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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente

von wanderer12.02.2016 | 13:15
1777 Ansichten
7 Antworten

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Bin seit 1970 verheiratet, geboren 1952 in Rente seit 09.2015 ohne Kürzung Im Falle des Ablebens meines Mannes geb. 1947 seit 2007 Rente, bekomme ich wie viel Hinterbliebenen Rente von seiner Rente, Brutto heute 1956 Euro Bitte um Auskunft Keine sonstigen Anrechnungen, altes Recht

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo wanderer,

Schade hat Recht - ohne Ihre eigene Rentenhöhe zu kennen, ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Sollte Ihre Altersrente unter dem folgenden Freibetrag liegen, erfolgt keine Einkommensanrechnung und dann würde die Witwenrente tatsächlich in etwa 60% der Altersrente Ihres Ehemannes betragen.

aktuelle Freibeträge (07/15-06/16)

Wohnsitz alte BL: 771,14 Euro

Wohnsitz neue BL: 714,12 Euro

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6 Antworten

Herz1952am 12.02.2016 | 13:38
60 %
Schadeam 12.02.2016 | 15:04
Wenn man noch Ihre Rentenhöhe wüsste, könnte man noch beantworten ob sich wegen der Höhe der eigenen Rente die Witwenrente kürzt.....oder ob sie unter dem Freibetrag liegt.
wandereram 12.02.2016 | 17:52
Zitat von wanderer anzeigenausblenden
[quote=246619] Bin seit 1970 verheiratet, geboren 1952 in Rente seit 09.2015 ohne Kürzung Im Falle des Ablebens meines Mannes geb. 1947 seit 2007 Rente, bekomme ich wie viel Hinterbliebenen Rente von seiner Rente, Brutto heute 1956 Euro Bitte um Auskunft Keine sonstigen Anrechnungen, altes Recht Ergänzung: Wohnsitz alte BL Eigene Bruttorente 1653 Euro
wandereram 12.02.2016 | 17:49
Ergänzung zu meiner Frage, alte Bundesländer Eigene Bruttorente 1653 Euro
W*lfgangam 14.02.2016 | 01:35
Zitat von wanderer anzeigenausblenden
Hallo wanderer, für die Witwenrente sieht es so aus, dass ihre eigene Rente mit zunächst 1421 EUR als Einkommen gilt (minus pauschal 14 % von der Rente wegen Abgaben für KV/PV/Steuern). Davon bereinigt um den Freibetrag von 771 EUR liegen Sie um 650 EUR drüber, davon 40 % = 260 EUR als Kürzungsbetrag für die Witwenrente. Bleiben 1173 (60 % von 1956) - 260 = 913 EUR, nach Abzug KV/PV mit rd. 11 % = 813 EUR. Gruß w.
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