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Hinzuverdienst

von Personal26.05.2008 | 10:51
1136 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab wann darf ein Schwerbehinderter (geb. 12/46), der in Altersrente gehen möchte, unbegrenzt hinzuverdienen, ab 63 oder 65 Jahren? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Hinzuverdienstregelung ist unabhängig von der Rentenart. Sie gilt für alle Altersrenten und zwar bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Die Regelaltersgrenze beträgt derzeit noch 65 Jahre. Sie steigt ab dem Jahrgang 1947 langsam an auf 67 Jahre.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Seit 1.1.2008 sind die Hinzuverdienstgrenzen an die monatliche Bezugsgröße gekoppelt. Diese ändert sich immer zum 1.1. eines Jahres.

3 Antworten

Rosannaam 26.05.2008 | 11:04
Kurz und knapp: Ab Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Jahrgang 1946 = 65. Lebensjahr. MfG Rosanna.
Schadeam 26.05.2008 | 11:04
ein unbegrenzter Hinzuverdienst ist erst ab der Regelaltersrente erlaubt-bei Ihnen also ab Januar 2012.
Geikenam 27.05.2008 | 09:44
Werden sich die Hinzuverdienstgrenzen vom 1.7.2008 an ändern?
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