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Hinterbliebenenrente bei eigener Rente?

von claudia05.08.2008 | 16:50
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Wie sieht es aus, wenn beide Ehepartner gearbeitet haben, und einer stirbt. Bekommt dann, obwohl man seine eigene Rente bekommt (man hat auch eingezahlt dafür), die Hinterbliebenenrente zu 50%? So, wie es andere Eheparnter bekommen, die nur geringfügig gearbeitet haben?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo claudia,

Brille und Schiko haben es rechnerisch bereits korrekt dargestellt. Wenn Sie sich näher mit der Materie beschäftigen möchten kann ich Ihnen aber auch die Bröschüre "Renten an Hinterbliebene sichern die Existenz" empfehlen, die Sie unter folgenem Link finden: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/hinterbliebenenrente__hilfe__in__schweren__zeiten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten

4 Antworten

Brilleam 05.08.2008 | 16:55
Hallo claudia! Hinterbliebenenrente zu 60% oder 55% ggf. mit Kinderkomponente gibt es bei Tod des Ehegatten, wenn dieser die allgemeine Wartezeit (60 Beitragsmonate) erfüllt hat, aus dessen Rentenanwartschaften. Eigenes Einkommen (z.B. eigene Rente) geht der Leistung vor, bzw. wird nach bestimmten Schlüsseln angerechnet und kann u.U. zu einer 0-Rente führen (der Anspruch besteht nur dem Grunde nach). Die Prozent-Werte können, je nach Konstellation, als gerecht oder ungerecht empfunden werden, stehen aber derzeit nicht zur Debatte! 1. Beispiel: Mann 850 EUR / Frau 500 EUR Familieneinkommen: 1350 EUR Mann tot: 60%: 510 EUR plus eigene Rente Frau 500 EUR Summe: 1010 EUR Frau tot: 60%: 300 EUR minus Anrechnung: ca. 50 EUR plus eig. Rente: 850 EUR Summe: 1100 EUR 2. Beispiel: Mann 1100 EUR / Frau 250 EUR - Familieneinkommen: 1350 EUR Mann tot: 60% 660 EUR plus eig. Rente 250 EUR Summe: 910 EUR Frau tot: 60% 150 EUR minus Anrechnung: ca. 145 EUR plus eig. Rente: 1100 EUR Summe: 1105 EUR Also: Pech hat immer der Überlebende, welcher mit seinem eigenen Einkommen (relativ) weit unter der Anrechnungsfreigrenze (West: z.Zt. 701,18 EUR) liegt! Diejenigen, welche beide nur geringe Anwartschaften in der gRV haben werden (hoffentlich) anderweitig Anwartschaften erworben und/oder Vorsorge betrieben haben?!
Schiko.am 05.08.2008 | 23:26
An sich hat ja brille schon alles ausgerechnet. Mir sagte man schon öfters durcheinander nach, habe dies auch akzeptiert. Gestehe nicht gerne, die darstellung von brille rechnerisch richtig, aber nicht leicht zu deuten. Meine version lautet deshalb, abr nur ein beispiel: Rente eines überlebenden westdeutschen bürgers von brutto 1.701,18 und eine 60% bruttorente einer verstorbenen frau von 600 euro bruttorente. 0,701,18 sind anrechnungsfrei ( 26,56 rentenwert x 26,4 fach) 1.000,-- mit 40% anrechnungspflichtig, also 400 euro. Die witwenrente mit 60 % aus 600 ergibt 360 brutto.Davon wie oben dargestellt , 400 einkommensanrechnung entfällt die witwenrente gänzlich, da 360 - 400 nichts ergibt. An der bruttorente des noch lebenden ehemannes von 1.701,18 ändert sich nichts. Ich meine auch, pech hat der- jenige überlebende,der mit dem eigenen einkommen weit über der an rechnungsfreien grenze von 701,18 liegt ?? Mit freundlichen Grüßen.
Brilleam 06.08.2008 | 07:39
Guten Morgen! Naja, ob es nun verständlicher dargestellt ist ...? Wer hohes eigenes Einkommen hat ist auf die 'Unterhaltsergänzungsfunktion' der H-Rente nicht angewiesen - weshalb sollte der, welcher sich selbst helfen kann noch Leistungen aus der SOLIDARgemeinschaft gRV erhalten? Gleicher Beitrag für alle bedeutet, dass die Starken den Schwachen helfen, oder?
Haseam 06.08.2008 | 09:02
Die Berechnungsbeispiele hinken alle ein wenig, da die Einkommensanrechnung gem. § 97 SGB VI von Nettobeträgen ausgeht und der anzurechnente Betrag auf die Brutto- HIRT angerechnet wird.
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