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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente in der Türkei

von günter03.06.2021 | 08:00
1034 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Sozialversicherung meiner verstorbenen türkischen Frau fordert von mir als deutschen Ehemann Unterlagen an - ob ich in Deutschland gearbeitet habe oder nicht - ob ich von Deutschland Rente beziehe oder nicht - ob ich wieder verheiratet bin oder nicht. Ohne diese Angaben wird mein Antrag auf türkische Hinterbiebenenrente nicht bearbeitet.Wie kann ich diese Nachweise erhalten? Diese Nachweise sollen dann jaehrlich erbracht werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo günter,

welche konkreten Nachweise und Unterlagen der türkische Sozialversicherungsträger hier im Einzelnen für erforderlich hält, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht beantworten. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit dieser Frage direkt an den zuständigen türkischen Träger bzw. die jeweilige türkische Verbindungsstelle zu wenden, welche Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen können:

Türkische Verbindungsstelle (Türk irtibat kurumu) für Arbeiter und Selbständige:

T.C. Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı

SGK Emeklilik Hizmetleri Genel Müdürlüğü

Yurtdışı Sözleşmeler ve Emeklilik Daire Başkanlığı Mithatpaşa Cad. 7

06437 Sıhhiye Ankara

Telefon: 0090 312 432 12 47 – 432 12 27

Fax: 0090 312 432 12 45

Internet: www.sgk.gov.tr

für Beamte:

T.C. Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı

SGK Emeklilik Hizmetleri Genel Müdürlüğü

Kamu Görevlileri Emeklilik Daire Başkanlığı Mithatpaşa Cad. 7

06437 Sıhhiye/Ankara

Telefon: 0090 312 458 70 00

Fax: 0090 312 433 10 98

Internet: www.sgk.gov.tr

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Nachdenkenam 03.06.2021 | 14:32
Eine Beschäftigungs- und Rentenbescheinigung von Ihrem Rententräger und eine Bescheinigung über Ihren Familienstand von Ihrem zuständigen Bürgerbüro (Standesamt). Eigentlich logisch.
günteram 03.06.2021 | 13:38
Vielen Dank für ihre Bemühungen. Leider helfen sie mir nicht weiter. T.C. Sosyal Güvenlik Kurumu Başkanlığı, İzmir hat mir per Post die von mir genannten drei Anforderungen mitgeteilt.Das Problem ist vielmehr wie kann ich diese Nachweise von deutschen Stellen bekommen.
Claudiaam 04.06.2021 | 09:48
Wenn Sie gearbeitet haben , dann haben Sie ja auch eine Lohnabrechnung, Steuerbescheid etc. Das Standesamt ist für die Ehebescheinigung positiv oder negativ zuständig. Ob Sie Rente beziehen lassen Sie sich von der Rentenversicherung bescheinigen.
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