Hinterbliebenenrente

von
Armin Jäger

Kann auf Antrag die Hinterbliebenenrente neu berechnet werden, wenn sich die Rechtsprechung dementsprechend geändert hat?

von
S.

je nach Fallgestaltung ist § 300 Abs. ? SGB VI anzuwenden.

Was hat sich denn "dementsprechend" geändert?

von
Armin Jäger

Geändert hat sich nach einem Gerichtsurteil die Bewertung von Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz.

von
=//=

Wenn das Sozialgericht die DRV zu einer anderen Bewertung der FRG-Zeiten verurteilt hat, ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Die DRV muss dann das Urteil ausführen, d.h. die Rente neu berechnen. Wenn nach ein paar Monaten von der DRV noch kein Neufeststellungsbescheid erteilt wurde, sollten Sie dort mal nachfragen.

von
T.

Zitiert von: Armin Jäger

Geändert hat sich nach einem Gerichtsurteil die Bewertung von Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz.

Kolchose-Zeiten ab 01.1.1965 als nachgewiesene Zeit (statt glaubhaft) ?

Ja. Sofort geltend machen. Nachzahlung erfolgt bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend.

von
W*lfgang

Zitiert von: T.
Zitiert von: Armin Jäger
Geändert hat sich nach einem Gerichtsurteil die Bewertung von Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz.

Kolchose-Zeiten ab 01.1.1965 als nachgewiesene Zeit (statt glaubhaft) ? Ja. Sofort geltend machen. Nachzahlung erfolgt bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend.
...wenn damit mal nicht die Bewertung für 'Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt' absackt und alles beim Alten bleibt, oder die 25-EP-Regelung für FRG-Zeiten weiterhin greift ;-) Aber, Versuch mach kluch, die individuellen FRG-Gegebenheiten kennt hier keiner ...

> Wenn das Sozialgericht die DRV zu einer anderen Bewertung der FRG-Zeiten verurteilt hat, ist eine Antragstellung nicht erforderlich.

Scheint hier aber nicht der BSG-Fall 'Armin Jäger' zu sein, so dass ggf. eine allgemeine Überprüfung aller Betroffenen _nicht_ automatisch stattfindet, sondern nur auf eigenen Antrag unter Bezugnahme auf die geänderte Rechtsprechung.

Gruß
w.

von
=//=

Ich bin nicht von einem BSG-Urteil, sondern von einem Urteil in eigener Sache ausgegangen. Es wäre manchmal hilfreich, wenn genauere Anfragen kommen würden. :-)

von
U.

Zitiert von: =//=

Ich bin nicht von einem BSG-Urteil,

wenn es wirklich um Kolchose geht:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2006
- S 22 RA 35/03 -

Die RVT haben sich dem angeschlossen
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_22R6.2.1

Ich habe allein Juni/Juli deswegen 10 Überprüfungsanträge erhalten.
Warum alle auf einmal kamen und nicht schon die letzten Jahre, hab ich bis heute nicht verstanden.

von
W*lfgang

Zitiert von: U.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 30.01.2006 - S 22 RA 35/03 -
U., ich merke es mir mal vor, da auch die DRV ungewöhnlicherweise einem 'nur' SG-Urteil folgt.

Gruß
w.
...hat sich schon ein/e DRV-Experte/in dazu geäußert? - oder machen die immer noch Hulahupp am Wannsee ;-)

Experten-Antwort

Hier ist der jeweilige Einzelfall zu beachten. Es kann folglich nur empfohlen werden, dass ein Antrag auf Überprüfung der Rente gestellt.
Um Unklarheiten auszuschließen wird zudem nahegelegt, vorher eine Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger in Anspruch zunehmen.

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