Hallo ratlos,
um über einen Antrag auf Weiterzahlung einer zeitlich befristeten Rente entscheiden zu können, werden oftmals medizinische Rehabilitationsmassnahmen durchgeführt.
Der daraus erstellte Entlassungsbericht geht dem behandelnden Arzt des Versicherten und dem Rentenversicherungsträger zu, damit die dortigen Ärzte eine Entscheidung hinsichtlich der Weiterzahlung der Rente treffen können.
Es gilt aber Grundsatz, dass der Antragsteller verpflichtet ist, bei der Aufklärung des rechtserheblichen Sachverhaltes entsprechend mitzuwirken, da der Rentenversicherungsträger ansonsten das Recht hat, Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 ff Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zu verweigern.
Wir empfehlen Ihnen, diesem Grundsatz zu folgen, damit Ihr Antrag nicht schon im Vorfeld mit dieser Begründung abzulehnen ist.