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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Winter04.01.2017 | 08:20
993 Ansichten
2 Antworten

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Ich möcht zu meiner Rente hinzuverdienen.Wie ich gehört habe, soll ja ab 01.07.2017 eine Neuregelung zum Hinzuverdienst greifen. Was darf ich bis 30.06.2017 dazuverdienen? 6x 450 und 2x das Doppelte oder 6x450 und 1xdas Doppelte oder nur 6x450 und für die Zeit 01.07.2017-31.12.2017 3150 Euro ? Besten Dank für eine Rückantwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.01.2017 | 09:09

Hallo Winter,

bis zum 30.06.2017 gilt noch das alte Recht, daher sind die Hinzuverdienstgrenzen monatlich zu prüfen. Das heißt, der im Kalendermonat erzielte Hinzuverdienst ist den monatlichen Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen. Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 450,00 €.

Das Hinzuverdienstrecht wird jedoch zum 01.07.2017 geändert und soll nun mehr Flexibilität ermöglichen.

Nach der neuen Rechtslage ergibt sich eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto. Der übersteigende Teil des Hinzuverdienstes wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Hierzu wird ein Hinzuverdienstdeckel ermittelt: Liegt die Summe aus gekürzter Rente und Hinzuverdienst über höchstem Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, wird der entsprechende Teil des Hinzuverdienstes zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Ein Zwölftel des über der Grenze/dem Deckelliegenden Jahreshinzuverdienstes wird auf die Monatsrente angerechnet. Wegen der Jahresbetrachtung gilt dies auch in Monaten, in denen kein Hinzuverdienst erzielt wird.

Zum Verständnis noch ein kleines Beispiel:

- Hinzuverdienst in Höhe von 800 Euro im Monat, d. h. jährlich 9.600 Euro für die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni

- Rentenhöhe vor Kürzung 900 Euro im Monat

- Berechnung der gekürzten Rente:

9.600 Euro -6.300 Euro = 3.300 Euro

40 Prozent von 3.300 Euro = 1.320 Euro

1.320 Euro / 12 = 110 Euro

900 Euro –110 Euro = 790 Euro gekürzte Rente

- Prüfung Hinzuverdienstdeckel: 790 Euro Rente + 800 Euro Hinzuverdienst = 1.590 Euro

höher als das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre?

1 Antworten

senf-dazuam 04.01.2017 | 09:43
Hallo Winter! Ich denke es ist folgendermaßen: Wenn Sie in der ersten Hälfte des Jahres die 450 Euro überschreiten, darf das nur zwei Mal passieren, sonst wird die Rente bei einer weiteren Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze *deutlich* gekürzt. Ab Juli wird eben nicht mehr monatlich betrachtet, sondern jährlich. Das heißt, dass die Gesamtsumme von 6300 pro Jahr bestehen bleibt, nur sind die Folgen in der zweiten Jahreshälfte nicht so drastisch. Möglicherweise ist dies auch mit einer Prognose Ihres Hinzuverdienstes verbunden, damit die DRV dann schon die Rente entsprechend berechnen (und ggf. kürzen) kann, um eine nachträgliche Kürzung mit Rückzahlung zu vermeiden.
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