Datenschutzbeauftragte in einem ähnlichen Fall gedrückt: "der Sozialleistungsträger hat nur zwei Möglichkeiten, die Daten zu erheben. Entweder lässt eine Rechtsnorm dies ausdrücklich zu oder es gibt keine Rechtsnorm und die betroffene Person wird um deren Einverständnis gebeten. Zunächst sind Sie tatsächlich verpflichtet, allgemein nach § 60 SGB I in der Weise mitzuwirken, dass Sie der Behörde die benötigten Daten zur Verfügung stellen. Die Behörde ist weiter befugt, die erforderlichen Daten zu erheben. Die Einwilligung können Sie auch verweigern. Soweit die medizinischen Auskünfte, zu der Sie eine Einwilligung erteilen sollen, für die Aufgabenerfüllung der Behörde (hier: Entscheidung über Ihren Antrag) erforderlich sein sollten, hätten Sie dann allerdings aber auch hinzunehmen, dass die Behörde Ihren Antrag möglicherweise wegen fehlender Mitwirkung negativ bescheidet, da die erforderlichen Angaben dort nicht vorgelegen haben."
Asozialrechtleram 26.03.2011 | 16:36
Das hat man Euch 2 hübschen hier schon x-mal erklärt. Wäre ja auch alles kein Problem,wenn Ihr mit Eurem Blödsinn nicht andere in die Sche***e reiten würdet,wie man hier lesen darf.
Elisabetham 26.03.2011 | 19:24
Hallo Assozilrechtler! Weder der Sozialrechtler noch ich reiten irgendjemanden rein. Jeder Mensch hat einen freien Willen. In Jura ist es eben so, dass ein Jurist mindestens 3 Meinungen hat. Ich denke, das weißt du. Ob man Recht hat, weiß man erst, wenn man aus Karlsruhe zurück ist. Ich habe auch Schriftsätze von einem anderen Datenschutzbeauftragten, da steht genau das Gegenteil drin und diese Meinung entspricht die von Sozialrechtler. Ich habe die Mail des Datenschutzbeauftragten ins Forum gesetzt, um darauf hinzuweisen, dass man sich in ein umstrittenes Rechtsgebiet begibt, wenn man sich weigert die Unterlagen herauszugeben.
Sozialrechtleram 27.03.2011 | 01:30
Hat der doch völlig korrekt dargestellt: Alles, was gesetzlich eingefordert werden kann, kann verlangt werden, und das sind Tatsachen. Darüber hinaus hat der Sachbearbeiter oder Arzt einen Ermessensspielraum von Null. Die Verwaltungsjuristen, mit denen ich heute auf Sylt bei der Abendveranstaltung plauderte, haben sich scheckig gelacht, als ich über die geplante Nummer mit der DRV und den Hintergrund berichtete. Wissen Sie, warum Sie beim Fahren mit einem Kfz nie Ihren Führerschein mitnehmen sollten?
Sozialrechtleram 27.03.2011 | 01:42
Das ist kein umstrittenes Rechtsgebiet. Was erforderlich ist, muß offenbart werden. Erforderlich zur Entscheidung sind nur Tatsachen. Da aber Gutachter meist nicht in der Lage sind Tatsachen und eigene Untersuchungen zu bewerten, möchte man abschreiben können. Deshalb die Gier der DRV nach Reha-Berichten etc. die nur so von Meinungen strotzen, aber Tatsachen (befunde) selten enthalten.
Elisabetham 27.03.2011 | 21:58
Hallo Sozialrechtler! Ein Rechtsstreit kostet sehr viel Kraft und ich wünsche dir sehr viel davon.
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