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Zur Experten-Antwort springenHallo Darko,
vorausgesetzt die Wartezeit von 5 Jahren wird erfüllt, hätten Sie aufgrund Ihres Alters Anspruch auf eine grosse Witwerrente. Sollten Sie allerdings bis zum 31.12.1988 beim Rentenversicherungsträger eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, dass das bis 1985 gültige Hinterbliebenenrecht weiterhin gelten soll, können Sie eine Witwerrente nur erhalten, wenn Ihre Ehefrau den Unterhalt ihrer Familie vor dem Tod überwiegend bestritten hat. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihnem Rentenversicherungsträger.
Von X hat Recht, da habe ich mich tatsächlich im Jahrgang vertan.
Bezüglich der Höhe der Witwerrente verweisen wir auf die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf
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