Während einer Lehre hat man in der Regel nur ein geringes beitragspflichtiges Entgelt. Folglich würde diese Zeit nur mit sehr geringen Entgeltpunkten bewertet werden. Dies wird durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten etwas ausgeglichen. Dieser Zuschlag ist jedoch auf eine Höchstdauer (3 Jahre) begrenzt. Folglich sollte sich die Berücksichtigung der Lehrzeit zumindest nicht negativ auswirken.