Hallo Solk,
Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Der sozialmedizinische Dienst prüft dann nochmals konkret, ob bei Ihnen ein Rehabilitationsbedarf vorliegt, d.h. ob Sie aus medizinischer Sicht Ihren bisherigen Beruf als Schulsekrektärin weiterhin ausüben können. Für diese Feststellung des Reha-Bedarfes wird natürlich auch der Reha-Entlassungsbericht aus Ihrer medizinischen Reha-Maßnahme mit herangezogen. Kommen die Sozialmediziner zu der Einschätzung, dass Sie Ihren bisherigen Beruf aus medizinischer Sicht nicht weiter ausüben können, besteht für Sie grundsätzlich ein Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das Spektrum dieser Maßnahmen ist sehr umfangreich. Es erstreckt sich von der Zusicherung eines Eingliederungszuschusses bis zu einer möglichen Umschulung in einen anderen Beruf. Aber die für Sie dann passende Maßnahme muss in einem Gespräch mit dem Reha-Fachberater des zuständigen Sozialeistungsträgers heraus gearbeitet werden. Zu einem solchen Gespräch werden Sie eigentlich immer von Seiten des Sozialleistungsträgers eingeladen, wenn für Sie ein grundsätzlicher Rehabilitationsbedarf gesehen wird.
Ihre Bedenken bezüglich einer Verrentung sehe ich nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auch nicht unbedingt, da Sie ja zumindest nach der Einschätzung der Reha-Einrichtung als Sekretärin (wenn auch nicht als Schulsekretärin) arbeiten können. Insoweit sollte ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen, was einer Erwerbsminderungsrente entgegen steht.