Hinzuverdienst

von
P.F.W

Ich werde ab Oktober 07 Rente wegen Arbeitslosigkeit beziehen. Es besteht aber m.E. die Möglichkeit gelegentlich freiberufliche Aufträge für die Dauer von 1 bis 2 Monaten zu erhalten. Diese würden in einer Höhe vergütet, die die max. Zuverdienstgrenze auch einer 1/3 Rente überschreitet. Ich denke die Rentenzahlung wird daraufhin eingestellt. Was ist zu beachten, damit danach wieder Vollrente gezahlt wird?

von
lotscher

In Ihrenm Rentenbescheid gibt es eine Anlage 19, in der aufgeführt ist, in welcher Höhe Sie dazuverdienen können um die Rente als 1/3, 1/2 oder 2/3 Rente zu gewährleisten.

2* im Jahr dürfen Sie die jeweilige Verdienstrgrenze um das doppelte im Monat Überschreiten.

Fallen die Bedingungen für die Gewährung einer wegen Hinzuverdienste reduzierten Rente weg, ist dies dem RV-Träger schriftlich mitzuteilen.
Am besten auch mit einer Bescheinigung des AG.

Sind die Sachverhalte zutreffend, gewährt der RV-Träger die Rente wieder in voller Höhe.

von
???

Die Wiedergewährung müsste rechtzeitig beantragt werden. Bei Selbständigen wird jedoch das im EkSt-Beschied ausgewiesene Einkommen aus selbständiger Tätigkeit durch 12 geteilt, und dann als monatliches Einkommen berücksichtigt.

von
Hans

Hauptwohnsitz (Altersrente für Frauen)
ist in den neuen Bundesländern.
Hinzuverdienst wird in den alten Bundesländern erzielt -
welche Hinzuverdienstgrenze gilt?

von
lotscher

Ausschlaggebend für die Bestimmung der Hinzuverdienste ist der Hautwohnsitz, hier die niedrigeren für das Beitrittsgebiet festgelegten Grenzwerte.

von
Hase

Hallo lotscher, diese Aussage solltest Du prüfen. Für Hinzuverdienstgrenze ist die Arbeitsstätte also Verdienst in Alten oder Neuen BuLä maßgebend.

Experten-Antwort

Den Ausführungen von "lotscher" ist nichts hinzuzufügen.

Experten-Antwort

Für die Hinzuverdienstgrenze ist der Wohnsitz des Arbeitgebers maßgebend.

von
nochmal Beitrag 64908

Also was ist nun ausschlaggebend ??
Der Hauptwohnsitz des Rentenempfängers oder der Standort des Arbeitgebers ??

Experten-Antwort

Auszug aus dem Faltblatt der DRV:
Die Hinzuverdienstgrenze wird meist individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei u.a. der Beschäftigungsort (alte oder neue Bundesländer).

von
lotscher

Es ist zu unterscheiden zwischen Personen die noch keine Rente beziehen und es um das Einkommen schlechthin geht. Für diesen Sachverhalt ist der Hauptfirmensitz ausschlaggebend.

Für Personen, die bereits Rente erhalten und Nebenverdienste erzielen, ist der Hauptwohnsitz ausschlaggebend (Beitrittsgebiet oder alte Bundesländer)

Im Fall "P.F.W" werden die Verdienste zwar in den alten Bundesländer erielt, als Werte für die Hinzuverdienste gelten jedoch die für das Beitrittsgebiet festgelegten niedrigeren Grenzen.

Unabhängig davon werden aber die erzielten Verdienste in einer späteren Berechnung als Verdienste West berücksichtigt.

Es sind aber zwei unterschiedliche Sachverhalte

Experten-Antwort

Bei "P.F.W." sind Sie wohl Hellseher, da ist keine rede von Ost und West!
Erst "Hans" brachte die Frage auf!

von
Hans

Vielen Dank für die ausführliche
Erläuterung.
Welche Pflichtbeiträge müssen
Empfänger von Altersrente für Frauen auf Hinzuverdienste größer 350 €
zusätzlich zur Lohnsteuer entrichen ??

von
lotscher

da haben Sie recht, meine Aussage mußte sich auf "Hans" beziehen.

Frage trotzdem, ist meine Darlegung im Beitrag zutreffend?

Experten-Antwort

Bis 400,- EUR ginge es mit Pauschalversteuerung über den AG. Darüber hinaus ganz normal, als wenn es ein normaler Verdienst wäre (nach den Lohnsteuertabellen).

Experten-Antwort

Für Personen, die bereits Rente beziehen ist der B e s c h ä f t i g u n g s o r t maßgebend.

von
lotscher

um mit "Robert Lemke" zu fragen:
"Gehe ich richtig in der Annahme, dass, obwohl die Verdienste im Westen erzielt werden, bei Hauptwohnsitz im Osten für die Hinzuverdienste die Grenzwerte des Beitrittsgebietes ausschlaggebend sind?"

Experten-Antwort

Zum Schluß die Arbeitsanweisung der DRV:

Wenn die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit in den neuen Bundesländern ausgeübt wird, ist für die Ermittlung der jeweiligen Hinzuverdienstgrenze nach § 228a Abs. 2 SGB 6 der aktuelle Rentenwert (Ost) maßgebend.
Unerheblich ist, ob der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherten im Beitrittsgebiet liegt.
Wird in einem Kalendermonat sowohl im alten Bundesgebiet als auch in den neuen Bundesländern eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt, berechnet sich die Hinzuverdienstgrenze auf der Grundlage des aktuellen Rentenwertes (§ 228a Abs. 2 S. 2 SGB 6).

von
P.F.W

Leider wurde meine Frage nicht beantwortet. Noch einmal: was passiert, wenn ich wegen einer zeitlich begrenzten Tätigkeit (2 - 3 Monate) die Hinzuverdienstgrenze x-fach überschreite? Bei der DRV in München wurde mir gesagt, dass daraufhein die Rentenzahlung eingestellt wird und nach Ende der Tätigkeit nach Beantragung wieder die Vollrente gezahlt wird. Wird am Jahresende dieser Verdienst auf die Jahresrente angerechnet obwohl die Rentenzahlung eingestellt wurde? Geht die Wiederaufnahme wirklich problemlos oder muss man wieder alle Nachweise bringen? Ruht die Rentenzahlung vielleicht nur?

von
Hase

Mit Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt der originäre Anspruch auf diese Rente, was bei Wegfall des erzielten Einkommens, im Gegensatz zu Erwerbsminderungsrenten,
eines erneuten Antrags für die Gewährung der Rente bedarf.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?