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Hinzuverdienst

von dieter21.12.2008 | 19:35
1086 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich davon ausgehen, dass die Hinzuverdiensthöhe die in der Rentenauskunft bei Bezug einer EM Rente genannt ist in gleicher Höhe gilt, wenn mit 60 die Rente für Schwerbehinderte beantragt wird ?

8 Antworten

Schiko.am 21.12.2008 | 21:47
Nein, hier gilt die übliche höchstgrenze von monatlich 400. Der betrag kann ja bekannt- lich zweimal bis zu 800 mtl. überschritten werden. Frohe Weinachten!
dieteram 22.12.2008 | 06:44
Hallo Schiko Ich habe mich etwas blöd ausgedrückt. Es geht um die Hinzuverdienstgrenzen die angegeben sind beim Bezug evtl. 1/ 2 oder 1/4 Rente, nicht um die anrechnungsfreien Grenzen von mtl. 400,- €.
Haseam 22.12.2008 | 07:25
Nur die Hinzuverdienstgrenze für die volle Rente = 400 EUR ist gleich, da § 34 Abs.2 und 3 des SGB VI für vorgezogene Altersrenten z.B. nur ein und zwei Drittelrenten vorsieht. Über Ihren RV- Träger können Sie sich jedoch genauer informieren lassen.
Schiko.am 22.12.2008 | 07:53
Sie haben sich schon richtig ausgedrückt. Diese gestaffelten zuverdienst möglichkeiten wie bei teil- weiser EMR. gelten nicht für die schwerbehinderten rente. Deswegen war die antwort nur für monatlich höchstens 400 ausgerichtet. MfG. MfG.
Rosannaam 22.12.2008 | 12:07
Hallo Dieter, ich vermute, Sie wollen die Hinzuverdienstgrenzen für die vorzeitigen Altersrenten als TEILRENTE wissen: Die allgemeine Hinzuverdienstgrenze ab 01/2009 für eine 1/3-Rente = 945,00 € für eine 1/2-Rente = 718,20 € für eine 2/3-Rente = 491,40 € Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen können davon abweichen (HÖHER sein). Diese können Sie bei Ihrer DRV tel. anfordern, dann wird Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Hinzuverdienstgrenzen zugesandt. Übrigens werden bei der EM-Rente andere Teilrenten gezahlt, und zwar 3/4-Rente, 1/2-Rente und 1/4-Rente. MfG Rosanna.
Rosannaam 22.12.2008 | 12:16
Bei aller Liebe - Sie haben schon bessere und richtigere Beiträge gebracht..... ;-))
dieteram 22.12.2008 | 12:30
Liebe Rosanna Genau das wollte ich gerne wissen. In der Rentenauskunft wird ein Betrag 1/2 Rente von rd. 2400,- € als Hinzuverdienst genannt. Ist das bei der EM Rente evtl. höher als bei der Altersrente ?? Danke für Ihre immer fachlich "Super Beiträge" und ein schönes Weihnachtsfest Dieter
Rosannaam 22.12.2008 | 15:55
Hallo Dieter, nein, die Werte der HZVG für eine Altersrente sind mit denen einer EM-Rente NICHT identisch. § 34 Abs. 3 Ziff. 2 SGB VI Altersrente: 1/3 der Vollrente = das 0,25fache 1/2 der Vollrente = das 0,19fache 2/3 der Vollrente = das 0,13fache der mtl. Bezugsgröße (ab 01/2009 = 2.520,- €] vervielfältigt mit der Summe der Entgeltpunkte der letzten 3 Jahre vor dem 1. Altersrentenbeginn, mind. mit 1,5 EP (dies ergibt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze). § 96 a Abs. 2 SGB VI EM-Rente: 3/4 der vollen EM-Rente = das 0,17fache 1/2 der vollen EM-Rente = das 0,23fache 1/4 der vollen EM-Rente = das 0,28fache der mtl. Bezugsgröße, vervielfältigt mit der Summe der EP der letzten 3 Jahre vor Eintritt der vollen EM, mind. jedoch mit 1,5 EP. Wenn Sie aber die EP, die der Berechnung für die Hinzuverdienstgrenze (der EM-Rente) herangezogen werden, kennen, können Sie sich die Hinzuverdienstgrenzen für die Altersrente selbst ausrechnen. Ich wünsche Ihnen auch schöne Feiertage und viel Spaß beim Rechnen. ;-)) Rosanna
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