Im Rentenbescheid ist eine Hinzuverdienstgrenze angegeben. Möchte man diese Möglichkeit nutzen, muss man jemanden finden der einen beschäftigt. Ist man selbst dabei Umsatz oder sonstig mit diesem Hinzubetrag steuerpflichtig? Was muss ein Arbeitgeber einhalten (Arbeitsvertrag, Meldung beim Finanzamt, sonstige administrative Regeln etc.)?
Bitte um Hinweise / ggf. um Quellenangaben
Hinsichtlich des Hinzuverdienstes ist der Rentenempfänger gegenüber dem Rentenversicherungsträger, der die Rente zahlt, mitteilungspflichtig.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung sowie die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern obliegt dem Arbeitgeber. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.
Unabhängig vom Rentenbezug des Beschäftigten hat der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, sämtliche Pflichten zu beachten, die er bei jedem Arbeitnehmer beachten muss. Auch der Arbeitnehmer hat seine steuerpflichtigen Einkünfte zu versteuern. Darüber hinaus ist der Rentenempfänger verpflichtet, den Rentenversicherungsträger über den Hinzuverdienst zu informieren (siehe Bescheidzusatz).
Ergänzung.
Den arbeitgeber müssen sie sich schon selber
suchen, und auch den stundenlohn vereinbaren.
Vor dem 65. LJ. sind steuerlich gesehen als
zuverdienst monatlich 355 euro erlaubt, zwei
mal im jahr sogar der doppelte betrag.
Dies gilt aber nicht für die rente die sie be-
kommen, vermutlich eine erwerbsminderungs-
rente. Die zulässigen beträge sind ihnen ja
inzwischen bekannt.
Ob steuer anfällt hängt vor allem davon ab,
wie hoch der jährlich zuverdienst ausfällt.
Dem bruttoarbeitsverdienst werden 50% der
bruttorente- wenn schon 2005 rentenbezieher-
dazugerechnet. Bei rentenbeginn 2008 sind es
schon 56%.
Maßgebend aber auch der familienstand.
Der grundfreibetrag -steuerfrei- ist derzeit euro
7664 / 15328 led. vh.
Dies alles können sie umgehen, bei einem ge-
ringverdiener job, dafür ist der arbeitgeber allein
verantwortlich. Auch steuerlich berüht sie dies
nicht, es dürfen aber monatlich höchstens
400 euro brutto sein, sonst
ist der status geringverdiener
ohne steuerkarte nicht mehr
gegeben.
MfG.
Hat mein Rentenversicherer Anspruch auf Information über meinen Hinzuverdienst nach Vollendung des 65. LJ
Normalerweise natürlich nicht.
Schauen sie doch in den ren-
tenbescheid ob hierüber was
geschrieben steht.
Wieso kommen sie auf die frage? Ist dies nur theorie?
MfG.
Wer die Altersgrenze für die Regelaltersrente bereits erreicht hat, unterliegt danach keiner Beschränkung hinsichtlich einer Beschäftigung. Daher erübrigt sich diese Frage.