Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von helmi22.07.2013 | 15:49
1033 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
meine aktuelle Situation: Jahrgang 6/1954 Altersteilzeit aktiv/ passiv ab Sept 2013 bis 6/2017 ab 7/2017 (mit 63) Altersrente mit 7,2 % Rentenabschlag. Vertrauesschutz wegen ATZ-Vereinbarung in 2006. Frage: Kann ich nach Vollendung des 65. LJ (6/2019) unbegrenzt hinzuverdienen oder muss ich weitere 8 Monate (Verlängerung Rentenzugang) warten? danke für kompetente Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach der derzeitig geltenden Rechtslage ist die Antwort von „Gigi“ und „DarkKnight RV“ korrekt. Gemäß §235(2) SGB VI i.V.m. § 34(2) SGB VI besteht keine Hinzuverdienstbeschränkung ab dem 65.Lebensjahr aufgrund der Vertrauensschutzregelung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Agnesam 22.07.2013 | 16:15
Hallo @helmi, ist das wirklich eine personenbezogene Frage oder vielleicht eine Aufgabe aus einer Klausurarbeit? Korrekt ist die Antwort: man weis es nicht. Wir haben Bundestagswahlen. Im Gespräch bei den Parteien ist beim Hinzuverdienst Veränderungen vorzunehmen. Also abwarten. Agnes
Franz Rademacheram 22.07.2013 | 23:20
"Im Gespräch bei den Parteien" . Das ist praktisch garnichts. Da braucht man nicht abwarten. Solche Aussagen sind absolut nichts wert und schlichtweg dummes Scheingeschwätz.
Franz Rademacheram 22.07.2013 | 23:24
Zitat von Franz Rademacher anzeigenausblenden
Hallo @helmi, ist das wirklich eine personenbezogene Frage oder vielleicht eine Aufgabe aus einer Klausurarbeit? Korrekt ist die Antwort: man weis es nicht. Wir haben Bundestagswahlen. Im Gespräch bei den Parteien ist beim Hinzuverdienst Veränderungen vorzunehmen. Also abwarten. Agnes
"Im Gespräch bei den Parteien" . Das ist praktisch garnichts. Da braucht man nicht abwarten. Solche Aussagen sind absolut nichts wert und schlichtweg dummes Scheingeschwätz.
genau, es dient den Politikern zur vorgeheuchelten Selbstdarstellung und um die Zuhörer ruhig zu stellen.
DarkKnight RVam 23.07.2013 | 06:38
Haloo helmi, ich möchte gigis korrekte Antwort nur ergänzen: Bei dem von Ihnen geschilderten Fall, wird die Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB 6 nicht angehoben, dass bedeutet man erreicht sie mit Vollerndung des 65. Lebensjahres. Und § 34 Abs. 2 SGB 6 muss nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beachtet werden. 8-)
Franz Rademacheram 22.07.2013 | 23:25
Zitat von Franz Rademacher anzeigenausblenden
Hallo @helmi, ist das wirklich eine personenbezogene Frage oder vielleicht eine Aufgabe aus einer Klausurarbeit? Korrekt ist die Antwort: man weis es nicht. Wir haben Bundestagswahlen. Im Gespräch bei den Parteien ist beim Hinzuverdienst Veränderungen vorzunehmen. Also abwarten. Agnes
"Im Gespräch bei den Parteien" . Das ist praktisch garnichts. Da braucht man nicht abwarten. Solche Aussagen sind absolut nichts wert und schlichtweg dummes Scheingeschwätz.
genau, es dient den Politikern zur vorgeheuchelten Selbstdarstellung und um die Zuhörer ruhig zu stellen.
Gigiam 22.07.2013 | 22:18
Guten Abend helmi, @Agnes hat zunächst einmal recht. Was 2017 Sache ist bleibt abzuwarten. Aber nach geltendem Recht würde bei dieser geschilderten (in der Praxis kaum noch vorkommenden)Situation tatsächlich ab dem 65. Lebensjahr es keine Hinzuverdienstgrenze mehr geben. Reicht das Antwort oder muss/soll ich die ganzen Vorschriften heraussuchen und zitieren? Gigi
helmiam 23.07.2013 | 14:31
Allen herzlichen Dank für die Info genügt mir vollkommen. Die Aussage von Gigi "In der Praxis kaum noch vorkommend" kann ich nicht ganz nachvollziehen. Alleine in unserer Fa machen über 300 Kollegen von dieser Regelung Gebrauch, nachdem unser Arbeitgeber im Herbst 2006 allen mit Geb.Jahrgang 1951-1954 dieses Angebot unterbreitet hat eben um diesen Vertrauensschutz noch festzuschreiben. Nebenbei: ich werde mit 65 keinesfalls dem Arbeitsmarkt zur Last fallen, sondern ferne Länder besuchen (beginnen damit kann ich ab Okt.d.Jahres mit Beginn der ATZ-Passivphase) :-)_
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026