Guten Tag,
ich möchte kurz mein Problem schildern, vielleicht können Sie bei der Klärung etwas Licht ins Dunkel bringen.
Mein Mann verstarb am 05.03.2012 nach einem Krebsleiden. Dieses wurde Ende September 2011 diagnostiziert. Es wurde nicht durchgehend Krankengeld gezahlt, da er noch Resturlaubstage hatte und diese im Nov./ Dezember 2012 in Anspruch nahm. Die Krankenkasse zahlte bis 21.02.2012 Krankengeld und setzte weitere Zahlungen bis zum Todestag aus, da man nun verlangte, dass volle Rente auf Erwerbsminderung beantragt wird. Diese sollte auch rückwirkend ab 01.01.2012 beantragt werden. Allerdings war erst ab Anfang Februar abzusehen, dass mein Mann nicht mehr arbeiten wird bzw. sterben wird. Daher fand ich das schon nicht sehr angebracht, dass sich die Krankenkasse so um jedwede Zahlungen drücken möchte.
Nun kam der Beschei, dass rückwirkend vom 01.01.2012 bis 31.03.2012 Erwerbsminderunsrente gezahlt wird. Die Nachzahlung wird aber komplett einbehalten, um Forderungen anderer zu klären. In dem Falle ja der Krankenkasse. Außerdem kam der Bescheid, dass ab 01.04.2012 große Witwenrente gezahlt wird. Da wird die Nachzahlung für den Zeitraum 01.04.-30.06.2012 ebenfalls einbehalten, um Forderungen dritter zu klären. Was aber eigentlich nicht sein kann, da keine andere Institution (Krankenkasse, Arbeitsamt, etc.) Zahlungen geleistet hat ab dem Todestag meines Mannes. Da ja für die ersten 3 Monate nach Versterben meines Mannes 100% gezahlt werden müssen, ist dies auch keine unerhebliche Menge.
Daher nun meine Frage, ob es richtig ist, dass die Nachzahlung einbehalten wird.
Danke für Hilfe und Antworten. LG Deriosa