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Experten-Antwort

Hilflos - LTA und BU fragen

von Solk31.07.2014 | 13:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Habe gleich mehrere Fragen: Bin seit kurzer Zeit aus der Reha zurück, welche nicht so gut gelaufen ist. Dennoch wurde ich AU entlassen und soll einen Antrag auf berufliche Reha (LTA) stellen. Der Rat aus der Rehabilitation lautet, dass ich zwar noch arbeiten kann (was ich auf jeden Fall möchte), sollte aber besser nicht in meinem Beruf (Schulsekretärin) tätig sein, wohl aber als Sekretärin. Leider hat mich der dortige Sozialarbeiter nicht darüber informiert, wie das läuft bzw. was bei dem gesamten Prozeß zu beachten wäre. Keine Infos über das zu erwartende Einkommen welches neben der Gesundheit ja auch eine maßgebende Rolle spielt. Es sei auch noch erwähnt, dass ich einen GdB von 60% habe und 1956 geboren bin. Nun habe ich bei der DRK um einen Beratungstermin zur LTA gebeten, es wurde mir gesagt, dass ich erst den Antrag stellen sollte und dann nach Bewilligung der Rehaberater tätig wird. Einen Antrag stellen ohne eingehende Beratung fällt mir schwer, weil ich auf keinen Fall existenzielle Schwierigkeiten neben den gesundheitlichen haben möchte. Ebenso habe ich Bedenken das ich evtl. dadurch in Rente gehen soll. Eine volle EM oder so möchte ich auch nicht. Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann wie ich am besten Verfahren sollte. Danke schon mal für eure Aufmerksamkeit mein Anliegen gelesen zu haben. Solk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Solk,

Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Der sozialmedizinische Dienst prüft dann nochmals konkret, ob bei Ihnen ein Rehabilitationsbedarf vorliegt, d.h. ob Sie aus medizinischer Sicht Ihren bisherigen Beruf als Schulsekrektärin weiterhin ausüben können. Für diese Feststellung des Reha-Bedarfes wird natürlich auch der Reha-Entlassungsbericht aus Ihrer medizinischen Reha-Maßnahme mit herangezogen. Kommen die Sozialmediziner zu der Einschätzung, dass Sie Ihren bisherigen Beruf aus medizinischer Sicht nicht weiter ausüben können, besteht für Sie grundsätzlich ein Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Das Spektrum dieser Maßnahmen ist sehr umfangreich. Es erstreckt sich von der Zusicherung eines Eingliederungszuschusses bis zu einer möglichen Umschulung in einen anderen Beruf. Aber die für Sie dann passende Maßnahme muss in einem Gespräch mit dem Reha-Fachberater des zuständigen Sozialeistungsträgers heraus gearbeitet werden. Zu einem solchen Gespräch werden Sie eigentlich immer von Seiten des Sozialleistungsträgers eingeladen, wenn für Sie ein grundsätzlicher Rehabilitationsbedarf gesehen wird.

Ihre Bedenken bezüglich einer Verrentung sehe ich nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auch nicht unbedingt, da Sie ja zumindest nach der Einschätzung der Reha-Einrichtung als Sekretärin (wenn auch nicht als Schulsekretärin) arbeiten können. Insoweit sollte ein vollschichtiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen, was einer Erwerbsminderungsrente entgegen steht.

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5 Antworten

???am 31.07.2014 | 14:55
Unter "Antrag stellen" ist nur das Ausfüllen und Übersenden der Formulare zu verstehen. Denen können Sie natürlich Ihre Bedenken/Vorbehalte in einem Schreiben beifügen - genauso wie Ihren Wunsch nach einem Beratungsgespräch. Es wird von Ihnen nicht erwartet, dass Sie bereits jetzt eine Patentlösung zur Hand haben oder sich in irgendeiner Form festlegen. Eine Rente sehe ich in Ihrem Fall ehrlich gesagt gar nicht - auch nicht wegen Berufsunfähigkeit. Nach Ihrer Schilderung sind Sie ja ganz allgemein auf Bürotätigkeiten verweisbar (Sekretärin). Von daher brauchen Sie keine Angst haben, dass man Sie in die Rente abschiebt. Ganz abgesehen davon, dass auch Ihr Antrag auf medizinische Reha in einen Rentenantrag umgedeutet werden könnte (was viel häufiger vorkommt als bei einem LTA-Antrag). Sie würden sich in dieser Hinsicht durch den LTA-Antrag nicht verschlechtern.
Schadeam 31.07.2014 | 17:48
Wenn Sie zwar nicht mehr als Schulsekretärin, jedoch weiterhin als Sekretärin arbeiten können, wird bei einem LTA Antrag bestenfalls herauskommen, dass man einem neuen Arbeitgeber einen Einanrbeitungszuschuß zusagt. Ob das aber die Chancen einer 58 jährigen auf dem Arbeitsmarkt erhöht, steht in den Sternen. Man könnte so einen LTA Antrag auch als puren Aktionismus bezeichnen. Vielleicht gibte ja auch bei Ihrem Arbeitgeber Alternativen? Wäre es eine städtische Schule gibts bei der Stadt vielleicht andere Sekretariatsplätze?
Solkam 31.07.2014 | 20:20
Hallo, erst einmal danke für die Antworten. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich im öffentlichen Dienst tätig bin. Gruß Solk
Sachbearbeiter DRVam 31.07.2014 | 21:58
Gefährliches Halbwissen, der "LTA-Horizont" erstreckt sich auf weit mehr als nur Eingliederungszuschüsse. Selbst wenn es zu einem Eingliederungszuschuss kommen sollte, ist das nicht die schlechteste Lösung. Ich weiß nicht, was Sie (Solk) für gesundheitliche Einschränkungen haben, welche sie bei Ihrer Arbeit als Sekretärin behindern. In jedem Fall würde ich raten, einen Antrag auf LTA zu stellen. Dabei sollte auf jeden Fall auf ein Beratungstermin beim Reha-Fachberater bestanden werden. Und dort kann dann individuell geklärt werden, welche Maßnahmen bzw. Hilfsmittel Ihnen helfen können, wieder berufstätig zu sein. Eine Rente würde ich nach Ihren Schilderungen auch erstmal nicht vermuten, da Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll leistungsfähig sind.
Schadeam 31.07.2014 | 22:05
Ich weiß, dass LTA mehr ist. Aber was fällt dem Sachbearbeiter DRV konkret ein? Hilfsmittel? Weiterbildungen? Neue Ausbildung? Für eine Dame, die als Sekretärin Arbeiten kann, nur nicht in einer Schule? Würde mich echt interessieren um mein "Halbwissen" zu erweitern.
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