Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienst

von dieter05.08.2007 | 19:35
1569 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wenn jemand mit 60 J. die Rente für Schwerbehinderte ( Betsandsschutz liegt vor ) in Anspruch nimmt und weiterhin einer Tätigkeit nachgeht, sind dann für den Hinzuverdienst Beiträge zur RV und ALV zu zahlen oder entfällt die Vers. Pflicht ? Würden die evtl. Beiträge die Rente später noch erhöhen ? Gruß Dieter

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Dieter",

Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei.

Rentenrechtliche Zeiten wirken sich grundsätzlich rentensteigernd auf die nächste Rente aus. In Ihrem Fall ist ein Wechsel in eine Regelaltersrente aber nicht möglich, da Sie bereits eine Altersrente beziehen.

Sollten Sie jedoch aufgrund der Höhe Ihres Hinzuverdienstes eine Teilrente erhalten, werden sich alle rentenrechtlichen Zeiten mit dem Wechsel in eine Vollrente rentensteigernd auswirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In der Tat begründet der Bezug einer Teilrente wegen Alters keine Versicherungsfreiheit in der ges. Rentenversicherung.

6 Antworten

Heinzam 05.08.2007 | 22:39
Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitsförderung müssen Sie nur zahlen, wenn Sie die Altersrente als Teilrente beziehen, d.h. die Hinzuverdienstgrenze i.H.v. 350,- EUR überschreiten. In diesem Fall wirken sich die Beiträge rentensteigernd aus, sobald Sie die Altersrente als Vollrente beziehen werden. Ihr Arbeitgeber muss immer seinen Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zahlen, egal, ob Sie eine Voll- oder Teilrente beziehen.
Schiko.am 05.08.2007 | 21:48
Bei der altersrente, gleich welcher art, aber mit 100% beansprucht und vor dem 65 lebensjahr ist der monat- liche zuverdienst auf 350 brutto ein geschränkt. Ausnahme, zweimal im jahr ist das doppelte, eben bis 700 rentenunschädlich zulässig. Nun kommt es darauf an, erfolgt der zuverdienst im rahmen von 400 euro als geringverdiener stellt sich die frage nicht. Steuerlich, aber auch für die sozial- abgaben zeichnet der arbeitgeber verantwortlich. Liegt beim zuverdienst dem arbeitgeber eine steuer- karte vor, normalerweise steuerklasse I oder III fällt ebenfalls keine steuer an. Die renten und arbeitslosenbeiträge entfallen, kann mir aber vorstellen, in diesem falle wird innerhalb der höchst- grenze von monatlich 3.562,50 für krankenversicherung/ pflegeversicherung der beitrag fällig. Die rente steigert sich aber in beiden fällen nicht mehr. MfG.
lotscheram 05.08.2007 | 23:46
Schiko, Deine Aussage: "Die rente steigert sich aber in beiden fällen nicht mehr." ist nicht genereller Art, sie gilt nur für bereits geleistete Altersrenten, weil für sie keine eigenen Rentenbeiträge mehr zu zahlen sind.
Schiko.am 06.08.2007 | 06:35
Hast ja recht lothar. Ich sprach ja auch von 100%, somit von einer voll ge- zahlten rente. Servus.
skatam 06.08.2007 | 08:43
das kommt dabei heraus, wenn man nicht ausgesclafen ist, Blumenmädchen von Stoiber... schönen Wochenanfang, auch an die Rearschtion... skat
dieteram 06.08.2007 | 15:56
Zunächst danke für die Antworten. Wenn ich wg. der Verdiensthöhe nur eine Teilrente bekomme, werden denn dann die Einkünfte versicherungspflichtig ?? Ansonsten könnten diese sich ja nicht rentensteigernd auswirken.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026