Hallo Lisa,
die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen für eine teilweise oder volle Erwersbminderungsrente erfolgen individuell. Mit Ihrem Rentenbescheid erhalten Sie als Anlage eine Auflistung Ihrer Hinzuverdienstgrenzen. Dabei handelt es sich um Bruttowerte, da der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen der Bruttoverdienst gegenübergestellt wird. Die genauen Berechnungsschritte einer teilweisen oder vollen Erwersbminderungsrente können Sie dem Link www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Hinzuverdienstgrenzen-fuer-Renten-wegen-verminderter-Erwerbsfaehigkeit.html entnehmen.
Das Beispiel des " Eckrentners" bezieht sich auf einen Durchschnittsverdiener.
Sollte der Eckrentner bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente mehr als 350,- Euro
( Stand seit 01.01.2006) verdienen wird die Rentenzahlung halbiert. Übersteigt sein Bruttoverdienst 1622,67 Euro ruht die Rentenzahlung vollständig, d.h. der Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht noch, aufgrund des schädlichen Hinzuverdienstes kommt es nicht zur Auszahlung.
Ein freiwilliger Verzicht auf die teilweise oder volle Erwersbminderungsrente ist nicht erforderlich, da durch den Hinzuverdienst die Rente gekürzt wird.Jede Veränderung des Hinzuverdienstes ist anzeigepflichtig. Sollte die Mitteilung nicht erfolgen kann dies evtl. zu einer Überzahlung führen. Diese Überzahlung wird dann vom Rentenversicherungsträger zurückgefordert. Sofern Sie eine Auflistung ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenzen wünschen, empfehlen wir Ihnen sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
MfG