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Experten-Antwort

hinzurechnung bei voller eu-rente

von :-)13.07.2011 | 12:27
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8 Antworten

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Hallo, ich habe die volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Und diese unbefristet. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Nun meine Frage: wenn ich jetzt einen Abfindungsvertrag unterschreiben würde ,würde mir das dann als Hinzuverdienst gerechet und die rente dadurch eventuell für einige Zeit gestrichen werden?? Oder wäre es besser meinen restanspruch vom gesamtem alten Urlaub mit monatlich 400,--€ abbezahlen zu lassen...... danke für Eure Hilfe. Habe noch einen restanspruch an Arbeitslosengeld..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo :-),

Abfindungen, die aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt werden, stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne des

§ 14 SGB I dar und sind daher auch nicht im Rahmen des § 96a SGB VI auf eine Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnen.

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7 Antworten

öhaam 13.07.2011 | 12:33
1. die Auszahlung bereits in der Vergangenheit entstandener Entgeltansprüche ist kein Hinzuverdienst i.S.d. Rentenversicherung, soweit die Entstehung und der Rentenanspruch sich nicht bereits in der Vergangenheit überschneiden. 2. bei einer vollen EM auf Dauer wird Ihr Restanspruch auf ALG wohl ungenutzt bleiben müssen?!
:-)am 13.07.2011 | 20:38
Hallo Öha, vielen Dank für Antwort. Das beduetet wenn die Rente rückwirkend bewilligt worden ist und die Ansprüche auch diesen Zeitraum betreffen, dass dann der Betrag doch angerechnet wird? FInde ich irgendwo nicht richtig da Urlaub 2009 und 2010 noch aussteht und Rente erst 2011 beantragt und rückwirkend ab 2009 bewilligt. Dann würd eich mich mit einem Aufhebungsvertrag nicht gut stellen... Danke
Volkeram 13.07.2011 | 20:52
Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht für Sie aushandeln ! Nur so vermeiden Sie Fehler die ihnen womöglich tausende von Euronen kosten... Die paar Euro hingegen für den Anwalt sind da gut angelegt.
Lachnummeram 13.07.2011 | 22:30
Hallo, an Alle! Jaja, Fehler vermeiden, die viell. sounso viele Euronen kosten.... Hähä, z.Zt. läuft "Hart aber fair"...wir sind eh alle über 5000 Euronen pro Kopf in den Miesen, von denen wir so garnix sehen, Tendenz aufwärts...Griechenland, Italien etcetc... Bund der Steuerzahler lässt grüssen...
:-)am 13.07.2011 | 23:15
Hallo lachnummer, warum so bissig? Ich bin froh über jede Antwort die man hier im Forum erhält. Wir fragen ja hier weil wir uns unsicher sind. Ich jedenfalls danke allen die mir und den anderen Fragenden helfen. Danke auch an Lachnummer denn er hat sich ja auch meinen Beitrag durchgelesen ;.)
Lachnummeram 13.07.2011 | 23:43
Ja, natüürlich, aber als ich den wundervollen Beitrag vo user Volker las, dacht ich, mich soz. "dranhängen" zu können...von wg. "Kosten von tausenden Euronen"...- Wie geschrieben, lief eben "Hart aber fair"...-da dies ja kein politisches Forum ist, wie wir wissen, wollt ich meinen -ungefragten Senf s.o.!!!- dazugeben; Sie sind ja sicher auch "sozialrechtlich" interessiert und mögen mir dies verzeihen... In diesem Sinne... ...user "Lachnummer"
:-)am 14.07.2011 | 14:16
Hallo liebe Experten, vielen Dank für die Antwort. Wenn ich es richtg verstanden habe werden Abfindungen nicht hinzugerechtet aber wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe dann ja? Vielen Dank für Antwort ;.)
Deutsche Rentenversicherung
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