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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente

von Darko28.01.2014 | 13:09
1221 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, bin Rentner (geb.45) verheiratet seit 1970 Ehefrau (geb.52).Welche Witwerrente wird im Todesfall gezahlt. Danke

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 28.01.2014 | 14:01

Hallo Darko,

vorausgesetzt die Wartezeit von 5 Jahren wird erfüllt, hätten Sie aufgrund Ihres Alters Anspruch auf eine grosse Witwerrente. Sollten Sie allerdings bis zum 31.12.1988 beim Rentenversicherungsträger eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, dass das bis 1985 gültige Hinterbliebenenrecht weiterhin gelten soll, können Sie eine Witwerrente nur erhalten, wenn Ihre Ehefrau den Unterhalt ihrer Familie vor dem Tod überwiegend bestritten hat. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihnem Rentenversicherungsträger.

Experten-Antwortam 28.01.2014 | 15:49

Von X hat Recht, da habe ich mich tatsächlich im Jahrgang vertan.

Bezüglich der Höhe der Witwerrente verweisen wir auf die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

3 Antworten

KSCam 28.01.2014 | 13:40
Die große W - Rente unter Berücksichtigung Ihrer Renten- und Erwerbseinkommen.
Darkoam 28.01.2014 | 14:06
werden die Renten adiert? wie sieht es wenn Ehefrau auch Rente bekommt? Danke
Xam 28.01.2014 | 14:31
Knapp daneben ist auch vorbei. Der Hinweis auf die Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31.12.85 geltenen Hinterbliebenenrechts ist absolut überflüssig! Diese Erklärung konnte nur abgegeben werden, wenn beide Ehepartner vor dem 01.01.1936 geboren sind und die Eheschließung vor dem 01.01.1986 erfolgte.
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