Hallo Kerstin G,
neben der Hinterbliebenenrente bezogenes Einkommen wirkt sich nicht aus, wenn der Freibetrag von derzeit 718,08 € nicht überschritten wird. Sie schreiben:"Ich verstehe es so dass die Rente + der Minijob nicht mehr als 718,08 Euro übersteigen dürfen...".
Die Hinterbliebenenrente selbst wird dabei nicht angerechnet.
Sollte die Rentnerin noch eine eigene Rente beziehen, sind Rente und Minijob zusammen zu zählen. Vom Freibetrag übersteigenden Einkommen werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet .