Hinzuverdienst

von
helmi

meine aktuelle Situation:
Jahrgang 6/1954
Altersteilzeit aktiv/ passiv ab Sept 2013
bis 6/2017
ab 7/2017 (mit 63) Altersrente mit 7,2 % Rentenabschlag. Vertrauesschutz wegen ATZ-Vereinbarung in 2006.
Frage: Kann ich nach Vollendung des 65. LJ (6/2019) unbegrenzt hinzuverdienen oder muss ich weitere 8 Monate (Verlängerung Rentenzugang) warten?
danke für kompetente Antwort

von
Agnes

Hallo @helmi,
ist das wirklich eine personenbezogene Frage oder vielleicht eine Aufgabe aus einer Klausurarbeit?
Korrekt ist die Antwort:
man weis es nicht. Wir haben Bundestagswahlen. Im Gespräch bei den Parteien ist beim Hinzuverdienst Veränderungen vorzunehmen. Also abwarten.
Agnes

von
Gigi

Guten Abend helmi,

@Agnes hat zunächst einmal recht. Was 2017 Sache ist bleibt abzuwarten.
Aber nach geltendem Recht würde bei dieser geschilderten (in der Praxis kaum noch vorkommenden)Situation tatsächlich ab dem 65. Lebensjahr es keine Hinzuverdienstgrenze mehr geben.
Reicht das Antwort oder muss/soll ich die ganzen Vorschriften heraussuchen und zitieren?
Gigi

von
DarkKnight RV

Haloo helmi,

ich möchte gigis korrekte Antwort nur ergänzen:

Bei dem von Ihnen geschilderten Fall, wird die Regelaltersgrenze nach § 235 Abs. 2 SGB 6 nicht angehoben, dass bedeutet man erreicht sie mit Vollerndung des 65. Lebensjahres.

Und § 34 Abs. 2 SGB 6 muss nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beachtet werden.

8-)

Experten-Antwort

Nach der derzeitig geltenden Rechtslage ist die Antwort von „Gigi“ und „DarkKnight RV“ korrekt. Gemäß §235(2) SGB VI i.V.m. § 34(2) SGB VI besteht keine Hinzuverdienstbeschränkung ab dem 65.Lebensjahr aufgrund der Vertrauensschutzregelung.

von
helmi

Allen herzlichen Dank für die Info
genügt mir vollkommen.

Die Aussage von Gigi "In der Praxis kaum noch vorkommend" kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Alleine in unserer Fa machen über 300 Kollegen von dieser Regelung Gebrauch, nachdem unser Arbeitgeber im Herbst 2006 allen mit Geb.Jahrgang 1951-1954 dieses Angebot unterbreitet hat eben um diesen Vertrauensschutz noch festzuschreiben.

Nebenbei: ich werde mit 65 keinesfalls dem Arbeitsmarkt zur Last fallen, sondern ferne Länder besuchen (beginnen damit kann ich ab Okt.d.Jahres mit Beginn der ATZ-Passivphase) :-)_

von
Agnes

Zitiert von: helmi

Allen herzlichen Dank für die Info
genügt mir vollkommen.

Die Aussage von Gigi "In der Praxis kaum noch vorkommend" kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Alleine in unserer Fa machen über 300 Kollegen von dieser Regelung Gebrauch, nachdem unser Arbeitgeber im Herbst 2006 allen mit Geb.Jahrgang 1951-1954 dieses Angebot unterbreitet hat eben um diesen Vertrauensschutz noch festzuschreiben.


Hallo helmi,
Sie haben ja recht. Die Fälle gibt es noch und es gab auch Firmen (sind mir durchaus auch bekannt) die solche Vereinbarungen noch schnell abgeschlossen haben.
Aber im Verhältnis der Anzahl der Rentenanträge ist es wirklich nur noch ein kleiner Personenkreis.

Agnes

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