Guten Tag,
ich wende mich an Sie mit der freundlichen Bitte um Ihre Auskunft zur Hinterbliebenenrente der polnischen Witwe eines deutschen Rentners.
Der Rentner lebte seit 1989 in Deutschland und erhielt eine Rente nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen von 1975 (DPRA75).
Er war seit 1995 mit einer Polin verheiratet und lebte seitdem mit Ihr in Deutschland. Nach dem Tod des Rentners lebt die Witwe weiterhin in Deutschland (mit deutschem Wohnsitz seit 1995). Sie ist weder Spätaussiedlerin noch Vertriebene, sondern sie ist wegen der Eheschließung in 1995 nach Deutschland übergesiedelt. Sie müsste rentenrechtlich vermutlich als in Deutschland lebende Witwe eines Deutschen behandelt werden.
Ich habe zu dieser Konstellation die folgenden Fragen zur Hinterbliebenenrente der Witwe:
1. Wird für die Hinterbliebenenrente als abgeleitete Rente der Status des Verstorbenen nach DPRA75 zugrunde gelegt, sodass die Hinterbliebenenrente vollständig von der DRV ausgezahlt wird, wie auch die ursprüngliche Rente des Verstorbenen? (Wenn dies nicht der Fall sein sollt, warum nicht?)
2. Wird die Witwe bezüglich der Hinterbliebenenrente als normale (z.B. deutsche) Witwe eines deutschen Mannes behandelt? Oder spielt Ihre Nationalität oder Ihr eigener Status eine Rolle?
3. Hat die Witwe bzgl. der Hinterbliebenenrente Nachteile (z.B. gegenüber Deutschen oder anderen Nationalitäten) dadurch zu erwarten, dass sie Polin ist oder erst seit 1995 in Deutschland wohnt?
Ich bedanke mich sehr herzlich vorab für Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Fragen und wäre auch sehr dankbar für Begründungen/Quellenangaben zu den Antworten.