:P
Heute habe ich einen Brief bekommen, ich soll diesen Bericht innerhalb von 3 Wochen übersenden, sonst zahlen sie mir die Rente nicht weiter wegen fehlender Mitwirkung. Was mache ich nun? Dürfen die das? Bitte helfen Sie mir, ich brauche meine Rente zum Leben!
Ja, das dürfen die. Ihre Situation wundert mich überhaupt nicht. Man wird Ihnen die Rentenzahlung einstellen, wenn Sie weiterhin bizarre querulatorische Rechtsvorstellungen verfolgen. Auch Widerspruchsausschüsse und Richter an den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind sehr über ein derartiges Verhalten "begeistert". Am Ende ziehen Sie den Kürzeren und/oder haben wirtschaftliche Nachteile, wetten! Fragen Sie doch mal Ihren Ratgeber, ob er die Verluste übernimmt.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB1_60R3.2
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/BJNR030150975.html#BJNR030150975BJNG001000314
§ 60 SGB I lautet:
"§ 60
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,"
Meinungen sind keine Tatsachen nach der Rechtsprechung der Gerichte. Und deshalb besteht auch keine Pflicht diese der DRV mitzuteilen. Könnte es sein, dass Sie das Lesen und Verstehen von Gesetzestexten verlernt haben haben?
Es geht nicht um richtig oder falsch, sondern um Tatsachen und nicht um Meinungen.
Was die Beurteilung von Gutachten angeht, so hat jeder Arzt den Nachweis erbracht das zu können.
Ein Arzt in einer Reha-Einrichtung ist kurativ tätig und nicht gutachterlich. Es liegt also ein Mißbrauch der Vertrauensstellung des kurativ tätigen Arztes vor, der in meinem Fall dazu geführt hat, dass der das Handtuch schmiß, weil ich ihm nicht über den Weg getraut habe.
Des Weiteren sollten Sie bedenken, dass der Reha-Arzt seine eigene Arbeit beurteilen soll. Auch das schon ein Unding. Der Kontrollierte ist gleichzeitig Kontrolleur in eigener Sache.