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Hinzuverdienst

von xyz02.03.2008 | 17:41
1181 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, habe schon die unterschiedlichsten Aussagen zu meiner nachstehenden Frage gehört, bin daher vollkommen verunsichert. Bekomme noch bis Ende 10/2008 ALG1. Habe nun einen eine Tätigkeit angeboten bekommen die mir 100 EURO monatlich einbringt. ( Entspricht bestimmt nicht einem Verdienst ( Kostenaufwendungspauschaule) möchte diese Tätigkeit trotzdem annehmen ( Freie Zeit sinnvoll verbringen. soziale Tätigkeit ) Muß diese Summe (jährlich 1200 EURO) versteuert werden ? Auch in Hinblick auf einen drohende ALG 2 Bezug ab dem 1.11.2008. Vielen Dank für Ihre Ratschläge.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.03.2008 | 15:23

Ob Ihre Kostenaufwendungspauschale unter die steuerfreien Einnahmen gemäss § 3 Einkommenssteuergesetz fällt prüft das zuständige Finanzamt.

Leider kann das Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung dazu keine verbindliche Stellungnahme abgeben.

1 Antworten

Schiko.am 02.03.2008 | 18:22
Gehe davon aus, sie sind nicht verheiratet, dann gilt steuer unbelastet im jahr 7.664, eheleute 15.328. Diese steuerfreien beträge erhöhen sich noch um ver- schiedene, das zu versteuernde einkommen mindernde beträge (sozialabgaben) etc. Arbeitslosen I ist ja auch grundsätzlich steuerfrei, wird aber im gleichen jahr arbeitseinkommen bezogen wird AG I dem progressionsvorbehalt unterworfen., im gegensatz zu AG 2. Nachfrage jederzeit erlaubt, wenn es ihnen und anderen lesern was bringt. Mit freundlichen Grüßen.
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