Hallo Peter,
der Antrag auf Hinterbliebenenrente (bei Ihnen = Witwerrente) kann maximal für 1 Jahr rückwirkend gestellt werden. Bei Ihrem Sachverhalt somit ab September 2017, sofern Sie den Antrag noch im September 2018 stellen würden.
Das Sterbequartal ist ein Vorschuss auf die zu erwartende Witwerrente und beginnt mit Ablauf des Todesmonats, hier 03/2017; es hätte damit die Monate 04, 05 und 06/2017 umfasst (rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt). Die Frist für das Sterbequartal ist damit abgelaufen.
Bitte lassen Sie ggf. durch eine sofortige Antragstellung prüfen, ob und inwieweit Ihnen ggf. rückwirkend für 1 Jahr Witwerrente zu stehen würde. Hierzu wenden Sie sich bitte an eine regionale Rentenservicestelle lassen sich in Ihrem Einzelfall beraten und stellen, ggf. den Rentenantrag.