Genauso ist es...die Rente war für meine Familie das zugegebenermaßen stark abgespeckte Gehalt meines verstorbenen Mannes.Umso schlimmer das es jetzt wegfällt..
Denn erstmal hat sich ja an unserer Situation nichts geändert
Es gibt aber keinen unterhaltspflichtigen Vater mehr wie es eben bei Geschiedenen ist.Der müsste nämlich dann noch zahlen solange die Kinder kein eigenes Geld verdienen und das ist nicht vergleichbar mit den paar Euro Halbwaisenrente.Die Kosten für die Kinder würden dann nicht von mir alleine bestritten.
Verstehen sie mich nicht falsch,ich hab mich mit meiner Situation arrangiert und das bereits seit Jahren.Mit der Rente sind wir gut über die Runden gekommen und ich konnte mich trotz Berufstätigkeit um meine Kinder kümmern.
Ich finde es nur nicht richtig Verwitwete mit Geschiedenen zu vergleichen,denn es gibt dann immer zwei Elternteile wenn auch nicht in einem Haus.
Nach altem Recht würde mir jetzt bis 45 die kleine Witwenrente zustehen und ich finde das wäre auch richtig.Denn ich kann den fehlenden Betrag auch durch Vollzeitarbeit nicht ausgleichen.
Im Übrigen hat mein Sohn neben seiner Schule noch einen Job um sein Taschengeld zu verdienen(es darf nur nicht zuviel sein,sonst wird ihm noch das bisschen Halbwaisenrente gekürzt)
Dass sich das Hinterbliebenenrecht ab 1992 wie auch vieles Andere im Rentenrecht negativ geändert hat, ist wohl jedem klar, aber nicht zu ändern. Man sollte sich nicht über Dinge ärgern, die nicht zu ändern sind. Dass es Ihnen mit der zusätzlichen Witwenrente finanziell besser ging, ist unbestritten.
Ich rede übrigens nicht von alleinerziehenden Geschiedenen, sondern ganz allgemein von Alleinerziehenden. Den längst nicht alle Geschiedenen erhalten vom Ex-Partner auch Kindes-Unterhalt. Die Quote der nichtzahlenden Väter oder auch Mütter ist höher als Sie denken.
Und es ist ja sehr löblich, dass Ihr Sohn einen kleinen Job hat. Der Freibetrag liegt bei immerhin 495,26 EUR, die er nicht überschreiten darf. Und das ist nicht nur ein Taschengeld.