Hinterbliebenen Betriebsrente als Einmalzahlung oder Ratenzahlung Auswirkung auf die gesetzliche Witwenrente

von
Jasmin

Hallo,

ich kann leider im Internet nichts finden über die Auswikungen von einer betrieblichen Altersversorung des Verstorbenen, die als Einmalzahlung geleistet wird oder alternativ auch als Ratenzahlung über 20 Jahre mit einer Auszahlung einmal jährlich, wie sich dies auf die gesetzliche Witwenrente auswirkt. Wird dies umgelegt auf einen bestimmten Zeitraum, so wie mit dem KV und PV Beitrag?
Es geht um die große Witwenrente nach neuem Recht.
Leider konnte mir auch kein Rentenberater bisher darüber eine Auskunft geben.
Ebenso ist mir nicht klar, wenn ich mich für die Zahlung der monatlichen Betriebsrente entscheide, welcher Anteil hier gegen die Rente gerechnet wird, da überall nur steht 17,5 bzw. 23 Prozent bei Betriebsrenten. Was gilt da nun?
Über eine schnelle Experten Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich die Entscheidung sehr schnell treffen muss.

Vielen Dank schon mal
Jasmin

von
Jonny

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/p_0018a/gra_sgb004_p_0018a.html
Dabei ist ausschließlich auf eigenes beziehungsweise selbsterworbenes Einkommen des Berechtigten abzustellen; vom verstorbenen Versicherten abgeleitete Ansprüche sind im Rahmen des § 97 SGB VI nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

von
Oh Mann

Sie planen doch wohl nicht den Abschluss einer Betriebsrente unter dem Aspekt der Anrechenbarkeit auf eine vielleicht in einem unbekannten Zeitraum in der Zukunft zu erwartende Hinterbliebenenrente? Wie verrückt kann diese Welt noch werden? Da kann man nur noch verständnislos den Kopf schütteln.

von
Siehe hier

Zitiert von: Oh Mann
Sie planen doch wohl nicht den Abschluss einer Betriebsrente unter dem Aspekt der Anrechenbarkeit auf eine vielleicht in einem unbekannten Zeitraum in der Zukunft zu erwartende Hinterbliebenenrente? Wie verrückt kann diese Welt noch werden? Da kann man nur noch verständnislos den Kopf schütteln.

Die Frage ist eigentlich viel mehr so zu verstehen, dass die Hinterbliebene nun schnell entscheiden muss, ob Sie die 'geerbte' Betriebsrente des Verstorbenen als Einmalzahlung oder als lfd. Rente weiter beziehen möchte und nicht auf eine von Ihnen unterstellte Zukunftsplanung.
Und dann gilt das, was @Jonny dazu geschrieben hat gemäß §97 SGB VI.

von
Jasmin

Vielen Dank für die Antwort.
Hab ich das nun richtig verstanden, wenn der Anspruch der Betriebsrente ein abgeleiteter Anspruch ist (hier von meinem Mann), wird dieser nicht gegen die gesetzliche Witwenrente gerechnet? Egal ob als monatliche Zahlung, Ratenzahlung oder Einmalzahlung? Ist da nicht der Unterschied, ob altes Recht oder neues Recht besteht? Oder ist das nur bei Betriebsrente bei eigenem Anspruch.
Da frage ich mich ja schon, nachdem ich mit einigen Rentenberatern gesprochen habe, warum mir da keiner eine klare Aussage geben konnte.
Vielen Dank schon mal
Jasmin

von
Siehe hier

Zitiert von: Jasmin
Vielen Dank für die Antwort.
Hab ich das nun richtig verstanden, wenn der Anspruch der Betriebsrente ein abgeleiteter Anspruch ist (hier von meinem Mann), wird dieser nicht gegen die gesetzliche Witwenrente gerechnet? Egal ob als monatliche Zahlung, Ratenzahlung oder Einmalzahlung? Ist da nicht der Unterschied, ob altes Recht oder neues Recht besteht? Oder ist das nur bei Betriebsrente bei eigenem Anspruch.
Da frage ich mich ja schon, nachdem ich mit einigen Rentenberatern gesprochen habe, warum mir da keiner eine klare Aussage geben konnte.
Vielen Dank schon mal
Jasmin

@Jonny hat Ihnen bereits einen Link geschickt, in dem Sie nachlesen können, dass 'abgeleitete Ansprüche' nicht angerechnet werden.

Und Sie finden es auch in dieser Broschüre auf Seite 36

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

von
Rentenrechtler

Zitiert von: Jasmin
Hab ich das nun richtig verstanden, wenn der Anspruch der Betriebsrente ein abgeleiteter Anspruch ist (hier von meinem Mann), wird dieser nicht gegen die gesetzliche Witwenrente gerechnet? Egal ob als monatliche Zahlung, Ratenzahlung oder Einmalzahlung?

Hallo Jasmin,

das haben Sie richtig verstanden.

Zitiert von: Jasmin
Ist da nicht der Unterschied, ob altes Recht oder neues Recht besteht? Oder ist das nur bei Betriebsrente bei eigenem Anspruch.

Zwischen altem und neuem Hinterbliebenenrecht besteht u.a. der Unterschied darin, dass eine EIGENE Betriebsrente der Witwe angerechnet wird (nach § 18a Abs. 3 Nr. 9 SGB IV) oder eben nicht (nach § 114 SGB IV).

Zitiert von: Jasmin
Da frage ich mich ja schon, nachdem ich mit einigen Rentenberatern gesprochen habe, warum mir da keiner eine klare Aussage geben konnte.

Sie meinen doch hoffentlich keine (selbstständigen) Rentenberater, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert sind und denen Sie ein Honorar zu zahlen haben? Das würde mich schon sehr wundern!

von
Jasmin

Vielen Dank für die Antworten

Experten-Antwort

Hallo User Jasmin,

wir schließen uns vollumfänglich den Ausführungen der User an. Es werden nur die eigenen Ansprüche angerechnet.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?