Hallo,
wenn Sie neben der zu beantragenden Rente eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) erhalten, kann es zu Kürzungen kommen, wenn diese einen individuell zu errechnenden Grenzbetrag übersteigt. Die Berechnung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung. Wenn die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich auf eigenen Beitragsleistungen beruht (also nicht durch einen Arbeitgeber geleistet wurden), wird diese nicht angerechnet. Einkünfte aus der Landwirtschaft, als auch die Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, die in Summe über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, werden grds. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Hinzuverdienst angerechnet. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen, wie bereits von W*lfgang vorgeschlagen, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Beratungsstelle finden“ ermitteln.