Die Hinterbliebenenrente Ihrer Mutter wird grundsätzlich aus den vom Verstorbenen zurückgelegten Zeiten errechnet. Dabei spielt die Anrechnung einer Unfallrente auf die Versichertenrente keine Rolle. Erhält allerdings Ihre Mutter zusätzlich eine Unfallhinterbliebenenrente, weil beispielsweise der Unfall im Kausalzusammenhang mit dem Tod Ihres Vaters war, erfolgt nach § 93 SGB VI eine Anrechnung der UV-W-Rente auf die Hinterbliebenenrente.