Hallo,
ich wollte fragen ob ich folgenden Sachverhalt richtig verstanden habe.
Situation: Ehepartner verstirbt an Arbeitsunfall und hinterlässt Ehepartner und ein Kind.
Unfallversicherung: Nach Sterbevierteljahr Witwenrente in Höhe von 40% und Halbwaisenrente von 20% des Jahresarbeitsverdienstes.
Rentenversicherung: Grundsätzlich Anspruch nach Sterbevierteljahr auf große Witwenrente von 55% plus Zuschlag für Kind (neues Recht) und Halbwaisenrente in Höhe von 10% der erreichten Rente des Ehepartners. Da aber Grenzbetrag in beiden Fällen bereits durch Unfallversicherung überschritten wird (Witwenrente 70% mal 55% ist 38,5% und Halbwaisenrente 70% mal 10% ist 7%), keine Zahlung.
Ist das so korrekt?