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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente

von Peter27.09.2018 | 15:07
94 Ansichten
7 Antworten

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Meine Frau ist bereits im März 2017 verstorben, ich habe nie einen Antrag auf Witwerrente gestellt. Ich habe erfahren, dass man auf jeden Fall einen Antrag stellen sollte, da ich zumindest für die ersten 3 Monate eine Sterbezeit als Rente bekommen würde. Kann ich diesen Antrag noch stellen oder ist das jetzt zu lange her? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

der Antrag auf Hinterbliebenenrente (bei Ihnen = Witwerrente) kann maximal für 1 Jahr rückwirkend gestellt werden. Bei Ihrem Sachverhalt somit ab September 2017, sofern Sie den Antrag noch im September 2018 stellen würden.

Das Sterbequartal ist ein Vorschuss auf die zu erwartende Witwerrente und beginnt mit Ablauf des Todesmonats, hier 03/2017; es hätte damit die Monate 04, 05 und 06/2017 umfasst (rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt). Die Frist für das Sterbequartal ist damit abgelaufen.

Bitte lassen Sie ggf. durch eine sofortige Antragstellung prüfen, ob und inwieweit Ihnen ggf. rückwirkend für 1 Jahr Witwerrente zu stehen würde. Hierzu wenden Sie sich bitte an eine regionale Rentenservicestelle lassen sich in Ihrem Einzelfall beraten und stellen, ggf. den Rentenantrag.

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6 Antworten

Unverständnisam 27.09.2018 | 18:14
Selber Schuld, wenn man sich nicht informiert und alles einfach laufen lässt. Sie scheinen dann ja Geld genug zu haben.
Besserwisseram 28.09.2018 | 10:09
Dann hat Nix ja keine Ahnung, Rente ist eine Antragsleistung und muss beantragt werden. Woher soll die DRV denn wissen dass die Verstorbene verheiratet war. Also besser schweigen, wenn man Nix genaues schreiben kann.
Nixam 28.09.2018 | 09:55
Da wird mit Sicherheit in der DRV der Todesfall der Ehefrau gemeldet. Die Rentenzahlung eingestellt. Nicht der Witwer die DRV müsste tätig werden.
santanderam 28.09.2018 | 10:35
Da sollte normalerweise ein gutes Bestattungsunternehmen behilflich sein (können) .
Nixam 28.09.2018 | 11:16
Der Witwer meldet den Tod seiner Frau der DRV. Mit Sicherheit mit Namen und Anschrift. Dern Rest spare ich mir sonst greift die Zensur zu
Mondkindam 28.09.2018 | 11:29
Die Sterbedaten werden von den Standesämtern gemeldet. Und wenn die Verstorbene keine Rente bezogen hat, bekommt das die Sachbearbeitung auch gar nicht mit. Und außerdem ist im Versicherungskonto (wenn keine Rente bezogen wird) auch der Familienstand nicht ersichtlich.
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