Hallo egnipb,
in Ihrem Fall genügt eine formloser Antrag auf Neuberechnung der Witwenrente ab dem Zeitpunkt ab dem Sie selbst in Altersrente gegangen sind. Das Formular R0660 ist als Anlage für den Erstantrag Witwenrente vorgesehen.
Schreiben Sie einfach Ihrem Rententräger, von dem Sie damals 2012 Ihren Witwenrentenbescheid erhalten haben und informieren Sie ihn, daß Sie jetzt nicht mehr beschäftigt sind, sondern in Altersrente gegangen sind. Dann erhalten Sie eine Neuberechnung.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam