Hallo Herr Deutscher,
sollten Sie versterben, besteht für Ihre Frau ein unbefristeter Anspruch auf die große Witwenrente. Ob das neue oder das alte Hinterbliebenrecht anzuwenden ist, spielt bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt keine Rolle.
Die Witwenrente beträgt dann ca. 55 % von Ihrer Altersrente. Die eigene Rente Ihrer Ehefrau wird darauf nur angerechnet, wenn sie den Freibetrag von 755,30 EUR (brutto West) bzw. 696,70 EUR (brutto Ost) übersteigt.