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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Fastrentner07.04.2020 | 08:24
77 Ansichten
6 Antworten

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Ich möchte meine Altersrente für besonders langjährige Versicherte zum 01.07.2020 beantragen. Ich habe als Selbständiger aber noch Einkünfte von ca. 100.000,-- EURO im Jahr, somit wird es wohl zur Nichtzahlung der Rente kommen. Ab 01.03.2021 habe ich dann die Regelaltersgrenze ereicht und kann ja unbegrenzt dazu verdienen. Wird dann die Rentenzahlung ab diesem Zeitpunkt automatisch aufgenommen oder muss ich dann einen erneuten Antrag bzw. 3zeiler an die Rentenversicherung stellen? Danke für eure Antworten und bleibt alle gesund.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fastrentner,

da das Einhalten der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört, käme es nicht zur "Nichtzahlung" der Rente, sondern der Antrag würde abgelehnt werden, wenn die Grenze tatsächlich überschritten wäre. Für einen späteren Anspruch wäre dann wieder ein Antrag erforderlich.

Allerdings empfehle ich Ihnen angesichts der befristeten Heraufsetzung der Hinzuverdienstgrenze für 2020 auf 44.590 Euro eine Beratung bei Ihrem RV-Träger, inwieweit für Sie eventuell doch bereits ab 01.07. eine Teilrente oder - ggf. ab einem späteren Rentenbeginn - eine Altersvollrente in Frage käme. Derzeit ist zwar leider eine persönlich Beratung vor Ort nicht möglich, aber Sie können sich gern telefonisch an Ihren RV-Träger wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

_icham 07.04.2020 | 08:49
nachdem die Hinzuverdienstgrenze für 2020 angehoben wurde, gehe ich davon aus, dass eine Teilrente gezahlt wird. Ausgangslage: Arbeitseinkommen: 100.000 EUR im Jahr 2020 maßgebend sind nur Einnahmen als Rentner, also ab dem 01.07.: 50.000 EUR -44.590 EUR (möglicher Hinzuverdienst) = 5.410 das wird durch 12 geteilt und zu 40% gekürzt: mtl. Rentenkürzung daher 180 EUR unabhängig davon wird, wenn die Rente wegen Hinzuverdienst nicht gezahlt wird, die Zahlung ab dem Regelalter automatisch aufgenommen
oder soam 07.04.2020 | 08:42
Rechnen Sie doch aus aus, ab wann 2020 eine Teil- oder Vollrente zustehen würde - wenn Sie schon wissen, dass der Anspruch ab 01.07.2020 wegen Hinzuverdienst vollständig nicht gezahlt wird. Der Anspruch ruht nicht nur, sondern ist vollständig weg. D.h. zu einem späteren Zeitpunkt beantragen Sie die Altersrente komplett neu! (oder: wie oben beschrieben, Sie beantragen die Altersrente in 2020 zu dem Zeitpunkt, in dem mind. eine Teilrente entsteht; vmtl. fällt sie dann für Jan.-März. 2021 wegen (wieder) max. 6300 EUR wieder weg...?!)
Nachfrageam 07.04.2020 | 13:00
Wobei genaue Zahlen am Telefon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt werden dürfen oder haben Sie da andere Erkenntnisse sehr geehrter Experte?
W°lfgangam 07.04.2020 | 22:33
...das weiß/kann man aber nur, wenn man kein 'Nachfrager' ist und nun wirklich keine Erfahrung in diesem Bereich hat, seine Klientel 'zu erkennen'. Und, da würde auch jeder Datenschutzfreak in die Schreibtischkante/in die Telefonstrippe beißen, wenn dann gerade seine persönlichen/dringlichen Interessen mit 'Datenschutz' abgewürgt werden würden *g Wir kennen uns eben aus - im hilfreichen + schnellstmöglichen Sinne für die Versicherten, irgendwie will man ja auch die Arbeit vom Tisch haben und zuallererst Kundenzufriedenheit garantieren :-)) Gruß w. PS: Um dem Datenschutz bis ins letzte Detail gerecht zu werden, müsste die Zahl der MA verdoppelt werden, um weiterhin zeitnahe Ergebnisse zu liefern ...DAS kommt da 'oben'/beim Chef aber nicht so wirklich gut an ;-)
Nachfrageam 08.04.2020 | 06:33
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Und nun für alle Datenschutzfreaks: ja ich beachte den Datenschutz und kenne Mittel und Wege sicherzustellen dass der Anrufer auch wirklich mein Versicherter ist.
...das weiß/kann man aber nur, wenn man kein 'Nachfrager' ist und nun wirklich keine Erfahrung in diesem Bereich hat, seine Klientel 'zu erkennen'. Und, da würde auch jeder Datenschutzfreak in die Schreibtischkante/in die Telefonstrippe beißen, wenn dann gerade seine persönlichen/dringlichen Interessen mit 'Datenschutz' abgewürgt werden würden *g Wir kennen uns eben aus - im hilfreichen + schnellstmöglichen Sinne für die Versicherten, irgendwie will man ja auch die Arbeit vom Tisch haben und zuallererst Kundenzufriedenheit garantieren :-)) Gruß w. PS: Um dem Datenschutz bis ins letzte Detail gerecht zu werden, müsste die Zahl der MA verdoppelt werden, um weiterhin zeitnahe Ergebnisse zu liefern ...DAS kommt da 'oben'/beim Chef aber nicht so wirklich gut an ;-)
Auch ein W°lfgang hebelt mit seiner Argumentation den erforderlichen Datenschutz am Telefon nicht aus und wenn, dann ausschließlich auf eigenes Risiko. Ich berate jetzt seit 3 Wochen am Telefon und musste nicht einmal genaue Zahlen nennen, denn dann ging es in der Regel um Informationen, die man auch schriftlich bekommen konnte oder die aktuell nicht so dringend waren, als dass man sie nicht in einer späteren persönlichen Beratung hätte klären können. Für eine Antragsaufnahme waren diese Zahlen auch nicht erforderlich. Mit der Argumentation den Versicherten aufgrund der aktuellen Situation helfen zu wollen, kann der Datenschutz auf keinen Fall ausgehebelt werden. Es ist doch auch bekannt, dass vermehrt Betrüger versuchen, dieses auszunutzen und Berater wie Sie und KSC leisten dem noch unnötigerweise Weise Vorschub.
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