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Hinzuverdienst

von reinhard28.02.2008 | 14:34
2406 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe folgende Frage: wirken sich vorgezogene Betriebsrenten auf die Auszahlung von Erwerbsminderungsrenten, oder vorgezogene Altersrente aus? Ích meine damit, ob die Auszahlung einer betrieblichen Rente als Hinzuverdienst angerechnet wird und somit die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente gekürzt wird?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit die Grenzen nicht übersteigt. Eine Betriebsrente ist kein Einkommen gem. § 96a SGB VI und wird somit nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Betriebsrente zählt nicht als Hinzuverdienst. Welche Steuern von der Betriebsrente abgehalten werden, ist mit der Zahlstelle der Betriebsrente zu klären.

3 Antworten

Rosannaam 28.02.2008 | 15:24
Nein, natürlich nicht. Wäre ja noch schöner! Ist ja kein "Hinzuverdienst" aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbst. Tätigkeit, sondern "nur" ein zusätzliches Einkommen. MfG Rosanna.
Kokaam 04.03.2008 | 08:02
Guten Tag, meine Frage: Ist eine Betriebsrente ein Hinzuverdienst zur gesetzlichen Rente? Welche Steuern oder Abgaben müssen von der Betriebsrente versteuert werden? Danke, MfG Koka
Rosannaam 04.03.2008 | 12:01
"Ist eine Betriebsrente ein Hinzuverdienst zur gesetzlichen Rente?" NEIN. Siehe meine Antwort und die vom Experten oberhalb Ihrer Frage. Zur Besteuerung der Betriebsrente kann ich keine Angaben machen. Logischerweise aber schon; aber erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte beim Finanzamt oder einem Steuerberater. MfG Rosanna
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