Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Gegenseitig,
zunächst einmal würde ich KSC zustimmen und eine Beratung in einer Beratungsstelle der DRV empfehlen, da man das nur schwer schriftlich klären kann. Hier trotzdem ein Versuch, Ihre Fragen zu beantworten:
zu A) Die Aussage in der Rentenauskunft soll lediglich einen Anhaltspunkt zur Rentenhöhe geben ("orientiert"). Konkret wird die Witwenrente (oder gleichermaßen die Witwerrente)nicht "aus" der EM-Rente oder "aus" der Altersrente berechnet, sondern aus allen Versicherungszeiten, welche der oder die Verstorbene bis zum Tod zurückgelegt hat. Aus diesen Versicherungszeiten werden "Entgeltpunkte ermittelt, welche zu einem bestimmten Prozentsatz in die Rentenberechnung eingehen. Dieser Prozentsatz ("Rentenartfaktor")ist abhängig von der Art der Rente (bei vollen EM-Renten und ALtersrenten 100%, bei großen Witwenrenten in Ihrer Fallkonstellation 60%).
Bei einem Tod vor dem 63. Lebensjahr bestehen aber viele Ähnlichkeiten zwischen EM-Rente und Hinterbliebenenrente, da bei beiden Rentenarten eine sogenannte Zurechnungszeit ermittelt wird (welche die Zeit zwischen Leistungsfall und dem 60. Lebensjahr ausgleichen soll) und weil auch die Ermittlung der Rentenabschläge ganz ähnlich ist. Deshalb die Aussage in der Rentenauskunft.
zu B) Siehe Antwort zu A). Da vor der Witwenrente dann bereits eine Rente bezogen wurde, wird zusätzlich nach ein Besitzschutz geprüft. Sind die persönlichen Entgeltpunkte der bezogenen Rente höher als die der Witwenrente, werden diese der Witwenrente zugrunde gelegt. Siehe auch hier:
Broschüre "Wie berechne ich meine Rente - alte Bundesländer"
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/wie__berechne__ich__rente__alte__bundesl_C3_A4nder,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/wie_berechne_ich_rente_alte_bundesländer
bzw. Broschüre "Wie berechne ich meine Rente - neue Bundesländer"
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/wie__berechne__ich__rente__neue__bundesl_C3_A4nder,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/wie_berechne_ich_rente_neue_bundesländer
zu C) Im Fall A sind die Abschläge vom Lebensalter bei Tod abhängig. Tritt der Tod vor dem 60. Lebensjahr ein, beträgt der Abschlag 10,8 %, tritt der Tod zwischen dem 60. und dem 63. Lebensjahr ein, vermindert sich der Abschlag um 0,3% je Kalendermonat des späteren Eintrittes des Todes. Tritt der Tod nach dem Kalendermonat des 63. Lebensjahres ein, sind keine Abschläge in der Witwenrente.
Im Fall B ist zu unterscheiden, welche Rente bezogen wird. Handelt es sich um eine EM-Rente entstehen die gleichen Abschläge in Abhängigkeit vom Rentenbeginn. Diese Abschläge bleiben dann bei der Witwenrente erhalten.
Bezieht der Ehemann eine Altersrente würde diese Altersrente einen Abschlag von 7,2% enthalten, welcher dann auch bei der Witwenrente erhalten bliebe.
zu D) Die Berechnung von Witwen- und Witwerrenten erfolgt nach den völlig gleichen Grundsätzen. Hinsichtlich der Abschläge bei vorherigem Bezug einer Altersrente ergeben sich jedoch andere Prozentsätze.
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