Hinzuiverdienstgrenze

von
Frank Berg

Guten Tag,

durch die Tariferhöhung bekomme ich nun für drei vergangene Monat eine Nachzahllung.

D.h. für diese Monate bekomme ich die Nachzahlung in einem "Schwung" und überschreite dann in diesem Monat die Hinzuverdienstgrenze.

Fragen:
Ist das eine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze oder ist der Betrag auf die entsprechenden Vormonate aufzuteilen?

Ist der DRV jede Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze zu melden oder erst ab dem dritten Mal?
In welcher Form sollet die Meldung an die DRV erfolgen (reicht auch eine Mail)?

Die Fragen klingen schon etwas seltsam, aber ich bin nun aufgrund verschiedener Aussagen etwas unsicher geworden.

Danke für Hilfe!

Gruß Frank

Experten-Antwort

Hallo Frank Berg,
Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Tariferhöhung sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Sie werden als Einmalzahlung der ggfs. doppelten Hinzuverdienstgrenze des Monats der Auszahlung gegenübergestellt.
zu melden ist jedes Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze. Die Meldung kann durchaus per Mail erfolgen.

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