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hinterbliebenenrente

von salam22.01.2009 | 16:15
928 Ansichten
5 Antworten

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der mann hat 21 Jahre in Irak gearbeitet, ist in Deutschland gestorben, die frau und kinder leben in Deutschland.Haben sie recht auf eine Hinterbliebenenrente?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo salam,

hat der Verstorbene irgendwelche Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt? Wenn ja, könnte ein Hinterbliebenenrentenanspruch bestehen. Andernfalls können Sie sich nur an die entsprechenden Stellen im Irak wenden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo salam,

wenn es sich hier nicht um einen Fall der vorzeitigen Wartezeiterfüllung handelt (z. B. bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit) genügen die beiden Jahre mit Beiträgen nicht, um einen Hinterbliebenenrentenanspruch zu begründen. In diesem Falle gäbe es aber die Möglichkeit einer Beitragserstattung an die Witwe.

Meine Empfehlung: Die Witwe sollte sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden und hier die Möglichkeiten der Hinterbliebenenrente/Beitragserstattung für Ihren konkreten Einzelfall klären lassen. Hier werden dann auch gleich die notwendigen Formalitäten in die Wege geleitet.

Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie z.B. hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

3 Antworten

Rosannaam 23.01.2009 | 10:07
Nur, wenn zur DEUTSCHEN Rentenversicherung mindestens 5 Jahre Beiträge entrichtet wurden (Wartezeit für die Hinterbliebenenrenten).
salamam 23.01.2009 | 10:05
er hat nur ca. 2 jahre Beitrege gezalt. Er hat als arzt 21 jahre in Irak gearbeitet.In Deutschland leben 5 Kinder und die Frau.Danke
salamam 23.01.2009 | 11:38
Vielen Dank für Ihre Empfehlung.
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