Guten Morgen Hans,
wenn Sie im Zeitpunkt der Beantragung Ihrer Erwerbsminderungsrente die Hinterbliebenenrente bereits bezogen haben, dann haben Sie die Angaben zur Hinterbliebenenrente bereits gemacht, denn der Bezug einer Hinterbliebenenrente wird im Rentenantrag abgefragt.
Bei der Ihnen vorliegenden Anfrage geht es tatsächlich um zusätzliche Einkünfte, die dem Rentenversicherungsträger ggf. noch nicht bekannt sind.
Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die damit ggf. verbundene Änderung in Ihren Einkommensverhältnissen könnte Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Hinterbliebenenrente haben.
Weitergehende individuelle Informationen erhalten Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe.