Hallo salam,
hat der Verstorbene irgendwelche Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt? Wenn ja, könnte ein Hinterbliebenenrentenanspruch bestehen. Andernfalls können Sie sich nur an die entsprechenden Stellen im Irak wenden.
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Hallo salam,
hat der Verstorbene irgendwelche Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt? Wenn ja, könnte ein Hinterbliebenenrentenanspruch bestehen. Andernfalls können Sie sich nur an die entsprechenden Stellen im Irak wenden.
Hallo salam,
wenn es sich hier nicht um einen Fall der vorzeitigen Wartezeiterfüllung handelt (z. B. bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit) genügen die beiden Jahre mit Beiträgen nicht, um einen Hinterbliebenenrentenanspruch zu begründen. In diesem Falle gäbe es aber die Möglichkeit einer Beitragserstattung an die Witwe.
Meine Empfehlung: Die Witwe sollte sich direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers wenden und hier die Möglichkeiten der Hinterbliebenenrente/Beitragserstattung für Ihren konkreten Einzelfall klären lassen. Hier werden dann auch gleich die notwendigen Formalitäten in die Wege geleitet.
Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie z.B. hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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