Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

hinzuverdienst ?

von Fragesteller03.12.2014 | 15:58
1292 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ! Ich spiele mit dem Gedanken eine Altersrente ab dem 63. Lbj mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen. Hätte ab hierzu eine Frage dazu. Ich beziehe eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft und betreibe daneben Landwirtschaft und habe auf der Scheune eine Photovoltaikanlage. Was wird auf die Rente von diesen Leistungen angerechnet und wie ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wenn Sie neben der zu beantragenden Rente eine Verletztenrente von der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) erhalten, kann es zu Kürzungen kommen, wenn diese einen individuell zu errechnenden Grenzbetrag übersteigt. Die Berechnung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung. Wenn die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich auf eigenen Beitragsleistungen beruht (also nicht durch einen Arbeitgeber geleistet wurden), wird diese nicht angerechnet. Einkünfte aus der Landwirtschaft, als auch die Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, die in Summe über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, werden grds. bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Hinzuverdienst angerechnet. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen, wie bereits von W*lfgang vorgeschlagen, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Beratungsstelle finden“ ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Matze72am 03.12.2014 | 16:17
Die Verletztenrente der Berufsgenossenschaft wird auf die Altersrente der gesetzlcihen Rentenversicherung angerechnet (§ 93 SGB VI). Ob es dadurch auch zu einer Kürzung kommt, hängt von weiteren Faktoren ab (= Grenzbetrag errechnen): wie zum Beispiel Jahresarbeitsverdienst (JAV) und Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Darüberhinaus gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze: Es findet eine Einkommensanrechnung statt. Auf Grund Ihres Beitrages könnte das Arbeitseinkommen/der Gewinn aus dem Betrieb der Landwirtschaft herangezogen werden. Das selbe gilt für die Solaranlage, wenn Sie den auch gewerblich/steuerrechtlich hinzugezogen wird. Sofern der mtl. Gewinn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet (derzeit 450,- EUR), wird die Altersrente als AltersVOLLrente gezahlt.
W*lfgangam 03.12.2014 | 21:52
Ergänzend: Gehen Sie in die nächste Beratungsstelle, da wird man grundsätzlich in der Lage sein, diese 3 Einkommensarten im Hinblick auf (zulässigen) Hinzuverdienst (bzw. bei der UV-Rente auf anrechenbares Einkommen) prüfen zu können. Letzten Anpassungsbescheid der UV mitnehmen, wie auch den letzten ESt-Bescheid. Auch mit Blick auf Ihre allgemeine Rentensituation kann der Gang nicht schaden, was Erwartungshaltung und mögliches Ergebnis/Alternativen betrifft. Natürlich können Sie die Frage auch direkt/schriftlich an Ihre DRV richten und entsprechende Unterlagen beifügen. Korrektur: Bei der Hinzuverdienstgrenze für Arbeitseinkommen/ Einkünfte aus steuerrechtlichem Gewinn (Landwirtschaft/Solaranlage) gilt grundsätzlich das Jahreseinkommen von max. 5400 EUR ...es sein denn, Sie führen mtl. Gewinn- und Verlustrechnungen durch (wohl kaum), nur dann gilt die Monatsgrenze von 450 EUR mit der Option des 2-maligen Überschreitens bis zum Doppelten/900 EUR im laufenden Jahr. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026