Hallo :-),
Abfindungen, die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt werden, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne des
§ 14 SGB I dar und sind daher auch nicht im Rahmen des § 96a SGB VI auf eine Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen.
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Hallo :-),
Abfindungen, die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt werden, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne des
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