Hinzuverdienst

von
Fragesteller

Mir (in Rente nach Altersteilzeit) wurde grundsätzlich für eine Laufzeit von einem halben Jahr ein Hinzuverdienst von 355 €/M angeboten. Hierzu soll ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Eine Schwierigkeit bestünde nun darin, man müsse mir einen gesetzlich vorgeschrieben Mindesturlaub von 2 Wochen gewähren und im Krankheitsfall die 6 wöchige Lohnfortzahlung. Ist das tatsächlich Fakt oder ist nicht mit den 355€ alles abgegolten?

Experten-Antwort

Die Hinzuverdienstgrenze von 355 EUR monatlich ist vor Erreichen der Regelaltersgrenze einzuhalten. Ob Ihnen arbeitsrechtlich Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankeitsfall zustehen, kann von der Deutschen Rentenversicherung nicht beurteilt werden. Mit dieser Frage wäre es ratsam, sich an das nächst gelegene Arbeitsgericht zu wenden.

von
Fragesteller

Um es zu verdeutlichen, ich will weder den Urlaub noch die Fortzahlung im Krankheitsfall in Anspruch nehmen. Ich möchte den Hinzuverdienst mittels mündlichem Arbeitsvertrag und den 355€ als abgegolten wissen!

von
bekiss

Da hat die Deutsche Rentenversicherung auch nichts gegen.

Ihre Fragen sind jedoch keine Fragen zur Altersvorsorge und daher hier im Forum von den Experten nicht zu beantworten.

Es handelt sich um Fragen des Arbeitsrechts, die Ihnen die Gewerkschaft oder der Betriebsrat, allenfalls noch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beantworten kann.

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