Ab wann darf ein Schwerbehinderter (geb. 12/46), der in Altersrente gehen möchte, unbegrenzt hinzuverdienen, ab 63 oder 65 Jahren?
Vielen Dank
26.05.2008, 11:04
von
Schade
ein unbegrenzter Hinzuverdienst ist erst ab der Regelaltersrente erlaubt-bei Ihnen also ab Januar 2012.
26.05.2008, 11:04
von
Rosanna
Kurz und knapp:
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze, bei Jahrgang 1946 = 65. Lebensjahr.
MfG Rosanna.
26.05.2008, 14:36
Experten-Antwort
Die Hinzuverdienstregelung ist unabhängig von der Rentenart. Sie gilt für alle Altersrenten und zwar bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Die Regelaltersgrenze beträgt derzeit noch 65 Jahre. Sie steigt ab dem Jahrgang 1947 langsam an auf 67 Jahre.
27.05.2008, 09:44
von
Geiken
Werden sich die Hinzuverdienstgrenzen vom 1.7.2008 an ändern?
27.05.2008, 12:27
Experten-Antwort
Seit 1.1.2008 sind die Hinzuverdienstgrenzen an die monatliche Bezugsgröße gekoppelt. Diese ändert sich immer zum 1.1. eines Jahres.