Bin seit 1970 verheiratet, geboren 1952
in Rente seit 09.2015 ohne Kürzung
Im Falle des Ablebens meines Mannes
geb. 1947 seit 2007 Rente,
bekomme ich wie viel Hinterbliebenen
Rente von seiner Rente, Brutto heute 1956 Euro
Bitte um Auskunft
Keine sonstigen Anrechnungen, altes Recht
60 %
Wenn man noch Ihre Rentenhöhe wüsste, könnte man noch beantworten ob sich wegen der Höhe der eigenen Rente die Witwenrente kürzt.....oder ob sie unter dem Freibetrag liegt.
Hallo wanderer,
Schade hat Recht - ohne Ihre eigene Rentenhöhe zu kennen, ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Sollte Ihre Altersrente unter dem folgenden Freibetrag liegen, erfolgt keine Einkommensanrechnung und dann würde die Witwenrente tatsächlich in etwa 60% der Altersrente Ihres Ehemannes betragen.
aktuelle Freibeträge (07/15-06/16)
Wohnsitz alte BL: 771,14 Euro
Wohnsitz neue BL: 714,12 Euro
Ergänzung zu meiner Frage,
alte Bundesländer
Eigene Bruttorente 1653 Euro
[quote=246619]
Bin seit 1970 verheiratet, geboren 1952
in Rente seit 09.2015 ohne Kürzung
Im Falle des Ablebens meines Mannes
geb. 1947 seit 2007 Rente,
bekomme ich wie viel Hinterbliebenen
Rente von seiner Rente, Brutto heute 1956 Euro
Bitte um Auskunft
Keine sonstigen Anrechnungen, altes Recht
Ergänzung:
Wohnsitz alte BL
Eigene Bruttorente 1653 Euro
Bin seit 1970 verheiratet, geboren 1952
in Rente seit 09.2015 ohne Kürzung
Im Falle des Ablebens meines Mannes
geb. 1947 seit 2007 Rente,
bekomme ich wie viel Hinterbliebenen
Rente von seiner Rente, Brutto heute 1956 Euro
Bitte um Auskunft
Keine sonstigen Anrechnungen, altes Recht
Aha, und warum wollen Sie das wissen?
für die Witwenrente sieht es so aus, dass ihre eigene Rente mit zunächst 1421 EUR als Einkommen gilt (minus pauschal 14 % von der Rente wegen Abgaben für KV/PV/Steuern). Davon bereinigt um den Freibetrag von 771 EUR liegen Sie um 650 EUR drüber, davon 40 % = 260 EUR als Kürzungsbetrag für die Witwenrente.
Bleiben 1173 (60 % von 1956) - 260 = 913 EUR, nach Abzug KV/PV mit rd. 11 % = 813 EUR.
Gruß
w.