Zitiert von: Hans
Es handelt sich um einen Erwerbsminderungsrente-Antrag
(...)ich frage mich eben, ob wegen der Hinterbliebenenrente
Hallo Hans,
keine Sorge, hier wird im Hinblick auf die EM-Rente nur nach zusätzlichen/_eigenen_ Einkünften gefragt ...die Hinterbliebenenrente ist 'abgeleitetes' Einkommen aufgrund des Todes Ihrer Ehefrau und ist bei einer EM-Rente nicht als Einkommen/Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Die Anfrage dient nur dazu, ob nach Antragstellung weitere/eigene Einkünfte bisher nicht erfasst worden sind.
Im EM-Rentenantrag wurden dazu sicher schon entsprechende Angaben gemacht.
Aber, wenn es zur Bewilligung der EM-Rente kommen sollte, teilen Sie der DRV/Witwerrente bitte umgehend diese Rentenzahlung mit ...grundsätzlich geht das intern automatisch, um hier ggf. das neue Einkommen/jetzt EM-Rente im Rahmen der Einkommensanrechnung zur Witwerrente neu zu bewerten (die Witwerrente damit neu zu berechnen, kann mehr, kann weniger werden), aber ...automatisch funktioniert leider nicht immer automatisch, daher bitte dann darauf achten (3 Monate 'Abwarten', dann reagieren) - die nächste Beratungsstelle hilft Ihnen dann weiter.
Gruß
w.