Geändert hat sich nach einem Gerichtsurteil die Bewertung von Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz.
Kolchose-Zeiten ab 01.1.1965 als nachgewiesene Zeit (statt glaubhaft) ? Ja. Sofort geltend machen. Nachzahlung erfolgt bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend.
...wenn damit mal nicht die Bewertung für 'Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt' absackt und alles beim Alten bleibt, oder die 25-EP-Regelung für FRG-Zeiten weiterhin greift ;-) Aber, Versuch mach kluch, die individuellen FRG-Gegebenheiten kennt hier keiner ...
> Wenn das Sozialgericht die DRV zu einer anderen Bewertung der FRG-Zeiten verurteilt hat, ist eine Antragstellung nicht erforderlich.
Scheint hier aber nicht der BSG-Fall 'Armin Jäger' zu sein, so dass ggf. eine allgemeine Überprüfung aller Betroffenen _nicht_ automatisch stattfindet, sondern nur auf eigenen Antrag unter Bezugnahme auf die geänderte Rechtsprechung.
Gruß
w.