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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente Begriffsklärung Beginn der Rente und letztes Kalenderjahr

von egnipb23.09.2019 | 10:54
526 Ansichten
4 Antworten

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Mein Mann ist 2012 verstorben. Es wurde wegen eigenen Einkommens nur das Sterbevierteljahr ausgezahlt. Bin jetzt selbst in Altersrente gegangen und habe Neuberechnung der Witwenrente beantragt. Im Formular R0660 wird bzgl. Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen vom "Beginn der Rente wegen Todes" und unter Punkt 10 vom "letzten Kalenderjahr" gesprochen. Was bedeuten die beiden Angaben in meinem konkreten Fall? Ist der Beginn der Rente 2012, als ich den ersten Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt habe, oder 2019, wo ich den Anspruch erneut erhebe? Und das letzte Kalenderjahr 2011 oder 2012 oder 2018? Ich habe dazu verschiedene Meinungen gefunden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo egnipb,

in Ihrem Fall genügt eine formloser Antrag auf Neuberechnung der Witwenrente ab dem Zeitpunkt ab dem Sie selbst in Altersrente gegangen sind. Das Formular R0660 ist als Anlage für den Erstantrag Witwenrente vorgesehen.

Schreiben Sie einfach Ihrem Rententräger, von dem Sie damals 2012 Ihren Witwenrentenbescheid erhalten haben und informieren Sie ihn, daß Sie jetzt nicht mehr beschäftigt sind, sondern in Altersrente gegangen sind. Dann erhalten Sie eine Neuberechnung.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

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3 Antworten

egnipbam 23.09.2019 | 11:40
Der formlose Antrag auf Neuberechnung wurde bereits mit dem Antrag auf Altersrente gestellt. Daraufhin hat man mir nun das Formular R0660 geschickt! Meine Verwirrung nimmt zu.
rosebudam 23.09.2019 | 11:48
Der Vordruck ist zwar für die Erst-Antragstellung konzipiert, fragt aber auch alle notwendigen Einkommensarten ab einem Änderungszeitpunkt ab. Beantworten Sie bitte die Fragen für den Monat Ihres Altersrentenbeginns und das Vorjahr (2018)!
W°lfgangam 23.09.2019 | 20:19
Ergänzend: zusätzlich würde der R0665 (Beschäftigungseinkommen im Vorfahr – vom Arbeitgeber auszufüllen) erforderlich sein, können Sie/egnipb sich aber schenken - das kann die DRV aus Ihrem eigenen Rentenkonto ableiten. Gruß w.
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