Nach der derzeitig geltenden Rechtslage ist die Antwort von „Gigi“ und „DarkKnight RV“ korrekt. Gemäß §235(2) SGB VI i.V.m. § 34(2) SGB VI besteht keine Hinzuverdienstbeschränkung ab dem 65.Lebensjahr aufgrund der Vertrauensschutzregelung.
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Nach der derzeitig geltenden Rechtslage ist die Antwort von „Gigi“ und „DarkKnight RV“ korrekt. Gemäß §235(2) SGB VI i.V.m. § 34(2) SGB VI besteht keine Hinzuverdienstbeschränkung ab dem 65.Lebensjahr aufgrund der Vertrauensschutzregelung.
genau, es dient den Politikern zur vorgeheuchelten Selbstdarstellung und um die Zuhörer ruhig zu stellen.Hallo @helmi, ist das wirklich eine personenbezogene Frage oder vielleicht eine Aufgabe aus einer Klausurarbeit? Korrekt ist die Antwort: man weis es nicht. Wir haben Bundestagswahlen. Im Gespräch bei den Parteien ist beim Hinzuverdienst Veränderungen vorzunehmen. Also abwarten. Agnes"Im Gespräch bei den Parteien" . Das ist praktisch garnichts. Da braucht man nicht abwarten. Solche Aussagen sind absolut nichts wert und schlichtweg dummes Scheingeschwätz.
genau, es dient den Politikern zur vorgeheuchelten Selbstdarstellung und um die Zuhörer ruhig zu stellen.Hallo @helmi, ist das wirklich eine personenbezogene Frage oder vielleicht eine Aufgabe aus einer Klausurarbeit? Korrekt ist die Antwort: man weis es nicht. Wir haben Bundestagswahlen. Im Gespräch bei den Parteien ist beim Hinzuverdienst Veränderungen vorzunehmen. Also abwarten. Agnes"Im Gespräch bei den Parteien" . Das ist praktisch garnichts. Da braucht man nicht abwarten. Solche Aussagen sind absolut nichts wert und schlichtweg dummes Scheingeschwätz.
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