Hallo wanderer,
Schade hat Recht - ohne Ihre eigene Rentenhöhe zu kennen, ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Sollte Ihre Altersrente unter dem folgenden Freibetrag liegen, erfolgt keine Einkommensanrechnung und dann würde die Witwenrente tatsächlich in etwa 60% der Altersrente Ihres Ehemannes betragen.
aktuelle Freibeträge (07/15-06/16)
Wohnsitz alte BL: 771,14 Euro
Wohnsitz neue BL: 714,12 Euro