Hallo Jens,
Waisenrenten erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils ,wenn dieser die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat bzw. sie vorzeitig erfüllt ist oder er bis zum Tod eine Rente bezog. Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet ( bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr-oder Zivildienst auch über den 27. Geburtstag hinaus) oder einen Freiwilligendienst leistet oder behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.