Hallo miller,
Die Antwort auf Ihre Frage lautet ganz einfach: Ja!
Im Monat des Rentenbeginns ist die Grenze aber grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmsweise ist aber auch im ersten Monat ein Überschreiten zulässig. Ggfs. bitte unter folgendem Link nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.4.2.2