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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente Einordnung

von Hans21.01.2020 | 16:22
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4 Antworten

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Hallo, vorliegend ist ein Dokument, auf welchem ich bestätigen soll, dass ich über einen Zeitraum keine zusätzlichen Leistungen neben Arbeitslosengeld und Krankengeld beantragt zu haben. Ich wüsste gerne, wie die Hinterbliebenenrente hier einzuordnen ist, gilt diese hier als zusätzliches Einkommen, oder nicht? Vielen Dank schon mal für die Antwort. Beste Grüße, Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Hans,

wenn Sie im Zeitpunkt der Beantragung Ihrer Erwerbsminderungsrente die Hinterbliebenenrente bereits bezogen haben, dann haben Sie die Angaben zur Hinterbliebenenrente bereits gemacht, denn der Bezug einer Hinterbliebenenrente wird im Rentenantrag abgefragt.

Bei der Ihnen vorliegenden Anfrage geht es tatsächlich um zusätzliche Einkünfte, die dem Rentenversicherungsträger ggf. noch nicht bekannt sind.

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die damit ggf. verbundene Änderung in Ihren Einkommensverhältnissen könnte Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Hinterbliebenenrente haben.

Weitergehende individuelle Informationen erhalten Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

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3 Antworten

KSCam 21.01.2020 | 16:30
Hier wäre zunächst mal zu klären um was für ein Dokument es sich handelt und in welchem Zusammenhang Sie die Frage stellen. Tipp: wo wäre das Problem wenn Sie das Formular ergänzen: "zusätzlich zu den abgefragten Leistungen erhalte ich Hinterbliebenenrente" , bzw Rückfrage halten bei dem der Ihnen das Formular gegeben hat.
Hansam 21.01.2020 | 19:48
Zitat von KSC anzeigen
Es handelt sich um einen Erwerbsminderungsrente-Antrag (ich nehme an, es sieht gut aus und jetzt wird der Betrag ermittelt - genauen Verlauf nenne ich hier jetzt nicht). Ich habe leider mit dem Ansprechpartner keine gute Verbindung aufbauen können, bzw. bis sie das letzte mal überhaupt erst mal auf etwas einging und meine Nummer eingegeben hat, um sich das Ganze mal anzuschauen kam ich mir sehr hilflos und auch etwas gedemütigt vor. Nach der Eingabe war sie dann zwar kooperativ, aber ich möchte sie ungern wieder sprechen. Das ganze eilt wohl und ich frage mich eben, ob wegen der Hinterbliebenenrente, die ja auch aus gleichem Hause kommt, jetzt erst die Bestätigung ausbleiben sollte, mit dem Hinweis auf die Hinterbliebenenrente, wo sie doch alle relevanten Daten dazu selbst haben sollten.
W°lfgangam 21.01.2020 | 23:30
Zitat von Hans anzeigen
Hallo Hans, keine Sorge, hier wird im Hinblick auf die EM-Rente nur nach zusätzlichen/_eigenen_ Einkünften gefragt ...die Hinterbliebenenrente ist 'abgeleitetes' Einkommen aufgrund des Todes Ihrer Ehefrau und ist bei einer EM-Rente nicht als Einkommen/Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Die Anfrage dient nur dazu, ob nach Antragstellung weitere/eigene Einkünfte bisher nicht erfasst worden sind. Im EM-Rentenantrag wurden dazu sicher schon entsprechende Angaben gemacht. Aber, wenn es zur Bewilligung der EM-Rente kommen sollte, teilen Sie der DRV/Witwerrente bitte umgehend diese Rentenzahlung mit ...grundsätzlich geht das intern automatisch, um hier ggf. das neue Einkommen/jetzt EM-Rente im Rahmen der Einkommensanrechnung zur Witwerrente neu zu bewerten (die Witwerrente damit neu zu berechnen, kann mehr, kann weniger werden), aber ...automatisch funktioniert leider nicht immer automatisch, daher bitte dann darauf achten (3 Monate 'Abwarten', dann reagieren) - die nächste Beratungsstelle hilft Ihnen dann weiter. Gruß w.
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