mit Jahrgang 09/1949 ist ja die Altersrente mit 65 + 2 Monate. Da ich schon 49 Jahre Beitragszahlung habe möchte ich als besonders langjährig Versicherter schon mit 65 in Rente gehen. Wie sieht es mit dem Hinzuverdienst in unbegrenzter Höhe aus ? Gleich möglich ab Rentenbeginn oder erst nach 65 + 2 Monate ?
Gruss
Robby
01.04.2014, 07:28
von
Jonas
Hallo Robby,
unbegrenzt hinzuverdienen dürfen Sie nach dem errecihen der Regelaltersgrenze.
Im September 1949 geborene Versicherte erreichen diese mit 65 Jahren und 3 (nicht zwei) Monaten.
Unbegrenzt hinzuverdienen können Sie also ab Januar 2015.
MfG
Jonas
01.04.2014, 07:35
von
Robby
Danke für den Hinweis
und noch einen schönen Tag
Robby
01.04.2014, 09:50
Experten-Antwort
Hallo Robby, Jonas hat Ihnen schon die passenden Antworten gegeben. Dem ist nichts hinzuzufügen.
08.04.2014, 16:19
von
Robby
Moin,
muss doch noch einmal auf dieses Thema kommen. Wenn man immer auf der Baisis Grundgehalt zuzüglich Provisionen gearbeitet hat ( Provisionen werden immer dann abgerechnet wenn das Produkt ausgeliefert bzw in Rechnung gestellt wurde ) könnte es also sein das z.B. im ersten Rentenmonat Provisionen zur Zahlung anstehen obwohl man gar nicht mehr für die Projekte aktiv gearbeitet hat. Müsste man dann alles was über 450.-€ pro Monat für die ersten 3 Monate nicht auszahlen lassen bzw. gibt es ja auch noch die 2 x 900.-€ Regel. Oder gibt es irgendeinen Nachweis den man erbringen muss um nachzuweisen das die Gelder noch aus Arbeitszeit vor Rentenbeginn zustehen ?