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Experten-Antwort

Hinterbliebenenleistung

von Helferlein12.05.2020 | 13:38
105 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Schwiegervater ist seit ein paar Jahren nach Rentenentritt an einer anerkannten Berufskrankheit verstorben, seine Frau lebt seither in einem Pflegeheim für Demenz-Erkrankte. Ich habe nun gelesen, dass die BG nur 2 Jahre Hinterbliebenenleistung bezahlt. Leider haben wir keinerlei Informationen bekommen wie lange die Leistung tatsächlich geleistet wird und möchten auch keine schlafenden Hunde wecken. Nun machen wir uns natürlich dennoch über die Finanzierung des Heimaufenthaltes Gedanken. Unter welchen Umständen zahlt die BG länger als 2 Jahre bzw. ggf. lebenslang? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helferlein,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Experten der Deutschen Rentenversicherung zu Ansprüchen aus der Unfallversicherung leider keine Auskunft geben können.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam de Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mitleseram 12.05.2020 | 13:46
Die Begenzung auf 2 Jahre gilt nur für Witwen, die jünger als 47 Jahre alt sind und kein minderjähriges Kind erziehen. Ist die Witwe dagegen bereits 47 Jahre alt oder älter (wovon man in Ihrem Fall wohl ausgehen kann), zahlt auch die Berufsgenossenschaft eine sogenannte "Große Witwenrente" entweder lebenslang oder bis zum Monat einer eventuellen Wiederheirat.
Mitleseram 12.05.2020 | 13:46
Die Begrenzung auf 2 Jahre gilt nur für Witwen, die jünger als 47 Jahre alt sind und kein minderjähriges Kind erziehen. Ist die Witwe dagegen bereits 47 Jahre alt oder älter (wovon man in Ihrem Fall wohl ausgehen kann), zahlt auch die Berufsgenossenschaft eine sogenannte "Große Witwenrente" entweder lebenslang oder bis zum Monat einer eventuellen Wiederheirat.
Helferleinam 14.05.2020 | 13:31
@ Mitleser Vielen Dank für die Info. Das kam in den Texten, die ich gefunden habe, leider nicht so rüber.
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